Hängematte (Bild: shutterstock.com/Pixel-Shot)

Na, sowas aber auch: Viele Flüchtlinge arbeiten trotz Erlaubnis nicht

Und schon wieder sind unsere Politiker beim Dummschwätzen erwischt worden. Hier erstmal eine “Forderung”, der in letzter Zeit ständig gestellt, wiederholt wird und angeblich die Migrations- und Wirtschaftskrise lösen soll:

Der Deutsche Städtetag fordert Bund und Länder auf, Flüchtlingen rasch den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. “Asylbewerber, die den Kommunen zugewiesen werden, sollten sofort arbeiten dürfen – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus”, sagte Städtetagspräsident Markus Lewe der “Rheinischen Post” (Montagsausgabe). “Die beruflichen Qualifikationen aus den Heimatländern der Geflüchteten müssen schneller und unbürokratischer anerkannt werden.”

Die Menschen zügig in Arbeit zu bringen, sei gut für die Integration und für die Akzeptanz in der Bevölkerung. “Die Städte werden von Sozialausgaben entlastet, wenn Geflüchtete in Arbeit sind. Und es kann ein Beitrag gegen den Fachkräftemangel sein”, so Lewe.

Der Verbandspräsident forderte zudem den Bund auf, Arbeitsagenturen und Jobcenter finanziell deutlich besser auszustatten für Maßnahmen zur Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt und die anschließende Vermittlung: “Die Arbeitsvermittlung für Geflüchtete darf nicht als zusätzliche Aufgabe bei den Kommunen hängenbleiben”, sagte Lewe.

Klingt toll, oder? Leider aber ist die Realität, wie fast immer, eine ganz andere:

Ein Großteil der Asylbewerber und Menschen mit einer Duldung in Berlin hat das Recht, einer Beschäftigung nachzugehen – aber nur wenige von ihnen haben eine Arbeit oder machen eine Ausbildung. Das geht aus Zahlen des Landesamts für Einwanderung (LEA) hervor, über die der “Tagesspiegel” berichtet. Demnach ist es mit Stand 30. Juni 99,4 Prozent aller Berliner Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgestattung erlaubt gewesen, einer Beschäftigung nachzugehen.

Auch 88 Prozent der Menschen mit einer Duldung in Berlin durften einer Arbeit nachgehen. Für die restlichen besteht ein Beschäftigungsverbot. Menschen aus beiden Gruppen brauchen, um einen Arbeitsvertrag abschließen zu können, eine Erlaubnis der Ausländerbehörde.

Bevor diese ausgestellt wird, muss die Agentur für Arbeit die Arbeitsbedingungen der jeweiligen Stelle prüfen. Das gilt für alle Asylbewerber und Geduldeten, die kürzer als vier Jahre im Land sind. Nach einem für vier Jahre ununterbrochenen erlaubten, geduldeten oder gestatteten Aufenthalt in Deutschland dürfen Asylbewerber oder Geduldeten ohne Einschränkung und Extra-Erlaubnis arbeiten.

Ausgeschlossen sind Personen, die aus einem als sicher deklarierten Herkunftsstaat kommen. Von den 11.662 Berliner Asylbewerbern mit Aufenthaltsgestattung, die weniger als vier Jahre im Land sind, waren den Zahlen des LEA nach mit Stand 30. Juni etwa zehn Prozent in einer Beschäftigung oder Ausbildung. Bei den 10.795 Geduldeten, die unter vier Jahre hier sind, gingen etwa acht Prozent arbeiten oder machten eine Ausbildung.

Nimmt man die Gesamtzahl aller Geflüchteten mit Duldung und Aufenthaltsgestattung, verändert sich der Anteil. Laut Zahlen der Bundesagentur für Arbeit aus dem Frühjahr waren etwa sechs Prozent aller Berliner Geduldeten und über 20 Prozent der Menschen mit Aufenthaltsgestattung in Arbeit. Auch hier ist die Mehrheit also nicht in Arbeit.

Der Direktor des Landesamtes für Einwanderung (LEA), Engelhard Mazanke, nennt natürlich als Haupthürde fehlende Sprachkenntnisse und lange Verfahrenslaufzeiten für die Anerkennung mitgebrachter beruflicher Abschlüsse beziehungsweise das Fehlen solcher Abschlüsse und blendet dabei wohl aus, dass nur die wenigsten “Flüchtlinge” überhaupt arbeiten WOLLEN, weil sie lieber auf das Bürgergeld warten, dass ihnen dann zusteht.

Hier noch eine passende Pressemitteilung der AfD zu diesem Thema:

Das Bundesministerium für Arbeit hat die Zahlen zum Bürgergeld für das erste Halbjahr 2023 veröffentlicht. Der migrations- und arbeitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg Ruben Rupp MdL zeigt sich schockiert über das Ausmaß der ausländischen Bürgergeldempfänger:  

„Die Einwanderung in unsere Sozialsysteme hat ein erschütterndes Ausmaß erreicht. Laut Bundesministerium für Arbeit erhielten im Zeitraum vom 01. Januar 2023 bis Juli 2023 576.747 Familien Bürgergeld. 354.826 dieser Familien besitzen keine deutsche Staatsangehörigkeit, das entspricht 62 Prozent der Empfänger. Würde man die Passdeutschen mit Migrationshintergrund mit einbeziehen, wäre die Zahl nochmals erschreckend höher.“  

Verantwortlich macht der AfD-Abgeordnete Rupp die katastrophalen Migrations- und Einwanderungspolitik der etablierten Parteien und mahnt weiter zu einem sofortigen Umdenken an: 

„Diese Zahlen sind ein Schlag ins Gesicht für die arbeitende und steuerzahlende Bevölkerung. Das Bürgergeld erzeugt ganz offensichtlich eine fatale Anziehungskraft auf ausländische, kinderreiche Familien. Es braucht ein politisches Umdenken:Bürgergeld sollte für Ausländer und Flüchtlinge nur noch auf Basis von Sachleistungen gewährt werden. Anstatt weiterhinmunter Analphabeten und andere Taugenichtse zu finanzieren, müssen Bundes- und Landesregierung endlich anfangen, die Interessen der Deutschen wieder in den Fokus zu rücken. Eine erste Entlastung für unseren Sozialstaat könnte die Kopplung des Einkommens an die Einreise und den Aufenthalt sein, ganz nach schwedischem Vorbild. Wer ein zu geringes Einkommenhat, wird ausgewiesen.“ 

(Mit Material von dts)

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