Importierte Messergewalt (Symbolbild: Shutterstock)

“Töten ist eine gute Sache”: Tunesier erstach Berliner Taxifahrer – für 10 Euro Beute

In Berlin steht seit gestern ein 24-jähriger Tunesier vor Gericht, der am 6. April einen Taxifahrer ermordete – und zwar aus purer Lust am Töten. Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich um den seit 2017 in Belgien lebenden, 2011 als – na was wohl -“Flüchtling”  nach Europa gelangten Hassem B., der sich Am Tag des Mordes auf der Durchreise nach Oslo befand. Das Opfer, Mustafa A., war eigentlich Zugdisponent und nur gelegentlich als Taxifahrer tätig.

Zum Prozessauftakt wurde ein Vernehmungsprotokoll verlesen, in dem der Angeklagte in soziopathischer Ungerührtheit ganz freimütig bekannte: „Ich hatte Hunger. Ich wollte ihm Geld wegnehmen. Ihn töten.“ Die Beute betrug gerade einmal zehn (!) Euro. Da er seit einem Tag nichts mehr gegessen habe, sei er auf die Idee gekommen, sich „mit dem Messer“ Geld zu besorgen. Bereits auf der Zufahrt hatte er ein Hotel in Grunewald ausgesucht, das er als Fahrtziel angab. „Jemanden beklauen und töten, das macht man in einer abgelegenen Gegend“, erklärte er unter Rückgriff auf seine wohl herkunftstypische Sozialisation. Dem arglosen Opfer versetzte er von hinten einen Stich in den vorderen Halsbereich. Zwar konnte Mustafa A. das Taxi noch verlassen, aber auch eine Notoperation konnte ihm nicht mehr das Leben retten. Die erbeuteten zehn Euro hätten gereicht, „um meinen Magen zu füllen“, so der Angeklagte weiter. Er sei “zu stolz” gewesen, nach Geld zu fragen. Töten sei „eine gute Sache“. Er habe diesen Weg in einer Lebensphase gewählt, in der „alles eng war“. Daran wollte er festhalten, bis er sterbe, bekannte er trotzig weiter.

Ex-Hertha-Profi Allagui gab den Hinweis zur Ergreifung

Den entscheidenden Tipp zu seiner Ergreifung gab der frühere Bundesliga-Spieler Sami Allagui von Hertha BSC, den Hassem B. nach einem Bus zurück zum Bahnhof gefragt hatte. In Flensburg konnte er schließlich festgenommen werden – auch weil ein internationaler Haftbefehl vorlag, da er nur zwei Tage zuvor seine Freundin in Belgien mit dem gleichen Messer ermordet hatte. Dies wiederum habe er aus Rache getan, erklärte er hierzu, weil die Frau ihm Geld weggenommen habe. Auf die Frage, was bei der Tötung eines Menschen in ihm vorgehe, sagte er: „Um zu bekommen, was ich will, um mich durchzusetzen, kann ich das. Es gibt da kein Gefühl.“ Und die Frage, ob er weitertöten werde, beantwortete er mit dem Hinweis: „Jetzt bin ich ja im Gefängnis, ich glaube, ich werde es aussetzen.“

Die widerwärtigen Aussagen eines solchen vorzivilisatorisch, primitiven und menschenverachtenden Subjekts, der in einer freien, aufgeklärten und offenen Gesellschaft nicht das Geringste verloren hat, aber dank des verbrecherischen Wirkens von multikulti-besoffenen Gutmenschenpolitikern ungehindert seinen Weg nach Deutschland fand, offenbaren die Abgründe von ungebremster wahlloser Migration per “Flüchtlings”-Sesamöffnedich-Asylgrund. Diese war, wie dieses Beispiel zeigt, schon ein Problem, bevor Angela Merkel und ihre unwürdigen Nachfolger Deutschland zum Vollversorgungshabitat solcher tickender Zeitbomben gemacht haben… mit Erfolg: Skrupellosigkeit, Mordlust und Empathielosigkeit als Eigenschaften barbarischer, vorsintflutlicher Kulturkreise sind inzwischen hierzulande fast alltäglich verantwortlich für bestürzende Gewalttaten.

Grobschlächtigkeit und Verrohung als psychiatrischen Entlastungsgrund?

Die hypertolerante Kuscheljustiz wird absehbar auch hier wieder dafür sorgen, dass der Täter zum Opfer gemacht wird: Im Lichte gerade zahlreicher Berliner Entscheidungen bei vergleichbaren Greueltaten  ist davon auszugehen, dass Hassem B., wie so viele andere Mörder mit Migrationshintergrund, statt im Gefängnis letztlich in der Psychiatrie landen wird. Sicher findet sich ein mitfühlender Gutachter, der einem noch mitfühlenderen Staatsanwalt bescheinigt, gerade die Grobschlächtigkeit und Verrohung des Geständnisses von Hassem B. seien Beweis seiner “Traumatisierung” oder “seelischen Störung”.

Und siehe da: Dass die “Möglichkeit” einer Schuldunfähigkeit von B. tatsächlich im Raum steht, stellte das Gericht bereits fest. Da man davon ausgehen kann, dass die Verteidigung versuchen wird, ihrem Mandanten irgendein Trauma im Zusammenhang mit seiner „Flucht“ aus Tunesien 2011 anzudichten, dürfte die faktische Straffreiheit geritzt sein. Am 5. September geht es weiter in dem Prozess; das Urteil soll am 29. September fallen. Sein Opfer, Mustafa A., liegt bis dann schon fast ein halbes Jahr unter der Erde. Ex-Bundespräsident Joachim Gauck kann ja gegebenenfalls dann bei “Markus Lanz” wieder die Deutschen, die aus seiner Sicht “mit der Moderne fremdeln” und die “Bereicherung” der “offenen Gesellschaft” durch Migration ablehnen, als Ewiggestrige und zurückgebliebene Rechtsextreme titulieren. (DM)

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