Ein deutsches Krankenhaus im Jahre 2024? (Foto: Andrii Oleksiienko/Shutterstock)

Gesundheitssystem: Zeichen des Zusammenbruchs

Es geht mächtig bergab mit Deutschland. Schuld daran ist die unverantwortliche “Willkommenspolitik” der Linken und Grünen, ein Wirtschaftsminister namens Robert, der ernsthaft glaubt, mit der Verarmung der Bürger, den Klimawandel aufzuhalten und vor allen Dingen ein Bundesgesundheitsminister, der sich überwiegend “Schwachsinn” auf die Fahne geschrieben hat.

Hier zwei Meldungen, die zeigen, dass unser Gesundheitssystem ziemlich krank geworden ist:

In deutschen Kliniken kommt es jedes Jahr zu Tausenden vermeidbaren Todesfällen. Das geht aus einem Papier der Regierungskommission zur Krankenhausversorgung hervor, über das die “Süddeutsche Zeitung” (Donnerstagausgabe) berichtet. Demnach hat die Frage, wo Patienten mit schweren Erkrankungen behandelt werden, weitreichende Auswirkungen auf ihre Überlebenschancen.

Denn in vielen Krankenhäusern entspricht die Behandlungsqualität nicht den höchsten Standards. Als konkrete Beispiele werden in dem Papier der Kommission Schlaganfälle und Krebserkrankungen genannt. So könnten jedes Jahr fast 5.000 Menschen mehr einen Schlaganfall überleben, wenn alle in den dafür zertifizierten Krankenhäusern behandelt würden.

In diesen Kliniken, die über sogenannte “Stroke Units” verfügen, überleben 23,9 Prozent der eingelieferten Patienten das erste Jahr nach dem Schlaganfall nicht. In anderen Häusern sterben im Schnitt 30,4 Prozent binnen zwölf Monaten. Die Behandlungsqualität im Krankenhaus ist demnach relevanter für die Chancen der betroffenen Patienten als eine geringfügig längere Anfahrtszeit bis zur Klinik.

Auch bei Krebspatienten sind die Aussichten laut Papier deutlich besser, wenn die Behandlung in spezialisierten Zentren stattfindet. Insgesamt könnten jährlich 20.404 Lebensjahre von Krebspatienten gerettet werden, würde die Behandlung in zertifizierten Häusern nach höchsten Standards stattfinden, schreibt die Kommission. Diese Kennzahl lässt sich nicht präzise in vermeidbare Todesfälle umrechnen, weil bei manchen Patienten das Leben nur um einige Monate, bei anderen um viele Jahre verlängert und bei dritten vielleicht Heilung erreicht wird.

In einer früheren Analyse der AOK wird die Zahl der vermeidbaren Todesfälle auf etwa 4.700 im Jahr geschätzt. Die Unterschiede zwischen zertifizierten Kliniken und anderen, meist kleineren Krankenhäusern sind je nach Krebsart unterschiedlich groß. Besonders deutlich wird der Unterschied bei Brustkrebspatientinnen.

Hier bedeutet die Behandlung in einer Spezialklinik einen sogenannten “relativen Vorteil im Gesamtüberleben” von 23 Prozent. Bei Prostata- und Gebärmutterhalskarzinomen sind die Erfolgsaussichten mit 17 und 16 Prozent Überlebensvorteil in der Spezialklinik ebenfalls deutlich besser. Grundlage für die Analyse waren Daten der gesetzlichen Krankenversicherung, Qualitätsberichte der Krankenhäuser sowie Daten von medizinischen Registern und Fachgesellschaften.

Auch der GKV-Spitzenverband, der AOK Bundesverband und das Wissenschaftliche Institut der AOK waren beteiligt. Das Papier der Kommission soll am Donnerstag offiziell vorgestellt werden…

Derweil droht sich mit der steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen die Personalnot von Pflegeheimen und -diensten in Deutschland bald noch deutlich zu verschärfen: Allein bis zum Jahr 2035 werden deswegen voraussichtlich mindestens 132.000 zusätzliche Altenpflegekräfte benötigt. Das zeigt eine neue Bedarfsprognose, die ein Verbändebündnis unter Beteiligung der Privaten Krankenversicherung (PKV) auf Grundlage amtlicher Bevölkerungsdaten erstellt hat und über die die “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” (Donnerstagausgabe) berichtet. Zugleich sind überproportional viele der derzeit 655.000 Beschäftigten in der Altenpflege älter als 50 Jahre, wie die Analyse weiter zeigt.

Mehr als ein Drittel erreiche bis zur Mitte des kommenden Jahrzehnts das Rentenalter und müsse deshalb durch Nachwuchskräfte ersetzt werden. Schon heute gilt die Altenpflege als eines der Berufsfelder mit den größten Personalengpässen. Der voraussichtliche Mehrbedarf an Altenpflegekräften unterscheidet sich allerdings stark je nach Bundesland, so die Prognose: Während etwa in Sachsen und Sachsen-Anhalt bis 2035 nur knapp 12 Prozent mehr Pflegestellen geschaffen und besetzt werden müssten, seien es in Nordrhein-Westfalen gut 17 Prozent und in Bayern sogar 25 Prozent.

Zu dem Bündnis, das als “Initiative für eine nachhaltige und generationengerechte Pflegereform” auftritt, gehören neben dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) etwa die Arbeitgeber-Bundesvereinigung BDA und der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe.

Nur gut, dass im Augenblick so viele ausländische Fachkräfte nach Deutschland strömen, damit wäre das Personalproblem bald gelöst.

Und was macht Lauterbach? Der hat wieder ein neues Betätigungsfeld gefunden:

Der Bundesgesundheitsminister will die gesetzlichen Krankenkassen zu mehr Transparenz zwingen und plant dazu ein Online-Portal mit einem umfassenden Vergleich der Servicequalität aller Kassen. “Für gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte wird ein übersichtliches und niedrigschwelliges digitales Informations- und Vergleichsangebot geschaffen”, heißt es im Referentenentwurf für ein “Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz”, über den die Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” (Donnerstagausgaben) berichten. Danach müssen die Kassen auf dem Portal unter anderem veröffentlichen, wie oft sie Anträge von Versicherten auf bestimmte Leistungen in der Kranken- und Pflegeversicherung abgelehnt haben und wie hoch die Zahl der Widersprüche und Klagen ist.

Dabei muss mindestens nach den Bereichen Zahnersatz, Hilfsmittel und Rehabilitation differenziert werden. Zudem werden die Kassen verpflichtet zu veröffentlichen, wie lange die Versicherten auf die Bearbeitung eines Antrags im Schnitt warten müssen. Darüber hinaus müssen sie Details zum Beschwerdemanagement und zur Förderung der Patientensicherheit veröffentlichen.

Auch der Grad der Digitalisierung, etwa die Zahl der mit einer elektronischen Patientenakte ausgestatteten Versicherten, soll auf dem Portal ausgewiesen werden. Der Gesetzesentwurf muss nun noch mit den anderen Ressorts der Bundesregierung abgestimmt werden.

So ein Portal ist natürlich wichtig. Da kann man dann auch die Höhe der Kassenbeiträge vergleichen – und wieder wegblicken. (Mit Material von dts)

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