Markus Söder (Bild: shutterstock.com/photocosmos1)

Irrer „Södolf“-Prozess: 14.850 Euro Strafe für Corona-Sprüche über seine Majestät Söder

Während des Corona-Terrors war seine Heiligkeit Markus Söder derjenige im besten Deutschland, das wir je hatten, der die eh schon restriktiven, freiheitseinschränkenden Corona-Maßnahmen besonders streng auslegte. Weil ihn Kolumnist Gerald Grosz als „Corona-Autokrat“ oder „Södolf“ bezeichnete, wurde der frühere FPÖ-Politiker nun im bayerischen Deggendorf “söderkonform” abgeurteilt.

Seine Heiligkeit Markus Söder nannte sich während des Corona-Terrors, den er wie kein anderer in diesem Land betrieb, „Anführer des Teams Vorsicht“. Der Kolumnist  und ehemalige FPÖ-Politiker Gerald Grosz bezeichnete ihn „Corona-Autokrat“ oder „Södolf”. Diese Zuschreibung traf Grosz aber nicht irgendwann und irgendwo, sondern beim Politischen Aschermittwoch der AfD im Februar 2023. Nun erging am Montag im niederbayerischen Deggendorf ein Urteil einer besonders devoten Söder-Richterin, das einen neuen Tiefstand der Meinungsfreiheit in Deutschland markiert. Grosz soll eine Geldstrafe in Höhe von 14.850 zahlen.

Grosz, der auch Kolumnist des Deutschland-Kuriers ist, habe Söder nach Ansicht des Gerichts “in die Nähe des nationalsozialistischen Regimes” gerückt, begründete die Richterin bei der Urteilsverkündung in dem Berufungsverfahren ihr Urteil und sprach eine ausnehmend hohe Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 165 Euro aus. Ursprünglich sollte Grosz laut Forderung der Staatsanwaltschaf sogar 36.000 Euro zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gegen das am Montag ergangene Urteil kann der “Söder-Beleidiger” Grosz wiederum Einspruch einlegen. Grosz kündigte gegenüber dem Deutschlandkurier an, gegebenenfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.

Grosz soll auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) beleidigt haben, den er auf derselben Veranstaltung im Zusammenhang mit dessen Corona-Politik einen „Horrorclown“ nannte. Grosz‘ Rechtsanwalt erklärte, die seinem Mandanten zur Last gelegten Taten seien „evident nicht strafbar“.

Söder wiederum bezeichnete die Vorsitzende der AfD-Fraktion im bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner, als “Leni Riefenstahl für arme”. Die grüne Umweltministerin Steffi Lemke verglich seine Selbstherrlichkeit mit Margot Honecker. Alles folgenlos.

“Jeder Konservative muss sich ungestraft als Nazi oder Faschist beschimpfen lassen, aber harmlose Polemik gegen Regierungsmitglieder wird strafrechtlich verfolgt. Wir sind längst in einer anderen Republik angekommen”, stellt zu Ulrich van Suntum, emittierter Prof. für VWL, davor Hochschullehrer an den Universitäten Bochum, Köln, Witten-Herdecke und Münster sowie Generalsekretär des Sachverständigenrates, auf X fest.

(SB)

6fa32b985de34e61babdadde0f753491

Themen