Waffe (Bild: Von arda savasciogullari / shutterstock.com)
Waffe (Bild: Von arda savasciogullari / shutterstock.com)

Gerichtsurteil: Auch AfD-Mitglieder dürfen Waffen besitzen

Einem AfD-Stadtrat in Magdeburg war die Waffenbesitzkarte entzogen worden. Der wollte sich das nicht gefallen lassen, er legte Einspruch ein und ging vor Gericht. Das gab ihm jetzt Recht. Die alleinige Mitgliedschaft in der von allen Seiten verhassten Partei reicht als Begründung für ein Verbot nicht aus, entscheiden das Magdeburger Verwaltungsgericht. 

Auch AfD-Mitglieder dürfen Waffen besitzen – das hat das Verwaltungsgericht Magdeburg klargestellt. Zuvor war dem AfD-Stadtrat Ronny Kumpf seine Waffenbesitzkarte entzogen worden. Das Gericht befand: eine verfassungsfeindliche Einstufung der AfD auf Landes- oder Kreisebene bis Abschluss des Verfahrens sei unwahrscheinlich. Der betroffene Magdeburger AfD-Stadtrat Ronny Kumpf begrüßte den Beschluss und sprach von einer “richtungsweisenden Entscheidung mit Signalcharakter”.

Kumpf hatte gegen den Entzug der Waffenbesitzkarte durch die Polizeiinspektion Magdeburg Widerspruch eingelegt und in einem Eil-Verfahren vor Gericht um vorläufigen Rechtsschutz gebeten.

Es sei nicht absehbar, dass die AfD auf Landes- oder Kreisebene bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens als gesichert verfassungsfeindlich eingestuft sein wird, erklärte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts gegenüber dem mdr. Somit könne auch der Halter nicht als waffenrechtlich unzuverlässig angesehen werden. Die Polizei hatte das anders beurteilt: als untere Waffenbehörde hatte sie hinreichend gewichtige Anhaltspunkte gesehen, daß die AfD verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt.

Der AfD-Stadtrat freut sich: Allein aus der Beobachtung der AfD lasse sich kein Vorwurf der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit konstruieren. So wie Kumpf war es auch zahlreichen anderen AfD-Mitgliedern und Sympathisanten ergangen.

Für Kumpf ist das landesweit abgestimmte Vorgehen ein Versuch der Einschüchterung und Diskreditierung: “Es verfolgte offenbar einzig den Zweck, die AfD zu beschädigen und Druck auf Beamte und Sportschützen auszuüben. Ich bin dankbar, dass das Gericht dieser Praxis einen Riegel vorgeschoben hat.”

Die Entscheidung habe Signalcharakter und der Beschluss sei bundesweit der erste dieser Art. Die Bundes-AfD wird seit 2022 beim Verfassungsschutz als sogenannter Verdachtsfall geführt, da sie sich “in einem Richtungsstreit, bei dem sich die verfassungsfeindlichen Bestrebungen durchsetzen könnten” befinde, hieß es seitens des Gerichts. Auch die AfD in Sachsen-Anhalt wird als Verdachtsfall geführt.

Die Polizei muss trotzdem keine “Angst” mehr haben – Stadtrat Ronny Kumpf hat seine seine Waffen und die Besitzkarte ungeachtet des Urteils bereits abgegeben. (MS)

 

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