Messerstecher: (Bild: shutterstock.com/Von Love Solutions)
Messerstecher: (Bild: shutterstock.com/Von Love Solutions)

Zauberwort “Schuldunfähigkeit”: Die Gehen-Sie-nicht-ins-Gefängnis-Freikarte für Messer-Asylanten und Islamisten

Man kann inzwischen blind darauf wetten: Je grauenhafter die nächste absolut vermeidbare, durch deutsches Behördenversagen verschuldete Tat eines angeblichen “Schutzsuchenden” mit Allahu-Akbar- oder Traumatisierungshintergrund ist, umso sicherer seine Einstufung als unzurechnungs- und schuldunfähig. Inzwischen erfolgt diese fast postwendend nach der Tat – also nicht einmal mehr im Zuge eines Strafverfahrens über Gutachtervoten, sondern durch entsprechende (in den Medien eilfertig verkündete) Verlautbarungen derselben Behörden, denen zuvor, bei der Zuerkennung des “Schutzstatus”, der Unterbringung und Alimentierung der Täter in Flüchtlingsunterkünften und selbst bei wiederholten, der Tat vorangegangenen Polizeieinsätzen – dieser Umstand sonderbarerweise nicht aufgefallen war. Was die Frage aufwirft, wie glaubhaft die Standardexkulpierung als “schuldunfähig” mittlerweile ist.

Der syrische Täter von Wangen, der diese Woche in einem seiner Wohnstatt gegenüberliegenden Supermarkt ein 4-jähriges Mädchen abstach, die nur mit Glück überlebte, und bei dem erschwerend hinzukam, dass er wegen seiner niederländischen Doppelstaatsbürgerschaft (und damit als formaler EU-Bürger) ohnehin keinerlei Asylanspruch hatte: Er hätte, träfen die nun zur Erklärung seiner “Schuldunfähigkeit” vorgebrachten Argumentem wirklich zu, schon längst weggesperrt oder psychiatrisch untergebracht sein müssen. Dass dies ebenso unterblieb wie die Befolgung von Recht und Gesetz bei seiner Asylunterbringung, liegt eben genau daran, dass “Schuldunfähigkeit” längst ein taktisches Instrument zur “Entlastung” der Justiz und zur Vermeidung unliebsamer juristischer Aufarbeitung von eingewanderter Gewalt und Kriminalität ist, mit der praktischerweise selbstreferenziell der Opfernimbus der vorgeblichen Asylbewerbern verstärkt wird.

Ungesühnte Bluttaten

Nicht viel anders sieht es aus im Fall des (angeblich) 13-jährigen Bulgaren, der einen Obdachlosen mit mindestens drei Messerstichen im Dortmunder Hafen ermordete. In seinem Fall brauchte man auf die Zauberformel der psychische Unzurechnungsfähigkeit gar nicht auszuweichen, weil schon sein jugendliches Alter zur formalen Schuldunfähigkeit ausreichte; da  der Täter nicht strafmündig ist, wurde er einfach an seine Familie übergeben und das Ermittlungsverfahren unverzüglich eingestellt. Dass die Altersgrenze der Strafunmündigkeit in Zeiten von Messeralltagsgewalt und einer einer Durchbewaffnung selbst von Kindern dringend herabgesetzt gehört, dass gerade in einem desolaten “Großfamilien”-Umfeld wie in diesem Fall die Mitverantwortung der Erziehungsberechtigten juristisch zu würdigen wäre – dies wären nicht nur gegenüber den Opferhinterbliebenen, sondern auch gegenüber der Gesellschaft insgesamt überfällige Maßnahmen und eigentlich eine unverzichtbare Selbstverständlichkeit zur Wahrung des Rechtsfriedens in diesem Land. Doch auch hier passiert genau gar nichts und die Gesellschaft soll weiterhin einfach achselzuckend hinnehmen, dass hier schrecklichste Bluttaten ungesühnt bleiben.

Während im Fall des Hanau-Attentäters – der gar nicht hätte auf freiem Fuß sein dürfen, weil er eine echte, ärztlich diagnostizierte, umfassend dokumentierte und behördenbekannte Schizophrene und damit Unzurechnungsfähigkeit lange vor seiner Tat aufwies (und somit längst als tickende Zeitbombe hätte eingestuft sein müssen) – bis heute die Mär vom “rassistischen Hassverbrechen” gezeichnet wird (und Medien wie Politiker stets nur die migrantischen Opfer seiner Tat, nicht jedoch die störende gleichzeitige Ermordung der Mutter erwähnen), wird bei gefühlt 99 Prozent aller zugewanderten “Impulstäter” inzwischen Strafunmündigkeit postuliert. Vom Frankfurter ICE-Bahnhofsschubser bis zum Würzburger Messer-Somali, vom Brokstedter Regiozug-Killer in bis zum Ludwigshafener Handwerkermörder und viele hunderte Fälle mehr: Sie alle, so wird uns zugemutet zu glauben, sollen angeblich schuldunfähig gewesen sein.

Erstmal gegen rechts demonstrieren

Umgekehrt jedoch scheint gelten: Bei biodeutschen Tätern gibt es per se keine Schuldunfähigkeit. Da liegt die Schuld gewissermaßen im Genom – während bei zugewanderten Tätern nicht nur die Unschuldsvermutung, sondern die Schuldunfähigkeitsgewissheit greift. Mehr noch: Inzwischen gilt automatisch jeder afrikanisch-orientalische Täter mit noch so rechtswidrig erlangtem Aufenthaltsstatus als schuldunfähig,  wenn er irgendetwas von Allah oder “Botschaften” faselt – nicht erst vor Gericht, sondern bereits vorgelagert bei der Polizei.

Dass in einem solchen zutiefst kaputten, moralisch verkommenen gesellschaftlichen Klima erst mal – so wie gestern wieder vieltausendfach geschehen – “gegen rechts” demonstriert wird, statt gegen eine Politik, die den täglichen Messer- und Gewalthorror mittlerweile schon gegen kleine Kinder erst ermöglicht, überrascht dann auch nicht weiter. Alle reiben sich an der AfD, die als einzige diese Zustände ursächlich bekämpfen will – und verschließen die Augen vor dem Problem. Mehr noch: Sie unterstützen es weiter proaktiv. Das Resultat sind inzwischen unzählige wandelnde “Gefährder” in unseren Städten, die hier nichts verloren haben, aber faktische Narrenfreiheit, Vollversorgung und Rückendeckung von Staat und Justiz genießen.

Kollabierende Rechtsordnung

Um in den Genuss dieser systemischen Schutzglocke zu gelangen, genügt es offenbar, keinen deutschen Namen zu tragen, mit dem Morden so früh wie möglich anzufangen (am besten im Kindesalter), so viele Leichen wie möglich zu hinterlassen, bevor man 18 Jahre alt ist, keinesfalls eigenes Geld auf dem zu Konto haben und eine traumatische Flucht über den See- oder Landweg nachzuweisen. Identitätsnachweise, die möglicherweise das Gegenteil belegen könnten, sind vor der Ankunft in Deutschland zu entsorgen – und schon läuft die Sache.

Die Rechtsordnung kollabiert aber zwingend, wenn permanent Unrecht passiert und niemand mehr dafür die Schuld geschweige denn Verantwortung trägt. Der Täter selbst ist schuldunfähig, und die, deren Versagen seine Tat erst ermöglicht hat, ziehen sich aus der Affäre. Zum Fall Wangen schreibt Yvonne Kussmann auf Twitter: “Wer übernimmt jetzt Verantwortung für diese Tat? Der Bürgermeister von Wangen? Der Landrat? Die Justizministerin von BaWü? Ein Richter? Ein Staatsanwalt? Wer? Wir ahnen es. Niemand wird Verantwortung dafür übernehmen, dass ein kleines Mädchen beim Einkaufen mit ihrer Mama von einem Mann beinah getötet worden wäre, der entgegen der Gesetze in einer Asylunterkunft lebte. Der Fall zeigt einen absoluten Kontrollverlust der politisch Verantwortlichen auf.” (TPL)

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