Verfassungsschutzbüttel hyperventlieren ob der AfD-Umfragewerte (Symbolfoto: Shutterstock)

Einstufung der AfD auch in Sachsen-Anhalt als “gesichert rechtsextrem”: Die Panik des Linksstaats

Dass sich der Verfassungsschutz nur noch als Gesinnungspolizei im Dienste des taumelnden Linksstaates versteht, ist in diesem Staat keine Neuigkeit mehr – und zwar im Bund wie auch in den Ländern Die Plumpheit, mit der ein völlig abgewirtschaftetes System versucht, sich seiner Kritiker zu entledigen, überrascht dann aber doch: Ausgerechnet zu einer Zeit, da sich ALLE Warnungen und politischen Einschätzungen der AfD seit Jahren in verstörender Deutlichkeit realisieren und die Partei damit ihren Realitätssinn unter Beweis stellt, erfolgt nun die Einstufung der AfD als angeblich „gesichert rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz nun auch in Sachsen-Anhalt.

Die Dreistigkeit, mit der diese offensichtliche Verhöhnung der eigentlichen Aufgaben eines Staatsschutzes und die Pervertierung der Begrifflichkeiten einer “Verfassungsgefährdung” hier durchgeboxt wird, zeigte dass der Begriff “Rechtsstaat” auf Deutschland nur noch unter Vorbehalten anwendbar ist. Die besondere Ironie am Zeitpunkt der Einstufung liegt darin, dass zeitgleich Bund und Länder im Zuge ihres “Asylkompromisses” sämtliche Maßnahmen, die zumindest in die richtige Richtung gehen, schamlos bei der AfD abgekupfert haben – Umstellung auf Sachleistungen, verstärkte und schnellere Abschiebungen -, während die eigentliche Urheberin dieser Vorschläge von denen, die sie nun raubkopieren, als “rechtsextrem” verfemt wird.

Neue Stufe der Dreistigkeit

Der zum Regierungs- und Linksstaatschutz degenerierte “Verfassungsschutz” bietet immer abstrusere Begründungen für seine Einschätzungen auf, die bereits im Falle der benachbarten Thüringer AfD mit der dortigen ebensolchen Einstufung als “gesichert rechtsextrem” absurd waren, bei der Magdeburger Parteiführung aber noch haltloser anmuten: Seit Beginn der Beobachtung, schwadronierte Behördenchef Jochen Hollmann, hätten sich die tatsächlichen Anhaltspunkte für “das Vorliegen einer Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht weiter verdichtet”. Die Partei vertrete in Sachsen-Anhalt “verfassungsfeindliche Positionen” und habe sich seit der Corona-Pandemie “weiter radikalisiert”.

Welche Positionen genau dies sein sollen, erläuterte Hollmann nicht. Im Gegenteil: Mit seinen Behauptungen ist eine neue Stufe der Dreistigkeit erreicht – war es doch der Staat selbst, der sich seit Corona weiter radikalisiert hat und immer ungehemmter in das Leben der Menschen hineinregiert, ohne sich noch um deren Grundrechte zu scheren. Weiter ließ Hollmann verlauten, dass die AfD seit der Einstufung als Verdachtsfall im Januar 2021 “intensiv geprüft” worden sei. Das soll wohl eine freundliche Umschreibung sein für: “von den Vorgesetzten und Regierenden um jeden Preis gefordert”. Bei der Bewertung habe man sich “streng an dem gesetzlichen Auftrag des Verfassungsschutzgesetzes” orientiert. Dass Hollmann diesen Zusatz für nötig hält, spricht ebenfalls schon Bände. Anders als mit geduldigen Papier und auslegungsfähigen Buchstaben lässt sich diese niederträchtige, antidemokratische Farce nämlich nie und nimmer scheinlegalisieren.

Irrwitzige Corona-Begründungen

Die Verfassungsschutzabteilung, so der Behördenchef, sei gesetzlich dazu verpflichtet, die Einstufung als “gesichertes Beobachtungsobjekt im Phänomenbereich Rechtsextremismus” vorzunehmen. Es gebe eine „Vielzahl von Aussagen des Landesverbandes und zahlreicher Funktions- und Mandatsträger der AfD Sachsen-Anhalt, welche die Bestrebungen dieser Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung belegen”, so Hollmann weiter – der sich nicht schämte, auch noch die Bemerkung nachzuschieben, der Verfassungsschutz komme seinem „ebenfalls gesetzlich definierten Informationsauftrag als Frühwarnsystem der Demokratie“ nach, indem er die Entscheidung öffentlich bekannt gebe!

„Besonders relevant“ seien AfD-Äußerungen gewesen, die unvereinbar mit der Garantie der Menschenwürde unvereinbar seien. Führende Vertreter der Partei würden Menschengruppen abwerten, indem sie etwa Migranten als „Invasoren“, „Eindringlinge“ oder „kulturfremde Versorgungsmigranten“ diffamierten oder deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Migrationshintergrund als „Passdeutsche“ bezeichnen – im Klartext: Die AfD ist „gesichert rechtsextrem“, weil sie die Wahrheit ausspricht, wie sie jeden Tag überall im Land zu beobachten und zu spüren ist. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Während diese Aussagen in der – als Folge einer beispiellosen, faktisch staatskriminellen Politik der illegalen Masseneinwanderung massiv aufgeheizten – gesellschaftlichen Debatte nicht nur von AfD-Politikern verwendet wurden, objektive Tatsachenbeschreibungen darstellen und zudem nicht auf einzelne Individuen bezogen wurden, wird einfach unterschlagen; dass gegenüber Ungeimpften hingegen von Vertretern aller “musterdemokratischen” etablierten Parteien weitaus menschenfeindlichere Begriffe verwendet wurden, ohne dass der Verfassungsschutz hier, bei Invektiven gegen Bürger dieses Staates (!), Verstöße gegen die Menschenwürde monierte, zeigt, um welch eine politisch gesteuerte Scharade es sich hier handelt.

Die “antidemokratische” AfD tritt in Wahlen an und reüssiert beim Wähler

Hollstein verstieg sich gar zu der Aussage, die AfD würde „das demokratische System der Bundesrepublik Deutschland sowie seine Institutionen und deren Vertreter verächtlich machen. Selten so gelacht: Die AfD will dieses Altparteienkartell grünsozialistischer Einheitspolitik DURCH WAHLEN, demokratisch, ablösen. Die AfD stellt sich zur Wahl, ist im Bundestag und den Landesparlamenten vertreten – soll aber angeblich das demokratische System ablehnen? Die Wahrheit ist eine anderer: Eben  jene, die die Macht als Erbhof betrachten und diesen Staat als Beute- und Versorgungswerk missbrauchen, fürchten die Erfolge der AfD in freien Wahlen – weshalb sie sie als einzige verbliebene Realopposition im Land kriminalisieren und verbieten wollen. Dabei sind jene, die den Verfassungsschutz derart gegen den politischen Gegner missbrauchen, sind die einzigen, vor denen die Demokratie und diese Republik geschützt werden muss.

Es ist die AfD, die als einzige Klartext redet, die sich der wirklich drängenden Probleme des Landes annimmt – wie ganz aktuell ihre Kritik an der Luftnummer des besagten, völlig wirkungslosen „Migrationsgipfels“ im Kanzleramt zeigte, zu dem Parteichefin Alice Weidel deutliche Worte fand:

Doch statt sich inhaltlich damit auseinanderzusetzen, reagiert das System mit Verbots- und Kriminalisierungseifer. AfD-Co-Fraktionschef Oliver Kirchner nannte die Entscheidung dann auch „politisch motiviert“. Das Innenministerium werde von der CDU geführt, an der die AfD laut einer kürzlich erschienenen Wählerumfrage vorbeigezogen sei. Dies ist auch tatsächlich der einzige Grund für diese absurde Diffamierung. Den Alt-Parteien schwimmen mehr und mehr die Felle davon, besonders in Ostdeutschland. Deshalb schlagen sie hilflos um sich. Damit werden sie jedoch das Gegenteil ihres Ziels erreichen. Bei vielen verzweifelten Wählern gelten solche Einstufungen mittlerweile geradezu als Gütesiegel, weil sie sie zeigen, wie ein gescheitertes System sich mit durchschaubaren Manövern über Wasser halten will.

Auch der Vorwurf, während der Corona-Pandemie sei die Bundesrepublik “mit anderen autokratischen oder totalitären Systemen verglichen” und die Corona-Maßnahmen “mit der Judenverfolgung im Dritten Reich gleichgesetzt” worden, führt der Verfassungsschutz an. Sind dann also auch der Philosoph Nida-Rümelin, die Autorin Judith Zeh, Nena, SZ-Starredakteur Heribert Prantl und etliche andere Verfassungsfeinde? Es ist an Chuzpe nicht zu toppen, dass ausgerechnet die, die alles und jeden mit abstrusen und verharmlosenden Nazi-Vergleichen belegen und in jedem, der Klima, Migration oder den Transwahn ablehnt, als “rechtsextrem” brandmarken, diejenigen der Verfassungsfeindlichkeit zeihen, die sich real aufdrängende und absolut legitime Vergleiche zwischen den Selbstermächtigungen und Notstandsgesetzen der Corona-Zeit und dem Dritten Reich anstellen. Die AfD sprach, was das betrifft, übrigens keineswegs mit nur einer Stimme; die willkürliche Gleichsetzung mit Querdenkern und Corona-Maßnahmenkritikern, die der Verfassungsschutz von Sachsen-Anhalt hier vornimmt, ist grob pflichtwidrig, schlampig und rechtsmissbräuchlich.

“Dem deutschen Volke” als verfassungsfeindliche Aussage?

Die verfassungsschtzbehördliche Vorhaltung schließlich, die AfD strebe ein „ethnokulturell homogenes Staatsvolk” an, haut dem Fass den Boden heraus. Erstens stellt sich die Frage, wieso dieses Ziel verfassungswidriger sein sollte als das Postulat der multikulturellen Gesellschaft und der faktisch laufenden Umvolkung? Und zweitens wird auch hier wieder einfach eine angeblich “völkische” Note in den Raum gestellt – wobei sich Verfassungsschutzchef Hollmann nicht einmal mit Zitaten und anderen konkreten Beweisen dienen kann. Folgt man seiner Logik, dann müsste fortan auch der Reichstag mit seiner mittlerweile als verfänglich geltenden Inschrift „Dem deutschen Volke“ unter Dauerbeobachtung gestellt werden.

Fazit: All diese „Begründungen“, mit denen eine staatliche Zerstörung der AfD vorbereitet werden soll, sind nur noch lächerlich und peinlich. Mit seiner fadenscheinigen Scheinrechtfertigung hat der Magdeburger Verfassungsschutz endgültig den Beweis geliefert, dass es sich bei dem ganzen Verdachts-, Beobachtungs- und demnächst dann auch Verbotswahn gegen die AfD um eine klar antidemokratische, autoritäre Maßnahmen gegen politisch Andersdenkende und Rivalen im demokratischen Wettstreit handelt. In Deutschland muss einem inzwischen angst und bange werden und nicht in Ungarn oder Polen, sondern in Deutschland sind Freiheit und politische Selbstbestimmung im Kern bedroht. (DM)

 

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