Eine Prozession? Foto: Shutterstock

Streiflichter aus Absurdistan

Von Quo usque tandem

Streiflicht 1:Seit einiger Zeit (und letztlich in zunehmendem Maße) sind – in der Regel mit Gewalt verbundene – Kundgebungen unserer muslimischen Mitbürger/Gäste zu beobachten, welche den erklärten Zweck verfolgen, einem etwas gummiartigen Konzept, beschrieben als “Teilhabe”, Gehör zu verleihen. Der eigenartige Umstand, dass solche Kundgebungen regelmäßig von Plünderungen von Ladengeschäften begleitet sind, lässt alarmierende Rückschlüsse auf die wahre Natur der  geforderten “Teilhabe” zu: Ich möchte in diesem Zusammenhang Sure 9, Vers 29 des Koran heranziehen, wo steht “Kämpft gegen diejenigen die  …. nicht der wahren Religion [dem Islam] angehören  …. bis sie kleinlaut aus der Hand Tribut entrichten”. (Übersetzungsversion von Rudi Paret).

Dieses Zusammentreffen von Gegebenheiten erlaubt den Schluss, dass “Teilhabe” in islamischen Kreisen (oder zumindest in den mehr militanten derselben) als Recht auf Erfüllung dieser Tributpflicht seitens des nicht muslimischen Bevölkerungsteils des Aufnahmelandes (und die Plünderungen als eine Art “Vorschuss-Zahlungen”) verstanden werden..

Was die auf der Basis dieser Interpretation Handelnden zu vergessen – bzw. auszublenden – scheinen ist der Umstand, dass der in dem zitierten Koran-Vers geforderte Tribut [arabisch: Dschizya] seitens des deutschen Steuerzahlers bereits – auf täglicher Basis und für Millionen von Anhängern des Islam – in der Form von Verpflegung, Unterbringung, medizinischer Versorgung sowie einer Vielzahl anderer Leistungen erbracht wird.

Wir haben es hier somit de facto mit einer Art unfreiwilliger “Doppelzahlung” von deutscher Seite zu tun..

Streiflicht 2: In ihrer Panik über den kometenhaften Aufstieg der AfD in der Wählergunst (den sie selbst durch Unfähigkeit und Realitätsferne verursacht haben) rennen die Systemparteien inzwischen durcheinander wie de Bewohner eines Hühnerhofs über dem der Habicht kreist. In ihrem frenetischen Bemühen ihre Positionen in den Umfragen (und – nebenbei – die lukrativen Pöstchen ihrer Vertreter in den diversen Legislativ- und Exekutiv-Gremien) zu retten, greifen sie in zunehmendem Maße nach Pfeilen in dem Köcher der verfemten AfD. In der juristischen Fachsprache nennt man diesen Vorgang Urheberrechts-Verletzung (oder Diebstahl geistigen Eigentums). Das jüngste Beispiel hiervon ist eine öffentliche Verlautbarung des Vizechefs der CDU-Fraktion im Bundestag, Jens Spahn, des sinngemäßen Inhalts, dass das Schiff Deutschland voll sei in Bezug auf  die ungebremste Zuwanderung von de facto Wirtschaftsflüchtlingen, (sprich: von Personen aus den Armenhäusern dieser Welt, die sich, zur Verschleierung ihrer Absicht in die soziale Hängematte Deutschlands zu gelangen, als Opfer aller Arten von Verfolgung darstellen) sowie, dass eine drastische Beschränkung solcher Art von Zuwanderung dringend erforderlich sei. Ein Postulat, welches die AfD bereits seit rund 10 Jahren als einen der Kernpunkte ihrer politischen Agenda vorbringt.

Man betrachte meinen Kommentar zum Thema ” Urheberrechts-Verletzung” als Satire von meiner Seite. Was aber weder Satire, noch lustig ist, ist das sofortige Protestgeheul aus den Reihen sowohl der Regierungskoalition (vorwiegend von deren grüner Sektion), wie auch der Linken, von wo Spahn prompt “Aufruf zur Verletzung von Menschenrecht” vorgeworfen wird.

Dies veranlasst mich zu der Frage: Seit wann besteht ein Menschenrecht darauf a) illegal in ein Land einzudringen, das aufgrund von von – offenbar unheilbarer – Humanitäts-Besoffenheit seiner politischen Entscheidungsträger und/oder völliger Realitätsferne derselben, die attraktivsten Sozialleistungen in Europa bietet, b) sich dort in Parallelgesellschaften abzusondern, sowie c) die Einführung einer Gesellschaftsordnung mit steinzeitlichen Zügen sowie die Umwandlung des Landes in eine totalitäre Theokratie zu anzustreben und diesem Bestreben mit – teilweise gewaltsamen Mitteln – Nachdruck zu verleihen?

Die Antwort von Grün/Tiefrot auf diese Frage würde mich  wirklich sehr interessieren.

Schlussbemerkung: Der guten Ordnung halber möchte ich anmerken, dass ich nicht in Abrede stelle, dass sich in der Flut der nach Deutschland drängenden Migranten auch Personen befinden, die vor tatsächlicher Verfolgung Schutz suchen sowie, dass sich in den Reihen der Bürger mit Migrationshintergrund auch Personen mit dem Willen zur Integration befinden. Die Zahl derer, auf die dieses nicht zutrifft stellt in beiden Gruppierungen jedoch eine überwiegende Mehrzahl dar – so überwiegend, dass sie eine ernste Gefahr sowohl für den sozialen Frieden unseres Landes, als auch für dessen wirtschaftliche Wohlergehen darstellt.

1e011433db2c4037ac173ab958150f4a