Buchführung (Bild: shutterstock.com/echoevg)

Sondervermögen und Tilgungspflicht: der Schwindel des Kassenwarts

Deutschland war nicht nur das Land der Dichter und Denker, sondern gleichfalls der genauen Buchhalter mit ihren gespitzten Bleistiften. Vorbei. –

Ein Beitrag von Heino Bosselmann für Sezession

Die Bundesregierung versenkt zum einen verantwortungslos Volksvermögen in klientelpolitische Sozialprogramme und entgrenzte Asylpolitik, zum anderen kaschiert sie in Person des sich redlich gebenden Finanzministers auf unredliche Weise Haushaltsdefizite.

Redlich hingegen handelt der Bundesrechnungshof. Er warnt vor einer immensen Neuverschuldung und der Verschärfung der Finanzlage ab spätestens 2028.

Dann nämlich setzen die Tilgungsverpflichtungen aus den Notlagenkrediten und den Krediten des Sondervermögens Bundeswehr ein – mit minimal rund 11 Milliarden Euro, ab 2031 sogar mit mindestens rund 17 Milliarden Euro jährlich.

Dazu kommt ab 2028 der deutsche Anteil an der Rückzahlung der von der Europäischen Union für den Wiederaufbaufonds aufgenommenen Kredite.

Der Bundesrechnungshof kann noch keine Strategie und auch keine konkreten Maßnahmen erkennen, wie die Tragfähigkeit des Bundeshaushalts mittel- und langfristig gewährleistet werden soll,

so sein Bericht an den Haushaltsausschuß vom 31. August, der die Regierung auffordert, dem Bundestag endlich mal „reinen Wein“ einzuschenken, damit der seiner Verantwortung nachkommen kann.

Der aktuelle Haushaltsentwurf listet Ausgaben von 445,7 Milliarden Euro für das nächste Jahr, damit etwa 30 Milliarden Euro weniger als in diesem. Das sind aber, so der Rechnungshof, immer noch 90 Milliarden Euro mehr als im Vorcoronajahr 2019. Zugleich bestünde für 2025 bis 2027 ein „haushaltspolitischer Handlungsbedarf“ von 14,4 Milliarden Euro.

Steigende Ausgaben zu planen, ohne ihre Finanzierung zu klären ist kein Ausweis haushaltspolitischer Solidität

mahnt die von der Regierung ungeliebte Behörde an; die Finanzplaner sollten nicht „Handlungsbedarfe“ ausweisen, sondern diese vielmehr klären, also aufzeigen, wie das Land aus dem Minus herauskomme. Liest man den Bericht, sieht man förmlich die hochgezogene Augenbraue des ehrlichen Revisors.

Viele Bundesausgaben erweisen sich mittlerweile als „budgetflüchtig“, insofern sie in Sondervermögen ausgelagert sind. Zwar werden die als Anlagen zum Bundeshaushaltsplan aufgeführt und sind vom Gesetzgeber irgendwann ja beschlossen worden, nur stehen die Dimensionen dieser diversen Extrakassen außerhalb der im Haushalt genannten Plan- und Ist-Zahlen. Sie müßten jedoch – wiederum redlicherweise – dringlich in die Ausgaben eingerechnet werden.

Nämlich:

Unter Einbeziehung der Sondervermögen vergrößert sich der Abstand zwischen den Planungen für das Jahr 2024 und dem von der Bundesregierung herangezogenen Referenzjahr 2019 noch einmal deutlich auf rund 177 Milliarden Euro.

Mit Einrechnung der Sondervermögen – dem Euphemismus für Sonderschulden – kommt der Rechnungshof auf ein Manko von 85,7 Milliarden Euro, während der offizielle Haushalt perfiderweise nur ein Minus von 16,6 Milliarden Euro ausweist.

Klar, mit solchen Zahlen kann und mag kein Normalverbraucher rechnen, deshalb werden die Wirtschafts- und Finanzseiten wohl kaum noch gelesen. Nichtsdestotrotz aber trifft der anstehende Schuldendienst alsbald unweigerlich jeden Deutschen.

Die Politik allerdings denkt nur in Legislaturperioden und rechnet mehr als mit drohenden Minusbeträgen mit der Ignoranz der Leute, die einfach meinen, es würde irgendwie schon passabel weiterlaufen. – Nein, wird es nicht.

Die Schuldenregeln bzw. die Schuldenbremse haben ihre Funktion als Sicherung langfristig tragfähiger Staatsfinanzen längst eingebüßt.

Allein in den Jahren 2020 bis 2022 wurden insgesamt rund 400 Milliarden Euro ihrer limitierenden Funktion entzogen.

Vorm Hintergrund der neuen Sozialausgaben, der sogenannten Kindergrundsicherung (500 Millionen allein für Verwaltungsaufwand) und dem erhöhten Bürgergeld, rechnete die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ kürzlich eindrucksvoll vor: Ab 2024 bezieht eine fünfköpfige Familie mit drei jugendlichen Kindern 2.425 Euro Geldleistungen und 917 Euro Wohngeld. Über diese 3.242 Euro hinaus darf sie sich noch über zwanzig Euro Kindersofortzuschlag freuen, also über einen Bonus von weiteren sechzig Euro.

Die F.A.Z. weiter: Um mit Kindergeld auf dieses Einkommen zu gelangen, müßte ein Alleinverdiener ein Netto von 2.700 € erzielen. – Mitunter scheint es einem, als hätte der eigentliche Sozialismus nicht in der einstigen DDR stattgefunden, sondern würde jetzt zelebriert, viel komfortabler für die Transferempfänger und sowieso für die wachsende Zahl Migranten.

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