Und die nächste Schlappe für CDU-Chef Friedrich Merz: Das von ihm vorangetriebene Parteiausschlussverfahren gegen Parteikollegen Hans-Georg Maaßen ist spektakulär gescheitert. Nun fordert der Ex-Verfassungsschutz-Chef Konsequenzen.
Das Kreisparteigericht lehnte einen entsprechenden Antrag des CDU-Bundesvorstands, Hans-Georg Maaßen aus der Partei auszuschließen, ab. Zudem verfügte das Gericht, dass Maaßen, ebenfalls Chef der Werteunion, auch seine Mitgliedsrechte wieder ausüben darf. Jedoch wurde gegen ihn ein Verweis ausgesprochen, weil er in einem Gastbeitrag in der Zeitung “Weltwoche” den linken Flügel der CDU mit der “Ideologie der sogenannten Anti-Deutschen” in Verbindung gebracht hatte.
Hintergrund des für Friedrich Merz zur schallenden Ohrfeige gewordenen Verfahrens sind Äußerungen des ehemaligen Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz, in denen er einen „eliminatorischen Rassismus“ gegen Weiße in Deutschland kritisierte.
Wir können dankbar für Herrn Steier sein. Er fühlt sich so sicher, dass er ausspricht, was die treibenden Kräfte im politischen-medialen Raum als Stossrichtung haben. Eliminatorischer #Rassismus gegen Weiße und der brennende Wunsch das #Deutschland verrecken möge. pic.twitter.com/dgUDPo5PsP
— Hans-Georg Maaßen (@HGMaassen) January 13, 2023
Maaßen wertete den Beschluss laut dem Portal “Nius” als Erfolg. “Ich erwarte, dass der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz bei dieser schallenden Ohrfeige personelle und programmatische Konsequenzen zieht”, so Maaßen weiter. In einem Tweet nach der Entscheidung schrieb Maaßen zudem, “das Merz’sche Projekt”, eine Brandmauer gegenüber dem rechtskonservativen Verein “Werteunion” zu errichten, sei “gescheitert”.
Auf Twitter kommentiert Maaßen:
Das von Friedrich Merz und Mario Czaja gg mich betriebene Parteiausschlussverfahren ist vom Kreisparteigericht Thüringen abgelehnt worden.
Die Anordnung, mir meine Mitgliedsrechte zu entziehen, ist aufgehoben worden.
Damit ist auch das Merz’sche Projekt, eine Brandmauer ggü…
— Hans-Georg Maaßen (@HGMaassen) July 11, 2023
Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann vom Bundesvorstand angefochten werden.
(SB)