Amtsrichter Christian Dettmar (Bild: IMAGO / Bild13)

Wer nicht mitläuft, der wird bestraft: Zwei Jahre Haft für Weimarer Corona-Richter!

Im Namen des Volkes wurde Familienrichter Christian Dettmar am Mittwoch wegen Rechtsbeugung vom Landgericht Erfurt zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt und somit wirtschaftlich vernichtet. Sein Vergehen: Er setzte sich kritisch mit dem Maskenwahnsinn zur Corona-Zeit auseinander und versuchte diesem Wahnsinn Einhalt zu gebieten und wollte die Kinder an den Schulen Thüringens von der unsäglichen Quälerei durch Masken- und Testpflicht befreien.

Vor zwei Jahren hatte der Weimarer Familienrichter Christian Dettmar für Aufsehen gesorgt, als er per Gerichtsbeschluss die Maskenpflicht an zwei Schulen aufhob. Dass die Maskenpflicht für Schüler dem Kindeswohl geschadet hat, ist heute erwiesen. Familienrichter Dettmar hat ganz im Sinne der Gewaltenteilung seine Pflicht getan, als er die repressiven Maßnahmen der Regierung hinterfragte. Und er hat ganz persönlich Verantwortung übernommen, denn ihm wird klar gewesen sein, dass die bekannten Repressionsinstrumente zur Anwendung kommen.

Am Mittwoch war es nun soweit. Das Landgericht in Erfurt verurteilte den Richter wegen Rechtsbeugung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung.

Der Richter hatte im April 2021 per Gerichtsbeschluss an zwei Weimarer Schulen die Maskenpflicht aufgehoben und den Schulen verboten, ihre Schüler zur Masken-, Abstands- und Schnelltestpflicht zu zwingen. Das Landgericht erklärte nun, Dettmar habe dieses Verfahren aktiv generiert.

Das Thüringer Oberlandesgericht hatte die Entscheidung des Familienrichters später mit der Begründung aufgehoben, dass nicht das Familien-, sondern das Verwaltungsgericht zuständig sei. Gegen den heute 60-jährigen Dettmar wurde ein Disziplinarverfahren beim Richterdienstgericht eingeleitet, das mit seiner vorläufigen Suspendierung endete.

Im Verfahren vor dem Landgericht hatte die Staatsanwaltschaft am vergangenen Freitag drei Jahre Haft für den Familienrichter gefordert. Die Staatsanwältin warf ihm vor, er habe mit seinem Beschluss “ein Zeichen gegen die staatlichen Corona-Regeln setzen wollen”. Dafür habe er die Kinder “als Marionetten missbraucht” und sein Amt mit Füßen getreten. Nach Überzeugung der Staatsanwältin habe der Angeklagte gezielt nach Kindern gesucht. Dittmar habe dann zwei Kinder gefunden, deren Eltern ihm das quasi vorgetäuschte Kinderschutzverfahren ermöglichten.

Der Staatsanwältin zufolge sei es ihm nur darum gegangen, gegen die Corona-Schutzmaßnahmen vorzugehen. Die Kinder hätten ihm als “Mittel zum Zweck” gedient. Im Gerichtssaal zitierte sie aus Mails und Chats, die ihre Auffassung bestätigen sollten.

Christian Dettmar erklärte im Prozess, es sei ihm bei seiner Entscheidung ausschließlich um das Wohl der Kinder gegangen. Er würde jederzeit wieder so handeln. Auch nach Auffassung des Verteidigers, der auf Freispruch plädierte, ging es dem Angeklagten nur um das Kindeswohl.

Als Dettmar das Gericht wieder verließ, verabschiedeten ihn die rund 70 angereisten Anhänger u.a. mit weißen Rosen, Umarmungen, Applaus und “Freiheit”-Rufen.

Im Netz macht sich Entsetzten breit:

“Da fehlen einem die Worte: Der Weimarer Amtsrichter Christian Dettmar, der die Maskenpflicht an Schulen verboten hatte, wird nun wegen Rechtsbeugung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Zum Vergleich: Ein Syrer, der in Osnabrück eine 15-Jährige vergewaltigt hat, bekam dafür auch eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Wie kann es für solche Taten das gleiche Strafmaß geben? Wer soll da noch an die Justiz glauben?”

“Das Vorgehen gegen Dettmar wie das heutige Urteil zeigen, wie weit inzwischen die Gleichschaltung der Justiz vorangeschritten ist. Erneut ein dunkler Tag für unser Land, eine neue Etappe im Abbau von Rechtsstaat und Demokratie “.

(SB)

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