Fassungslos über die Dreistigkeit der Alt- und Systemparteien: DES-Stiftungspräsidentin Erika Steinbach (Foto:Imago)

Anti-AfD-Stiftungsgesetz: Finanzielle Vernichtung ist das Werkzeug des neuen Faschismus

Der Staat setzt seinen verfassungswidrigen Feldzug gegen die AfD unvermindert fort: Am Freitag verabschiedete der Bundestag ein neues Stiftungsfinanzierungsgesetz (StiftFinG). Um der AfD weiterhin die staatliche Finanzierung ihrer Desiderius-Erasmus-Stiftung zu verweigern, sollen nur solche Parteien Gelder erhalten, die mindestens drei Legislaturperioden nacheinander in Fraktionsstärke im Bundestag vertreten sind. Wenn eine Partei aus dem Bundestag fliegt, nachdem sie bereits in zwei aufeinander folgenden Legislaturen Fördermittel bekommen hatte, bezieht ihre Stiftung trotzdem weiter Geld. Die Zahlungen werden erst gestoppt, wenn sie nach vier Jahren nicht wieder in den Bundestag einzieht. Als weitere, völlig groteske Klausel wurde eingeführt, dass „die Gewähr, für die freiheitliche demokratische Grundordnung [FDGO] sowie für den Gedanken der Völkerverständigung aktiv einzutreten“ gegeben sein müsse. Um den Wahnsinn perfekt zu machen, soll das Bundesinnenministerium überprüfen, ob dies der Fall ist.

Wenn es eine „verfassungsfeindliche Prägung der politischen Grundströmung, die der Stiftung zuzuordnen ist“, feststellt, dürfen die Zahlungen eingestellt werden. Ausgerechnet die von Innenministerin Nancy Faeser völlig auf links gedrehte Behörde soll also den Anspruch der AfD auf die Finanzierung ihrer Stiftung überprüfen. Dass dieser abgelehnt wird, versteht sich von selbst. Das Ganze ist an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten. Das Gesetz ist ausschließlich gegen die AfD gerichtet. Bereits seit 2018 ist die Erasmus-Stiftung von staatlicher Förderung ausgeschlossen. Als die AfD dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt hatte, erging im Februar das Urteil, der Bundestag solle ein eigenes Stiftungsfinanzierung verabschieden. Bisher wurde die Finanzierung über das jeweilige Bundeshaushaltsgesetz geregelt.

Verbotsphantasien des “Spiegel”

Am Freitag wurde das bisherige Unrecht nun einfach in Gesetzesform gegossen. Mit welcher Dreistigkeit die Alt-Parteien ihre Pfründe sichern und die AfD gezielt diskriminieren, drückte Ansgar Heveling (CDU), der Justiziar der Unionsfraktion aus. „Wer ein Urteil bestellt und damit nicht zufrieden ist, muss mit den Folgen leben“, erklärte er hämisch. Auch die anderen Parteien überschütteten die AfD mit den üblichen Diffamierungen. Die SPD-Abgeordnete Carmen Wenger faselte von „Verfassungsfeind:Innen“, ihre Kollegin Clara Bünger von der unmittelbar vor der Auflösung stehenden Links-Fraktion erklärte, der Staat sei nicht verpflichtet, „menschenfeindliches Denken zu fördern“, ähnlicher Unsinn kam von den Grünen, die die mit Abstand größten Menschenfeinde des Landes sind.

Albrecht Glaser von der AfD warf den anderen Parteien vor, den Staat „durch Selbstbedienung“ zu delegitimieren und empfahl unter Bezug auf das anhaltende Umfragehoch seiner Partei: „Machen Sie weiter so!“ Ein eigener AfD-Antrag zur Stiftungsfinanzierung war natürlich umgehend abgelehnt worden. Sollte das Gesetz in dieser Form in Kraft treten, behält sich die AfD eine Überprüfung vor dem Bundesverfassungsgericht vor. Ihr Rechtsbeistand Ulrich Vosgerau hatte erklärt, er halte es für ein „Maßnahmengesetz“, welches „speziell gegen die parteipolitische Neutralität“ und „speziell gegen die Chancengleichheit der politischen Parteien“ angefertigt worden sei. Genau das ist der Punkt. Die Parteienoligarchie hat den Staat völlig unter ihre Kontrolle gebracht und schreckt vor nichts zurück, um sie zu erhalten. Dass dabei auch die Medien eifrig mitwirken, zeigt die unfassbare Forderung des „Spiegel“, nun könne nur noch ein Parteiverbot den Höhenflug der AfD stoppen. Ein System, das völlig am Ende ist, weiß sich nicht mehr anders zu helfen, als mit dem Versuch, die Opposition finanziell und moralisch zu vernichten. Damit wird es letztlich aber nur zu seiner eigenen Selbstzerstörung beitragen. (TPL)

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