Im schleswig-holsteinischen Itzehoe steht derzeit der staatenlose Palästinenser Ibrahim A. vor Gericht, weil er im Januar letzten Jahres in einem Zug ein jugendliches Paar ermordete und vier weitere Passagiere schwer verletzte. Dabei hatte er völlig wahllos und blindwütig auf seine Opfer eingestochen, von denen sich eines ein halbes Jahr später das Leben nahm. Wie immer, wenn ein Migrant eine derartige Gewaltorgie verübt, steht in Deutschland die Frage der Schuldfähigkeit im Raum, die in aller Regel mit nein beantwortet und der Täter dann in die nächste Psychiatrie abgeschoben wird. Obwohl zumindest die Staatsanwaltschaft A. für schuldfähig hält und ihm vorwirft, aus Frust über einen für ihn nachteiligen Termin bei der Kieler Ausländerbehörde gehandelt zu haben, verfolgt die Verteidigung die probate Strategie einer psychischen Störung ihres Mandanten – obwohl dieser selbst im Verhör bekräftigte, geistig gesund zu sein.
Der Fall Ibrahim A. ist exemplarisch für den Wahnsinn der deutschen Migrationspolitik. Er kam 2014 nach Deutschland und stellte einen erfolglosen Asylantrag, hält sich aber immer noch im Land auf. Zudem war er bereits vorbestraft und saß bis sechs Tage vor der Tat noch in der Hamburger Justizvollzugsanstalt Billwerder ein. Der Arzt, der ihn dort betreute, sagte auch im Mordprozess als Zeuge aus. Im Gefängnis hatte er A. attestiert, dass es keine Gefahr der Fremd- oder Eigengefährdung gebe. Aufgrund dessen war er freigelassen worden und konnte seine Mordtaten begehen.
Gutachter: An “Psychose” gelitten
Nun hält es der Psychiater plötzlich für möglich, dass A. zum Tatzeitpunkt unter einer “Psychose” gelitten haben könnte. Diese Farce zeigt einmal mehr, was von dieser Zunft zu halten ist, die migrantische Gewalttäter oft binnen Stunden nach ihren Taten für schuldunfähig erklärt, wo solche Untersuchungen sonst oft Wochen und Monate dauern können. Zudem wird bei alledem komplett ausgeklammert, dass A. bereits 2022 im Gefängnis mehrfach Andeutungen über terroristische Absichten machte. Unter anderem sagte er zu einem Wärter: „Es gibt nicht nur einen Anis Amri, es gibt mehrere: Ich bin auch einer!“
Überdies verübte er mehrere gewaltsame Übergriffe auf das Gefängnispersonal. So oder so hätte er nie und nimmer freigelassen werden dürfen. Nun darf man gespannt sein, ob das Gericht der Staatsanwaltschaft folgt oder ob es einem Psychiater mit fragwürdiger Kompetenz, der erhebliche Mitverantwortung für die Toten und Verletzten trägt, die A. auf dem Gewissen hat, am Ende auch noch gelingt, das Gericht von As vermeintlicher Schuldunfähigkeit zu überzeugen und ihm die Haft zu ersparen. Das Ende des Prozesses ist für den 26. April angesetzt. (TPL)