E-Roller (Bild: shutterstock.com/ViDI Studio)

Erste deutsche Großstadt verbannt E-Scooter

Gelsenkirchen ist deutschlandweit die erste Großstadt, aus der die brandgefährlichen Scooter verbannt werden. Die Frist: Bis kommenden Samstag müssen die Geräte verschwunden sein.

Das Aus für ausleihbare E-Scooter wurde bereits im vergangenen September in Paris beschlossen. Nun hat jetzt das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht in einer aktuellen Entscheidung bestätigt, dass auch in der Stadt im Ruhrgebiet keine ausleihbaren E-Roller mehr geduldet werden.

Der Grund für das städtische Verbot: Immer häufiger kam es zu rüpelhaftem Verhalten, wie Wettrennen durch die Innenstadt oder auch zu schweren Unfällen, bei denen die E-Scooter-Fahrer danach einfach abgehauen sind. In diesem Zusammenhang ist ein Toter zu beklagen. Ein Radfahrer kam ums Leben, weil er gegen einen achtlos abgelegten E-Scooter gefahren und gestürzt war.

Weil die E-Scooter-Betreiber die Forderung nach einer Identifizierung – etwa durch den Personalausweis – bisher ablehnten, hat nun ein Gericht entschieden.

„Das Gericht hat die Auffassung der Stadt Gelsenkirchen bestätigt, dass die Registrierung und Aktivierung von Nutzerkonten mit nachvollziehbaren Personen ein rechtlich nachvollziehbares Instrument ist, um bei Verstößen die Fahrzeugmieter zu identifizieren“, so ein Stadtsprecher.

Nicht nur, dass die E-Roller wie Müll auf den Straßen der Innenstädte verteilt und in Flüssen entsorgt werden. Die Mitnahme von Elektrorollern ist mittlerweile in vielen Städten inzwischen in öffentlichen Verkehrsmitten verboten. Fahrlässigerweise gibt es für die in den Tretrollern verbauten Akkus bislang keinem ausreichenden Sicherheitsstandard. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) spricht sich für ein Mitnahmeverbot von E-Scootern in öffentlichen Verkehrsmitteln aus. Daher existiert für diese E-Gefährte ein erhöhtes Risiko von Akku-Bränden und sogar Explosionen. München hat aus diesem Grund bereits E-Scooter aus Bus und Bahn verbannt.

(SB)

 

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