Migrantische Mobbing-Attacke auf die Schülerin in Heide: Kein Einzelfall in "Deutschlands” Jugend (Screenshot:Twitter)

“Knallhartes” Urteil gegen Folter-Gang von Heide: Verwarnung und ein paar Sozialstunden

Am Dienstag bewies der deutsche Rechtsstaat abermals, dass er praktisch nicht mehr zu harten und konsequenten Strafen fähig ist (sofern es sich nicht gerade um Steuerhinterziehung, “Rechte” oder Gegner des Corona-Wahnsinns handelt), sondern einer weichgespülten Kuscheljustiz von Sozialromantikern und Gutmenschenrichtern – teilweise selbst schon sozialisiert in der  “Generation Schneeflöckchen” – anheimgefallen ist: Die sogenannte „Heide-Gang“, bestehend aus vier überwiegend migrantischen Mädchen, die im Februar eine 13-Jährige in Schleswig-Holstein auf unglaublich grausame Weise quälten, wurde nun wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung, Sachbeschädigung und Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen “knallhart” abgeurteilt: Es gab eine Verwarnung,  je 50 Stunden “Sozial-Arbeit” und ein “Anti-Aggressionstraining”. Im Namen des Volkes, Fall abgeschlossen. Das Opfer kann schauen, wie es mit seinem Trauma klarkommt und das wird sicher mehr als 50 Stunden dauern.

Zur Erinnerung: Die 14-17-jährigen Täterinnen hatten ihr Opfer über Stunden geschlagen, gefoltert und erniedrigt, die Tortur auch noch gefilmt und online gestellt. Wie perfide sie dabei vorgingen, zeigt sich auch daran, dass sie verstellend vorgaben, sich um das weinende Mädchen zu kümmern, während eine Spaziergängerin des Weges kam. Der Prozess fand vor einem Jugendschöffengericht in Meldorf unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Dem Opfer blieb ein Erscheinen vor Gericht erspart, weil die Täterinnen gestanden hatten. Gegen zwei männliche Jugendliche läuft noch ein Ermittlungsverfahren.

Wachsweiche Softie-Urteile

Eine Gerichtssprecherin erklärte: „Der Gesetzgeber behandelt Jugendliche bewusst anders als Erwachsene, weil er davon ausgeht, dass sich Jugendliche noch in der Entwicklung befinden und ihre Verstandes- und Einsichtsfähigkeit noch nicht abschließend ausgebildet ist”. Ziel des Jugendstrafrechts sei es, zu verhindern, dass der einzelne Jugendliche erneut straffällig wird: „Deswegen sei „der Erziehungsgedanke auf das Verfahren und die Rechtsfolgen anzuwenden.” In diesem Fall ist allerdings kein Unterschied zu Urteilen gegen Volljährige zu erkennen – denn bei diesen fallen ähnliche Urteile bekanntlich nicht selten ebenso mild und lasch aus. Faktisch können asozial veranlagte, grundlegend fehlentwickelte, aggressive Jugendliche wie im vorliegenden Fall also auf ebenso wachsweiche Softie-Urteile hoffen wie Erwachsene. Dabei hätte man  hier selbst nach dem Jugendstrafrecht sehr wohl eine wesentlich härtere Strafe verhängen können und müssen.

In einem intakten System würden solche Subjekte für mehrere Jahre in eine Erziehungsanstalt gepackt, bedarfsweise auch in ein Boot-Camp. Beides ist im besten Deutschland aller Zeiten, diesem Habitat für Gewalttäter und Psychopathen, bekanntlich nicht vorgesehen. Dabei beweist im konkreten Fall Heide das abgebrühte Vorgehen der Täterinnen einmal mehr, dass “Kids”, denen man parallel ja sogar das Wahlrecht zubilligen will, sehr wohl weit über ihr Alter hinaus fähig sind zu kalkulieren und sich der Tragweite ihrer verwerflichen Tat vollauf bewusst zu sein. Das hier war keine spontane Handlung, sondern um eine über Stunden ganz bewusst vollzogene Marter eines wehrlosen, einheimischen, indigenen deutschen Mädchens. (DM)

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