Wer die gefährlichen politischen Bestandteile des Islams – den Politischen Islam – öffentlich kritisiert, muss mit viel Gegenwind aus dem Mainstream rechnen. Nicht nur aus den Bereichen Medien, Politik und Verfassungsschutz, sondern auch aus der Justiz. Übereifrige Staatsanwälte und Richter, mehrheitlich weiblich, versuchen oft, die Kritik am Politischen Islam unter Strafe zu stellen. Neben übergroßer politischer „Korrektheit“ und linskideologischen Motiven trägt vermutlich auch das gutmenschliche Bestreben dazu bei, die stetig wachsende Zahl von Moslems in diesem Land vermeintlich vor einem negativen Image zu schützen.
Ich musste im Laufe der letzten zehn Jahre schon viele Gerichtsverfahren durchstehen, um meinen Teil dazu beizutragen, damit diese Kritik juristisch sattelfest wird. Teilweise liefen diese Verfahren über fünf Instanzen. Dazu braucht es viel Zeit, Mühen, Kosten und auch Nerven, um das alles durchzustehen. Aber es lohnt sich, wenn am Ende ein Freispruch steht.
Ähnlich probierte es Richterin Sonja Birkhofer-Hoffmann, die mich u.a. wegen der Veröffentlichung eines historischen Fotos des Großmuftis von Jerusalem und mit einem NSDAP-Gauleiter, an dessen Arm eine Hakenkreuzbinde zu sehen war, zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilte. Immerhin wurde dieses himmelschreiende Unrecht in der Berufung vor dem Landgericht München in einen Freispruch korrigiert. Dieses Verfahren erhielt viel Beachtung in internationalen Medien und auch der politischen Szene, insbesondere in Osteuropa.
Auch in der Verteidigung von klaren Formulierungen über den Politischen Islam musste ich immer wieder mehrere Instanzen durchstehen, bis ich sie am Ende gewinnen konnte.
Bisher gab es nur eine einzige Verurteilung wegen angeblicher „Volksverhetzung“ in dem berüchtigten „Laufpublikums“-Urteil aus dem Jahre 2020. Hierzu pickte man zwei Sätze aus zwei Kundgebung aus den Jahren 2015 und 2016 isoliert heraus, bei denen meine Differenzierungen nach Ansicht der Richterin zu spät erfolgten. Wenn jemand in dem Moment an der Kundgebung vorbeigelaufen wäre, dann hätte er dies als „Volksverhetzung“ empfinden können. Auf diese Weise versucht man, mir möglichst enge Daumenschrauben anlegen zu können, so dass ich entweder entnervt aufgebe oder es nicht mehr wage, meine faktisch völlig berechtigte Kritik klar zu äußern.
Den Höhepunkt von völlig absurden Anklagen zog ich vergangene Woche aus dem Briefkasten: die Staatsanwaltschaft Bremen klagt mich anlässlich der Kundgebung vom 6. August des letzten Jahres allen Ernstes wegen des Zitierens von Koranversen und von Funktionären des Politischen Islams an. Ich erachte es als wichtig, diese aus meiner Sicht völlig ungerechtfertigte Anklage, die von einer Oberstaatsanwältin verfasst und von einer Amtsrichterin angenommen wurde, öffentlich zu machen. Damit man sieht, wie weit mittlerweile Teile der Justiz gehen, um die Kritik am Politischen Islam abwürgen zu können. Selbst, wenn sie faktisch belegt, differenziert formuliert und mit keinerlei Pauschalvorwurf an Moslems vorgetragen wird.
Jeder kann sich das Livestream-Video von EWO Live mit bisher über 65.000 Zuschauern ansehen, um sich davon zu überzeugen, dass die Vorwürfe gegen mich absolut konstruiert und jenseits der Tatsachen sind.
Hierzu habe ich am Samstag Abend auch einen Livestream mit einer Art „virtuellen Kundgebung“ gesendet, in dem ich die mir entgegengebrachten Vorwürfe allesamt anhand der Koranbefehle und der belegten Zitate von Funktionären des Politischen Islams widerlege (Video oben). Bisher hat das Video auf YouTube knapp über 7000 Zuschauer. Das sollte noch deutlich mehr werden, damit dieser sich anbahnende veritable Justiz-Skandal möglichst breit bekannt wird.
So unterstellt mir die Oberstaatsanwältin Hartmann, dass ich es „sowohl in den Redebeiträgen als auch auf den gezeigten Plakaten“ darauf abgesehen hätte, „dass Menschen muslimischen Glaubens den deutschen Rechtsstaat ablehnen, dass sie Menschen – insbesondere Ungläubige – in Ausübung ihrer Religion töten, dass sie Frauen als minderwertig betrachten, sowie dass sie Menschen jüdischen und christlichen Glaubens herabwürdigen und ausgrenzen.“
Aus meiner Sicht eine rein subjektive Interpretation und komplette Verdrehung der Tatsachen. Jeder kann sich angesichts des Videos aus Bremen davon überzeugen, dass sich meine Kritik ausschließlich gegen die Ideologie des Politischen Islams und deren radikale Anhänger richtete, die aufgrund der Befehlsausführungen ihrer Ideologie straffällig werden. Und eben nicht gegen friedliche Moslems, die sich weder mit dem Politischen Islam beschäftigen noch nach der Scharia leben. Dies betonte ich immer wieder. Zudem prangte unser diesbezügliches Plakat
auch in Bremen prominent in der ersten Reihe direkt vor unserem Pavillon, so dass es für jeden Zuschauer deutlich sichtbar war:
Aber die Oberstaatsanwältin behauptet, dass ich ihre oben geäußerten Unterstellungen durch das Zeigen von Plakaten zum Ausdruck gebracht hätte, auf denen es sich „um Zitate Dritter über den Islam“ und „vermeintliche Wiedergaben aus dem Koran handelte“.
Frau Hartmann zweifelt also an, dass unsere Plakate mit Befehlen aus dem Koran den Tatsachen entsprechen. Beispielsweise unser Plakat, auf dem diese Aussage zu lesen ist:
,,…die Männer sind den Weibern überlegen“
Es handelt sich um den bekannten Prügelvers Sure 4 Vers 34. Hier unser Plakat, das original der wissenschaftlich anerkannten Koranübersetzung von Max Henning entnommen ist, in der exakt diese Formulierung enthalten ist:
Als nächstes wird die Echtheit dieser Koran-Aussage angezweifelt:
,,…sie kämpfen fürAllahs Sache, sie töten und werden getötet…“
Auch dies ist ein klassischer Koranvers, und zwar Sure 9 Vers 111, den die Attentäter von 9/11 unter anderem als Grundlage ihres Handelns nahmen, deswegen den Tag ihres mörderischen Anschlags in New York am 11. September 2001 aussuchten (9-11-01 / Sure 9-111) und den einige auch in ihren Testamenten, Nachlässen und Rechtfertigungsschriften erwähnten. Unser Plakat hierzu ist seit fünf Jahren in ganz Deutschland unterwegs und wurde bei rund 150 Kundgebungen noch nie beanstandet:
In Bremen schon. Außerdem will mir die Oberstaatsanwältin folgendes Plakat mit dieser Koran-Aussage als „Volksverhetzung“ unterstellen:
»…Allah hat die Juden wegen ihres Unglaubens verflucht…“
Es handelt sich um Sure 2 Vers 88, einer von vielen Koranaussagen, die sich gegen Juden richten:
Auch die folgende antijüdische Koranaussage sehen Oberstaatsanwältin Hartmann und Amtsrichterin Zill als „volksverhetzend“ an:
,,Koran über Juden: Allah zürnt ihnen und hat einige in Affen und Schweine verwandelt…“
Nur, wer sich noch nie mit dem Koran beschäftigt hat und keine Ahnung von der Judenfeindlichkeit des Politischen Islams hat, kann auf die Idee kommen, dass dessen öffentliche Darstellung eine „Volksverhetzung“ sei. Auch dieses Plakat, das Vers 60 der 5. Sure visualisiert, haben wir schon hundertfach bei Kundgebungen gezeigt und erläutert, ohne dass es zu irgendwelchen Beanstandungen gekommen ist. In Bremen schon.
Bekanntlich kommen Christen im Koran nicht wesentlich besser weg als Juden und sonstige „Ungläubige“. Aber das hat sich noch nicht bis ins Bremer Justizgebäude herumgesprochen, in dem möglicherweise das Mantra „Islam bedeutet Frieden“ bereits Rechtsstatus erlangt hat. So wird auch diese Koran-Aussage als „volksverhetzend“ bewertet:
,,Juden, Christen und Götzendiener kommen in das Höllenfeuer und bleiben ewig darin, denn diese sind die schlechtesten Geschöpfe…“;
Dies ist keine „Volksverhetzung“, sondern der Koran, Sure 98, Vers 6. Hierzu zeigen wir seit Jahren dieses Plakat:
In der Original-Übersetzung heißt es, auch bei Max Henning, „die Ungläubigen vom Volk der Schrift“. Das „Volk der Schrift“ sind Juden und Christen. Der Islam erhebt den Anspruch, die einzig wahre Religion auf diesem Planeten zu sein, weswegen auch der Muezzinruf die Aussage transportiert „Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Allah gibt“. Der Prophet Mohammed forderte von den Juden und Christen auf dem Gebiet des heutigen Saudi-Arabiens, dass sie seine Religion als die einzig wahre und Allah als den einzigen Gott anerkennen. Den Koran bezeichnete er als letzte Offenbarung Allahs, und die Juden und Christen, die ihre jeweiligen Götter Jahwe und Jesus Christus als Teil des dreifaltigen Gottes anbeten, sind in seinen Augen und auch im Sinne des Korans, den er diktierte, „Ungläubige“:
Aber nicht nur das Zitieren von Koranversen, auch das Zitieren des Mottos und des Eides der Muslimbruderschaft wird in Bremen als vermeintliche „Volksverhetzung“ gewertet:
,,Wir dienen als Soldaten der Botschaft des lslam“, als Zitat der Muslimbruderschaft
Auch dieses Plakat wurde in ganz Deutschland seit Jahren noch nie beanstandet. In Bremen schon:
Es geht aber noch weiter. Auch, wenn man Aussagen bekannter Funktionäre des Politischen Islams zitiert, wird man in Bremen der „Volksverhetzung“ angeklagt:
von einem Plakat ablesend ,,Weibliche Vergewaltigungsopfer müssen bestraft werden, wenn sie bei einem sexuellen Übergriff unangemessen angezogen sind…“, wobei es sich hier vermeintlich um das Zitat eines Muslims handeln soll;
Dies ist nicht „vermeintlich“, sondern tatsächlich das Zitat eines Moslems. Auch nicht von irgendeinem „Muslim“, sondern von Yusuf al-Qaradawi, dem Vorsitzenden des Europäischen Rates für Fatwa und Forschung, der höchsten juristischen Instanz des Politischen Islams in Europa:
Diese Aussage, die auch absolut der Gedankenwelt von al-Qaradawi und dem Politschen Islam entspringt, ist durch einen Artikel des Daily Telegraph vom 11.7.2004 belegt:
Man fragt sich wirklich, welche Tatsachen diese Justizbeamten in Bremen noch alle der angeblichen „Volksverhetzung“ bezichtigen wollen. Aber wir sind noch lange nicht am Ende.
Nun geht es um Ibrahim el-Zayat, einen höchst umtriebigen Funktionär des Politschen Islams, der auch schon öfters als Chef der Muslimbrüder in Deutschland bezeichnet wurde. Meine Aussagen über ihn bei der Kundgebung in Bremen sollen nun auch angebliche „Volksverhetzung“ sein:
über eine Person namens ,,Ibrahim El-Zayat“:,,Der lebt in Deutschland. Der gilt als Chef der Muslimbrüder in Deutschland…Ibrahim El-Zayat wurde in Agypten…zu 10 Jahren Haft verurteilt, wegen der Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung…Bei uns in Deutschland darf er weiter sein Unwesen treiben… „
All meine Aussagen sind auch auf der Wikipedia-Seite über Ibrahim el-Zayat enthalten. Ich zitiere Wikipedia – aber Achtung – Verdacht der „Volksverhetzung“! Hervorhebungen durch mich:
Im Februar 2007 wurde von ARD und Die Welt berichtet, dass der in Kairo wohnhafte damalige oberste Führer der islamistischen Muslimbruderschaft, Mohammed Mahdi Akef, in einem Interview El-Zayat als „Chef der Muslimbrüder in Deutschland“ bezeichnete. Auf der Homepage der Muslimbruderschaft wurde er ebenfalls als Mitglied geführt.
Von einem ägyptischen Militärgericht wurde er im März 2007 zusammen mit 39 Funktionären der Muslimbruderschaft der „Nutzung terroristischer Methoden zur Durchsetzung ihrer Ziele“ angeklagt. Am 15. April 2008 wurde El-Zayat in Abwesenheit schließlich zu 10 Jahren Haft wegen Geldwäsche zugunsten einer verbotenen Organisation verurteilt. Auf der Liste der verurteilten Muslimbrüder, die auf der Website der Muslimbruderschaft veröffentlicht wurde, ist er die Nr. 4.
Zu Ibrahim el-Zayat zeigen wir ebenfalls seit Jahren in ganz Deutschland das folgende Plakat:
Noch nie beanstandet, da Tatsache. El Zayats Aussage ist auch in seinem Wikipedia-Eintrag enthalten:
„Ich glaube nicht, dass es unmöglich ist, dass der Bundeskanzler im Jahre 2020 ein in Deutschland geborener und aufgewachsener Muslim ist, dass wir im Bundesverfassungsgericht einen muslimischen Richter oder eine muslimische Richterin haben… Dieses Land ist unser Land und es ist unsere Pflicht, es positiv zu verändern. Mit der Hilfe Allahs werden wir es zu unserem Paradies auf der Erde machen, um es der islamischen Umma und der Menschheit insgesamt zur Verfügung zu stellen.“
Auch die bekannte Sympathie Adolf Hitlers für den Politischen Islam wird in der Bremer Justiz angezweifelt und als angebliche „Volksverhetzung“ gewertet:
,,Adolf Hitler hat sich positiv für den Koran ausgesprochen und negativ für das Christentum…“;
sowie
– ,,Adolf Hitler ein Fan des politischen lslams…“
Wenn wir bei der Bürgerbewegung PAX EUROPA den Alptraum mit Günter Geuking endlich hinter uns gelassen haben und wieder ungestört Kundgebungen veranstalten können, steht Bremen ganz oben auf unserer Liste. Dort werden wir dann umfassend auch über den Nazi-Islam-Pakt und die Vorliebe Hitlers für den Politischen Islam berichten. Nicht nur dieses Plakat wird dann zu sehen sein, das auf Zitaten aus den Tischgeprächen Hitlers beruht, die allesamt belegt sind:
Diese Wertschätzung beruht in Teilen der islamischen Welt bekanntlich bis heute auf Gegenseitigkeit, da es viele ideologische Gemeinsamkeiten zwischen dem National-Sozialismus und dem Politischen Islam gibt:
Zu guter Letzt wird auch noch diese Aussage als „Volksverhetzung“ eingestuft:
,,Frauen haben im lslam weniger Rechte…“
Viele Koran-Aussagen belegen bekanntlich diese Tatsache. In der bereits zitierten Sure 4 Vers 34 sind Männer „den Weibern überlegen“ und sollen sie bei Widerspenstigkeit schlagen. Frauen erben laut Sure 4 Vers 11 nur die Hälfte im Vergleich zu einem Mann, haben gemäß Sure 2 Vers 282 nur die halbe Zeugenaussagekraft vor Gericht, müssen ihren Ehemännern in der Ehe jederzeit sexuell zu Willen sein, wie es in Sure 2 Vers 223 beschrieben ist und haben es Sure 4 Vers 3 zufolge auch zu ertragen, dass Männer bis zu vier Ehefrauen heiraten dürfen – sie selber aber nur einen Ehemann. Zudem ist im Koran auch in Sure 2 Vers 221 die Heirat von Sklavinnen erlaubt. In Sure 4 Vers 15 wird die Todesstrafe für Frauen gefordert, wenn sie Ehebruch begehen. Sure 4 Vers 43 sagt aus, dass sich ein Mann vor dem Gebet reinigen muss, wenn er auf der Toilette war oder auch wenn er eine Frau berührt hat, was eine interessante Gleichstellung bedeutet.
Aber in Bremen ist all das nicht bekannt, sonst wäre mir diese Anklageschrift niemals zugestellt worden. Wir werden sehen, wie man in den Justizräumen der Hansestadt reagiert, wenn meine umfangreiche Beweisaufnahme dort eingetroffen ist und ich auf Einstellung des Verfahrens plädiere. Beim Augsburger Verfahren, bei dem ich in der Berufung freigesprochen wurde, waren es insgesamt 38 Seiten, im Hamburger Verfahren sogar 115. Irgendwann werde ich vielleicht mal all diese Schriftwechsel und leidvollen Erfahrungen, die ich in einem Jahrzehnt in Gerichtssälen machen musste, in einem Buch veröffentlichen. Im Titel wird das Wort “verfolgt” vorkommen.