Foto: Donald Trump (über dts Nachrichtenagentur)

Damals, 1996 in der Umkleidekabine…

Die Mühlen der Justiz mahlen tatsächlich manchmal extrem langsam – natürlich auch dann, wenn es sich um einen politisch motivierten absolut lächerlichen Schauprozess handelt:

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump ist in einem Zivilprozess wegen Körperverletzung und Verleumdung zu einer Strafe in Höhe von fünf Millionen US-Dollar verurteilt worden. Ein Geschworenengericht in Manhattan befand, dass er die Autorin E. Jean Carroll im Frühjahr 1996 in einer Umkleidekabine eines Luxuskaufhauses sexuell missbraucht habe. Zurückgewiesen wurde hingegen der Vorwurf der Vergewaltigung.

Trump hatte öffentlich jegliches Fehlverhalten abgestritten und sich dazu entschieden, vor Gericht nicht auszusagen. Die Klage war aufgrund des “New York Adult Survivors Act” aus dem Jahr 2022 möglich, der Klagen bei Sexualverbrechen auch dann erlaubt, wenn die übliche Klagefrist bereits abgelaufen ist. Im Anschluss an das Urteil riet der Richter den Geschworenen, ihre Identität für eine lange Zeit geheim zu halten.

Mal abgesehen, dass die fünf Millionen US-Dollar Peanuts für Trump sind: Was soll der Mist? 1996? Was meint Ihr, was damals überall in den Umkleidekabinen los war? Damals war noch Party angesagt, da hatten die Linken und die Grünen das Ruder noch nicht in die Hand genommen.

Hätte Trump einen auf Olaf Scholz gemacht, wäre er wohl mit einem blauen Auge davon gekommen. Oder kann sich noch jemand daran erinnern, was er an einem Dienstag im Oktober im Jahre 1996 gemacht hat? (Mit Material von dts)