Annalena Baerbock (Bild: shutterstock.com/Alexandros Michailidis)

Baerbocks Ministerium unterliegt “Nius” vor Gericht – Steuerzahler darf für Anwälte und Prozesskosten blechen

Zum zweiten Mal binnen weniger Tage hat das Portal „Nius“ einen juristischen Sieg über die Ampel-Regierung errungen: Annalena Baerbocks Auswärtiges Amt (AA) hatte sich geweigert, eine Anfrage zu beantworten, warum es auf Arabisch für den deutschen Pass werbe. Ende März hatte ein entsprechender Tweet, der die arabische Welt regelrecht dazu drängte, sich die von der Ampel beschlossene Totalverramschung der deutschen Staatsbürgerschaft zunutze zu machen, für Aufsehen und Kritik gesorgt. Annalena Baerbocks Ministerium hatte sämtliche „Nius“-Anfragen zu dem Thema einfach ignoriert, obwohl eine grundgesetzliche Auskunftspflicht von Ministerien und Behörden gegenüber der Presse besteht. Das Portal musste bis vor das Berliner Verwaltungsgericht ziehen, bis das AA nachgab und sich bereiterklärte, die Verfahrenskosten zu tragen.

Dass die Rechtslage eindeutig war und am Ende eine gerichtliche Niederlage unumgänglich, war dem AA dabei voll bewusst; man wusste, dass man “Nius” die Auskünfte rechtswidrig vorenthielt, nahm dies aber aus reiner Schikane – oder zum Zeitgewinn? – billigend in Kauf. Ebenso die Kosten: Am Ende ist es natürlich wieder einmal der Steuerzahler, der diesen ganz und gar überflüssigen Rechtsstreit bezahlen muss, nur weil die Regierung sich weigert, ihren Pflichten auch gegenüber einem kritischen Medium nachzukommen. Das AA musste die geforderte Antwort nun abgeben. Es erklärte zur Sache selbst, dass in dem arabischen Tweet ausdrücklich auf die Voraussetzungen und Pflichten hingewiesen worden sei, die vor der Erlangung der Staatsbürgerschaft zu erfüllen seien – wie etwa die Notwendigkeit, den eigenen Lebensunterhalt zu verdienen oder das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Zudem sei der Beitrag -so wie auch andere- zusätzlich mit Steuergeld beworben worden.

Soviel zur “Demokratieförderung”

Es war bereits die zweite Niederlage für das Ampel-Kabinett: Erst letzte Woche war das Entwicklungsministerium vor dem Bundesverfassungsgericht damit gescheitert, „Nius“-Chefredakteur Julian Reichelt die Behauptung verbieten zu lassen, die Regierung zahle Entwicklungshilfe an die Taliban. Das Höchstgericht befand, die Regierung müsse sich auch polemische Kritik gefallen lassen. Auch dies ist im Grundgesetz ausdrücklich festgelegt, spielt für die Ampel aber keine Rolle, weil sie jeden Widerspruch gegen sich unter Strafe stellen will.
Deshalb muss die Allgemeinheit nun bereits zum zweiten Mal in kürzester Zeit für eine juristische Auseinandersetzung zahlen, die die Regierung führte, weil sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen bzw. völlig legitime Kritik nicht akzeptieren wollte. Dass sie diese Verfahren verlieren würde, war von Anfang an absehbar, trotzdem wurden sie vom Zaun gebrochen.

Dieselbe Regierung, die den Bürgern die demokratische Reife abspricht und sie unter anderem mit einem „Demokratiefördergesetz“ erziehen will, selbst aber das Grundgesetz mit Füßen tritt. „Nius“-Anwalt Joachim Steinhöfel kündigte an: „Wir werden der Bundesregierung im weiteren Verlauf der Legislaturperiode so lange vor Gericht erläutern, was in der Verfassung steht, bis unsere Demokratieförderung dort Früchte trägt.“ Dass dies überhaupt nötig ist, zeigt, in welch desolatem Zustand sich dieses Land befindet. (TPL)

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