Die migrationspolitische Amokfahrt der Ampel-Regierung hat mittlerweile ein solches Ausmaß erreicht, dass sich mit Hans-Jürgen Papier ein früherer Präsident des Bundeverfassungsgerichts mit drastischen Worten eingeschaltet hat. Papier war früh als Kritiker der von Angela Merkel eingeleiteten unbegrenzten Massenmigration aufgetreten. 2019 hatte er in seinem Buch „Die Warnung“ von einer „einer Bankrotterklärung des Rechtsstaats“ gesprochen. In einem Interview mit der „Welt am Sonntag“, erklärte er nun, dass sich an dieser Feststellung nichts geändert habe. Obwohl man seit fast zehn Jahren wisse, dass „das Asylrechtssystem sowohl in der Europäischen Union als auch auf nationaler Ebene – jedenfalls so wie es gehandhabt wird – untauglich ist, die Krise zu bewältigen“, sei nichts unternommen worden.
Migration sei nach wie vor das zentrale Problem der Staaten der Europäischen Union und insbesondere Deutschlands. Während dies der Bevölkerung immer bewusst gewesen sei, habe die Politik das Problem „lange Zeit verdrängt, verschwiegen, schlicht vor sich hergeschoben“. Das räche sich jetzt. Erst jetzt, unter dem neuerlichen Druck der Zahlen und dem Zulauf bei den extremistischen Parteien, sei man endlich, endlich wieder aufgewacht, meinte er. Von einem wirklichen Aufwachen kann man jedoch kaum sprechen. Ernsthafte Änderungen an der bisherigen Praxis sind bislang bloße Absichtserklärungen, ohne dass der politische Wille erkennbar wäre, sie auch tatsächlich umzusetzen, erst recht nicht durch Innenministerin Nancy Faeser.
Ungeheuerliche Missachtung geltenden Rechts
Mit deren bizarrem Rechtsverständnis ging Papier denn auch hart ins Gericht. Faesers Behauptung, Zurückweisungen von Asylsuchenden nach Österreich, Tschechien oder Polen seien nicht möglich, hält er für schlicht falsch. Nach Faesers Auffassung müsse jedem Mann und jeder Frau auf der Welt die Einreise nach Deutschland erlaubt werden, um einen Asylantrag zu stellen. Dieser Mechanismus sei auch nach EU-Recht nicht zwingend. „Aus dem damit verbundenen vorläufigen Aufenthaltsrecht wird dann faktisch oder auch aus Rechtsgründen vielfach ein Aufenthalt von unüberschaubarer Dauer“, so Papier. Vielfach handele es sich um „illegale, rechtswidrige Migration, für die das Asylrecht zweckentfremdet als Türöffner dient“. Laut Paragraf 18 Absatz 2 des Asylgesetzes dürfe Deutschland die Migranten an der Grenze sehr wohl zurückweisen, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat einreisen. Dazu würden alle EU-Staaten und die Schweiz gehören. Deutschland sei „also ausnahmslos von sicheren Drittstaaten umgeben“.
Damit sagt der Ex-Richter zwar nichts Neues, bringt aber noch einmal auf den Punkt, mit welcher ungeheuerlichen Missachtung des Rechts Deutschland seit acht Jahren mit Migranten geflutet wird, die fast ausnahmslos keinerlei Asylanspruch haben, aber trotzdem ins Land kommen, in aller Regel noch ihre Großfamilie nachholen und dann ihr Leben lang vollalimentiert im Sozialsystem verbringen, dass unter dieser Last zusammenbrechen muss – ganz zu schweigen von den zahllosen Morden, Vergewaltigungen und sonstigen Verbrechen und dem kulturellen Herrschaftsanspruch der überwiegend muslimischen Zuwanderer. Zwar werden auch diese eindringlichen und sachlichen Worte nichts an der Ampel-Politik ändern, zumindest melden sich nun aber vermehrt Stimmen zu Wort, die sich nicht so einfach mit der Rechtsextremismus-Keule niederknüppeln lassen. (TPL)