Ganz tief durchatmen, bitte (Foto: JACEK SKROK/Shutterstock)

Es gibt kein Grundrecht, vor Lebensschicksalen bewahrt zu werden!

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Ohne Diskussion ist der Anspruch auf Unversehrtheit im Dasein ein Grundsatz jeder Gemeinschaft, die alle Bürger – im Zweifel auch juristisch – für sich einfordern kann. Doch welche schwammige Grundlage zieht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bei seinem Urteil heran, welches nun zugunsten der über 2000 angeblich schweißgebadeten und vor alpinen Feuersbrünsten fliehenden Rentner aus der Schweiz ausfiel, um zu einem ähnlich ideologischen Befund zu kommen, den auch die Verfassungsrichter hierzulande schon erhoben und mit ihm die Bundesregierung zur Konkretisierung ihrer Ziele in der sogenannten Transformation ermahnt hatten?

Von Dennis Riehle

Werden gerade diejenigen Politiker in der EU, die nicht ohnehin in ihrer grünen Bubble gefangen sind, vielleicht zu etwas gezwungen, was sie im Zweifel gar nicht ändern können? In einer für die Demokratie völlig untypischen Kritiklosigkeit wird weiterhin das Erzählungsmuster des ausschließlich anthropogen verursachten Klimawandels gepriesen – obwohl es bislang keine durchschlagende Erkenntnis hinsichtlich der positiven Wirkung einer Reduktion des CO2 auf die Durchschnittstemperaturen gibt. Wir fahren hinsichtlich dessen auf kurze Sicht, investieren Unsummen in die Lieblingsprojekte von Habeck, kasteien uns bis zur Unkenntlichkeit, verbieten uns selbst das Atmen – und wissen am Ende doch nicht wirklich, ob sich das lohnt und auszahlt, was wir an Verzicht und Entbehrung an den Tag legen. Immerhin vertrauen wir in einer durchaus bezeichnenden Naivität auf die wissenschaftlichen Schlussfolgerungen aus der Beobachtung und Messung des Wetters, welche aber vor allem jene Forscher ziehen, die wesentliche Standards ihrer Arbeit nicht einzuhalten bereit sind.

Denn ein induktives Herangehen, welches lediglich darauf bedacht ist, aus der Feststellung von bestimmten Regelmäßigkeiten und Abläufen heraus zu generalisieren – und sich dabei auf einen stark begrenzten Zeitraum zu fokussieren, ist nicht hinreichend geeignet, um auch etwas über die Kausalität aussagen zu können. Gleichzeitig ist auch eine abduktive Konklusion ungenügend, die aus der Aneinanderreihung von einzelnen Phänomenen ein entsprechendes Kontinuum abstrahiert und zu einer modellierten Prognose fortschreibt – ohne dabei jedoch zu hinterfragen, welchen Ursprungs sie sind. Wer dagegen die deduktive Manier hochhält und sich stattdessen weder auf gesammelte Daten allein noch auf ausschließlich selbstentwickelte Formeln und Computersimulationen stützt, muss am Ende zumindest skeptisch werden, ob sich die momentane Erderwärmung von all den anderen Hitzeperioden in der Planetengeschichte abhebt – und inwiefern dieser Trend nicht doch zu einem großen Teil natürlicher Genese ist. Wer dem ausgegebenen Narrativ der exklusiven Bedeutung des Kohlenstoffdioxids in unserer Atmosphäre blindlings folgt, der muss sich auch dessen bewusst sein, dass er einen Konsens mitträgt, der vor allem dazu geeignet ist, den Menschen in seiner freien Lebensweise zu gängeln. Denn zumindest physikalisch ist es einigermaßen irrelevant, dass sich durch die Emission von Treibhausgasen die Zusammensetzung der Partikel in unseren Luftschichten im Promillebereich verändert. Entscheidenden Einfluss auf die Lichtstrahlung dürfte dieser Prozess nicht haben.

Viel eher sollte neben diesem Indikator vor allem auch die Sonnenaktivität, die Erdachse, der Wasserstoff oder das Methan als weitere Bestandteile eines multifaktoriellen Geschehens berücksichtigt werden, die unsere „Schuld“ relativieren. Denn geht man von dem Gedanken aus, dass die Schöpfung einen Kreislauf darstellt, so muss doch zumindest die Überlegung eine Rolle spielen, dass die in diesem Gefüge unter der Erde eingelagerten Ressourcen nicht allein zur Dekoration gedacht sind, sondern verbraucht werden dürfen. Natürlich ist der Umgang mit diesen Grundlagen in der jüngeren Vergangenheit exzessiv, respektlos und ausschweifend gewesen, sodass ich hinsichtlich der nächsten Generationen durchaus einen Umweltschutz begrüße, der auf einen maßvollen und demütigen Umgang mit dem uns anvertrauten Vorrat an fossiler Substanz ausgerichtet ist. Doch dies geschieht allein mit Blick auf die Nachhaltigkeit, nicht aus Gründen eines paranoiden Vorwurfs an uns selbst, mit jedem Schnaufen den eigenen Fußabdruck zu vergrößern. Und deshalb bleibe ich achselzuckend gegenüber dem zurück, was der EGMR nun verkündete. Denn es ist in unserem Rechtsverständnis eigentlich eine völlig gängige Auffassung, dass das Individuum vom Staat nur das verlangen kann, was in dessen Verantwortungsbereich zu leisten möglich ist. Eine Entschädigung für ein Lebensschicksal, an dessen Entstehung und Auswirkung niemand außer der Natur als konkreter Mitverursacher ausgemacht werden kann, darf es ebenso wie eine Erfordernis zur Neuausrichtung politischen Handelns aus der Begründung eines perspektivischen Umschlagens der Witterung schon allein deshalb nicht geben, weil durch eine solche Argumentation der Willkür und Unbedingtheit Tür und Tor geöffnet wären – und sich die öffentliche Hand von hyperthermierten Apokalyptikern abhängig macht.

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