Corona-Angst (Bild: shutterstock.com Von diy13)
Corona-Angst (Bild: shutterstock.com Von diy13)

Bundestagswahl 2021: Indirekter Impfzwang nimmt Fahrt auf – 3G-Regeln für Wahlvorstände sowie Wahlbeobachter mit Maskenbefreiung

Der Corona-Wahnsinn mit Verschärfung des indirekten Impfzwanges, u.a. durch Nötigung zur Durchführung von nicht für diagnostische Zwecke zugelassenen und damit unsinnigen Tests zur Produktion von falsch-positiven Ergebnissen zur politisch gewollten Erhöhung der Inzidenzwerte, zur Aufrechterhaltung der „epidemischen Lage nationaler Tragweite“, geht in die nächste Runde.

Mark Sinn-Daws

In Schleswig-Holstein hat die Landesregierung den nächsten Coup des Corona-Regimes gelandet. Innerhalb des Zeitraumes der aktuell gültigen Corona-Landesverordnung vom 17.08.2021 (in Kraft seit 23.08.2021) hat die CDU-Landesregierung von Ministerpräsident Daniel Günther am 31.08.2021 neue Hygieneregelungen für die Bundestagswahl am 26.09.2021 (in Kraft ab 01.09.2021) – beschlossen, obwohl die Landesverordnung zunächst nur bis zum 19.09.2021 zeitlich begrenzt ist. Ein Verschwörungstheoretiker, wer Böses dabei denkt.

Dafür wurde ein nagelneuer Passus der Sars-CoV2-BekämpfungsVO § 5f Wahlen und Abstimmungen eingefügt. Dieser bestimmt für alle Mitglieder der Wahlvorstände, sowie für Wahlbeobachter mit ärztlicher oder psychotherapeutischer Maskenbefreiung (Attest), dass diese – im Gegensatz zum „normalen Wähler“ oder maskenkonformen Wahlbeobachter – einen Nachweis über die Impfung bzw. Genesung mit ins Wahllokal mitnehmen müssen. Sollte keine Impfung oder Genesung vorliegen, so muss ein Nachweis über einen bereits durchgeführten PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden am Wahltag) bzw. ein Antigen-Schnelltest in Anwesenheit des Wahlvorstehers erfolgen. Zudem werden von Wahlbeobachtern – wie es in einem faschistischen und totalitären Staat üblich ist – die Kontaktdaten zur „Verfolgung“ erfasst.Dann kann den potentiellen „Wahlbeobachtungs-Dissidenten“ auch sicherlich keinerlei Ungemach drohen. Die o.g. Bestimmungen gelten natürlich aktuell nicht für die Wähler – kein 3G, keine Hinterlegung von Kontaktdaten. Da ist für die nachweislich immer faschistischer agierende Regierung definitiv noch Luft nach oben. Obligatorisch für die Wähler ist lediglich das Tragen einer qualifizierten Mund-Nasenbedeckung, die – gnädigerweise – zur Identitätsfeststellung abgenommen werden darf.

War ursprünglich für die Mitglieder der Wahlvorstände teilweise lediglich eine freiwillige (Selbst-)Testung aller Wahlvorstandsmitglieder vorgesehen, die ggfs. bereits am Vortag durchgeführt werden konnte, so haben wir nunmehr de facto einen Testzwang, falls man ungeimpft seine Grundrechte ausüben möchte, um als Mitglied eines Wahlvorstandes bzw. Wahlbeobachter mit Maskenbefreiung bei einer Bundestagswahl tätig zu werden.

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