Thüringer Landtag (Bild: Thüringer Landtag)

Thüringer “Expertengremium” will Verbot von Volksbefragungen um AfD einzudämmen

Die Angst vor einem Wahlsieg der AfD in Thüringen lässt nun alle Hemmungen schwinden und zeigt die antidemokratische Fratze der Altparteien und ihrer Kostgänger: Um die AfD zu umgehen, schlägt ein “Expertengremium” in Thüringen dringende Verfassungsänderungen vor, die die Demokratie vor „autoritär-populistischen“ Parteien schützen sollen. Unter anderem schwebt diesen Antidemokraten ein Verbot von Volksbefragungen und ein Ende der Zwei-Drittel-Mehrheit für die Richterwahl vor.

Die unglaublichen Vorschläge kommen von der Juristen-Plattform Verfassungsblog, eine der vielen staatlich co-finanzierten regierungsnahen NGOs. Co-finanziert wird der Laden auch von der Mercator-Stiftung. In ihrem „Thüringen-Projekt“ heißt es einleitend:

“Was käme auf Rechtsstaat und Demokratie in Thüringen zu, wenn eine autoritär-populistische Partei nach den Landtagswahlen im September staatliche Machtmittel in die Hand bekommt? Wie könnte sie diese nutzen, um die demokratischen Institutionen von innen auszuhöhlen und sich gegen rechtsstaatliche Kontrolle, öffentliche Kritik und demokratischen Wettbewerb zu immunisieren?” Gemeint ist die AfD, die in Thüringen bei der kommenden Landtagswahl einen fulminanten Wahlsieg einfahren könnte und somit Schaltstellen besetzten würde. Die große Sorge: Die AfD, wenn sie die gegenwärtigen Umfragewerte halten kann, würde mehr als ein Drittel der Sitze im Thüringer Landtag bekommen – sie könnte dann Abstimmungen blockieren, für die eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist. Dazu gehört in Thüringen zum Beispiel auch die Wahl von Richtern für den Verfassungsgerichtshof.

Die Macher des “Verfassungsblogs” machten sich Gedanken und fassten diese an Totalitarismus kaum zu überbietenden Hirngespinste in eine Handlungsempfehlung unter dem Namen “Thüringer-Projekt”.
Darunter finden sich Vorschläge, wie einen Antiblockade-Mechanismus einzurichten, der sicherstellen soll, dass wichtige Entscheidungen nicht durch eine Minderheit blockiert werden können – also im Zweifel keine Zwei-Drittel-Mehrheit mehr nötig ist. Wenn für längere Zeit kein Richter gewählt wird, solle das Vorschlagsrecht an das Gericht zurückgehen können und die Mehrheitserfordernis von einer Zwei-Drittel-Mehrheit auf die absolute Mehrheit abgesenkt werden. Die AfD könne dann nicht mehr blockieren, so die antidemokratische Idee.

Weiter geht es um die Möglichkeit, dass Medienstaatsverträge durch den Ministerpräsidenten allein gekündigt werden können, einzuschränken. Die Idee: Das Parlament soll bei einem AfD-Sieg in diesen Prozess eingebunden werden. Ähnlich soll die Unabhängigkeit der Landeszentrale für politische Bildung gestärkt werden, indem sie als Anstalt öffentlichen Rechts auf eine gesetzliche Grundlage gestellt wird. Damit würden die aktuell dort bestehenden Strukturen auch nach in AfD-Regierung weitermachen können.

Das “Expertengremium” fordert zudem die Einführung eines „Not-Aus“-Mechanismus im Falle einer gescheiterten Ministerpräsidentenwahl. Dieser Mechanismus würde es dem Parlament ermöglichen, über seine eigene Auflösung abzustimmen und eine Neuwahl zu initiieren, wenn eine Regierungsbildung blockiert wird.

Wie groß die Furcht vor dem drohenden Machtverlust ist, zeigt sich in dem geforderte Verbot von Volksbefragungen. In dem Pamphlet heißt es dazu: „Mit der Begründung, die Regierung könne so durch Suggestivfragen, Falschinformationen und undurchsichtige Erhebungs- und Auswertungsmethoden die Antworten der Befragten lenken, sodass es so wirke, als würde die Bevölkerung, die Absichten einer autoritären Regierung unterstützten, will man solche Konsultationen verbieten.“

Die Vorschläge des sogenannten Expertengremiums ist eine vollständige Assimilierung des Systems durch eine ökosozialistisch-linksradikale Blase. Ziel ist eine Abschottung der Altparteienpolitik und Gesellschaft vor abweichenden und unliebsamen Meinungen.

(SB)

 

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