Panik (Bild: Cookie Studio/shutterstock.com)

RSV-Panikmache: Das nächste Allerweltsvirus wird zur Gesundheitsgefahr aufgeblasen

Nachdem das Corona-Pferd endgültig totgeritten ist, will die Ampel-Regierung nun das Respiratorische Synzytial Virus (RSV) im Hauruck-Verfahren
zur nächsten gesundheitlichen Großgefahr aufblasen. Von RSV sind vor allem Kinder betroffen. Jeder einzelne Fall soll nun namentlich den Gesundheitsämtern gemeldet werden – die dann, wie in dunkelsten Corona-Zeiten, abermals Kita- oder Schulschließungen anordnen können. Angeblich habe das RS-Virus in den vergangenen beiden Erkältungssaisons zu einer deutlichen Überlastung pädiatrischer Kliniken geführt. Daher erfordere die Früherkennung eine Verbesserung der Datengrundlage behauptet die Koalition.

Anders als bei Corona regt sich diesmal jedoch Widerstand gegen diese neuerliche staatlich geschürte Angst. Bereits die Zustimmung im Bundestag erfolgte in aller Heimlichkeit, im sogenannten „Omnibus-Verfahren“, bei dem völlig verschiedene Gesetze zusammen verabschiedet werden. So lassen sich Vorhaben, bei denen man von einem öffentlichen Aufschrei ausgeht, unauffällig durchwinken, ohne unliebsames Interesse zu erregen. Beim geänderten Infektionsschutzgesetz geschah dies gemeinsam mit einer „Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes“. Jakob Maske, Sprecher des Berufsverbandes Kinder- und Jugendärzte, erklärte, in dieser Verschärfung keinen „tiefgreifenden Sinn“ erkennen zu können. Er, der selbst Kinderarzt ist, wies darauf hin, dass es für das RS-Virus keinen Schnelltest gebe, der in der ambulanten Medizin bezahlt werde. Vor Ort werde der Erreger daher in der Regel auch gar nicht diagnostiziert.

“Wenig zielführend”

Selbst der Kindermedizin-Professor Reinhard Berner, ein ehemaliges Mitglied im Corona-Expertenrat der Bundesregierung, sprach von „Maßnahmen zur Eingrenzung“. Es sei „wenig zielführend, im Kindergarten Umgebungsuntersuchungen oder Isolationsmaßnahmen vorzunehmen. Das ist weder sinnvoll, noch wird es funktionieren“, kritisierte er. Er wisse auch nicht, „wie man bei der Meldung eines infizierten Kindes im Krankenhaus nun konkret aktiv werden sollte“. Auch die Frankfurter Professorin und Kinderärztin Ursel Heudorf stellte unumwunden klar: „Diese neue Meldepflicht braucht es nicht“, zumal es in Deutschland „zunehmend mehr Meldepflichten gibt statt der bewährten Evaluation“. Die Gesetzesänderung bringe für eine verbesserte Datengrundlage nichts. Belastbare epidemiologische Aussagen seien bei Meldepflichten schwierig bis unmöglich. Sie empfiehlt daher sogar ein Überdenken bereits bestehender Meldepflichten, etwa für Influenza, Windpocken und Masern.

Maske dürfte die eigentliche Intention für diese medizinisch völlig sinnlose Nacht-und Nebel-Aktion erkannt haben, nämlich ein „Entgegenkommen gegenüber den Impfherstellern“. Um nichts anderes geht es: die Bevölkerung soll in ständiger Angst gehalten werden, damit jederzeit aus dem Nichts heraus vermeintliche Gesundheitsnotstände herbeigelogen werden können, um den Pharmakonzernen immer neue Reibach-Möglichkeiten zu verschaffen. Deshalb stürzt man sich nun also auf Erkältungsviren, die schon immer da waren, damit die Furcht in der Bevölkerung und damit auch die Bereitschaft, sich immer neue Freiheitsberaubungen im Namen des vermeintlichen Gesundheitsschutzes aufzwingen zu lassen, nicht nachlässt. (TPL)

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