Das Messer gehört mittlerweile zur Waffe von islamischen Terroristen in Deutschland, da muss man sich nur mal die vielen Nachrichten durchlesen – auch wenn sie nicht immer so eingeordnet werden, wie in diesem Fall:
Im Fall der Messerattacken in einem Duisburger Fitnessstudio hat die Bundesanwaltschaft am 30. August vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen einen syrischen Staatsangehörigen erhoben. Dem Angeschuldigte werden Mord und versuchter Mord in drei Fällen sowie gefährliche Körperverletzung und schwere Körperverletzung vorgeworfen, wie der Generalbundesanwalt am Donnerstag mitteilte. Laut Anklageschrift soll der Mann Anhänger der radikal-islamistischen Ideologie der ausländischen terroristischen Vereinigung “Islamischer Staat” (IS) sein.
Aus dieser Einstellung heraus habe er den Entschluss gefasst, durch die Tötung vermeintlich “Ungläubiger” in Deutschland einen Beitrag zu einem globalen Glaubenskrieg zu leisten. Dazu habe der Angeschuldigte am 9. April in der Duisburger Altstadt einem ihm zufällig begegnenden Mann mit einem Messer mindestens 28 Mal in den Bauch-, Kopf- und Nackenbereich gestochen, hieß es. Der Geschädigte sei am selben Tag an den Folgen der erlittenen Verletzungen.
Am 18. April habe der Beschuldigte zudem ein Fitnessstudio in Duisburg betreten, um dort möglichst viele aus seiner Sicht “Ungläubige” zu töten. Im Umkleide- und Duschbereich stach er laut Anklageschrift mit einem Messer nacheinander drei männlichen Studiobesuchern zum Teil mehrfach in den Oberkörper und verletzte sie lebensbedrohlich. Im Anschluss daran fügte er demnach einem Ersthelfer zwei Stichverletzungen in den Oberschenkel zu.
Der Angeschuldigte befindet sich seit dem 24. April in Untersuchungshaft, zunächst auf Grund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Duisburg vom selben Tage, der am 24. Mai durch einen Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs ersetzt wurde. Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen wegen der besonderen Bedeutung des Falles am 28. April übernommen.
Es bleibt abzuwarten, ob der Richter hier wieder einmal eine “Schuldunfähigkeit” feststellt – für die Opfer spielt das eh keine Rolle mehr. (Mit Material von dts)