Gruppenvergewaltigung (Symbolbild:Durch Surapol Usanakul/shutterstock)
Gruppenvergewaltigung (Symbolbild:Durch Surapol Usanakul/shutterstock)

Nach Gruppenvergewaltigung-Skandalurteil: Mitleid mit der Skandal-Richterin, nicht mit dem Opfer!

Nach dem Skandalurteil um eine brutale Gruppenvergewaltigung einer 15-Jährigen mit lächerlichen Strafen für die migrantischen Vergewaltiger empört sich die Journaille oder der Hamburgische Richterverein nun über den Entrüstungssturm und die Wut, die sich gegen die verantwortliche Richterin entzündete. Fakt ist also: Nicht die Gruppenvergewaltigung durch frauenverachtende Faeser-Gäste, begangen an einem  jungen, unschuldigen Mädchens ist der Skandal, sondern die verständliche Reaktion auf das abartige Urteil dieser Richterin ist der Aufreger.

Neun Männer mit sechs verschiedenen Nationalitäten vergewaltigten ein 15-jähriges Mädchen mitten in Hamburg auf brutalste Weise. Die Jugendliche hatte dem Abend, das ihr Leben für immer verändern sollte, eine Party auf der Festwiese des Stadtparks besucht. Zunächst sollen vier der migrantischen Angeklagten die Jugendliche in ein Gebüsch geführt und gegen den erkennbaren Willen an ihr sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen. Einer von ihnen stahl ihr dabei das Handy und das Portemonnaie. Danach sollen zwei andere der Täter es ebenfalls vergewaltigt. Als die 15-Jährige über die Festwiese irrte, lief sie einem weiteren jungen Mann in die Arme, der sie ebenfalls missbrauchte. Schließlich gingen die drei übrigen Angeklagten mit der Jugendlichen in ein Gebüsch. Allerdings sei nicht sicher, dass alle drei sie vergewaltigt hätten.

Der Prozess hatte am 10. Mai 2022 begonnen und dauerte insgesamt 68 Verhandlungstage. Dann erging im sogenannten ‚Stadtpark-Urteil‘ durch die vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring ein Urteil, dass nicht nur für das junge Mädchen und ihre Angehörigen klargemacht haben dürfte, in was für einem verkommenem System wir uns befinden. Das Skandalurteil: Acht Tätern verurteilte Meier-Göring zu Jugendstrafen von lächerlichen ein bis zwei Jahren zur Bewährung oder wurden zur sogenannten Vorbewährung ausgesetzt. Nur ein 19-Jähriger bekam eine härtere Strafe von zwei Jahren und neun Monaten Haft ohne Bewährung. Ach ja: Keiner der Angeklagten hat ein Wort des Bedauerns über die Lippen gebracht.

Übrigens nicht das erste Skandalurteil, mit dem Frau Richterin Meier-Göring brillierte. 2016 entschuldigte sich die Richterin im Namen der Hamburger Justiz bei Asylbewerbern, die wegen sexueller Übergriffe an Sylvester in U-Haft saßen und sprach ihnen 4600 € pro Kopf zu, weil die Polizei angeblich schlampig gearbeitet habe. Selbes Verhalten legte die Richterin auch bei einem Prozess um die G20-Krawalle in Hamburg an den Tag, als sie der Polizei ebenfalls den schwarzen Peter zuschob.

Daraufhin entflammte ein Entrüstungssturm in den sozialen Medien. Nicht ihr abartiges Urteil, sondern die sich entladende Wut über das Skandalurteil von Frau Doppelname wir nun laut und vernehmlich von der Vorsitzenden des Hamburgischen Richtervereins, Heike Hummelmeier, bejammert: „In den sozialen Medien finden nicht hinnehmbare persönliche Angriffe gegen die Vorsitzende Richterin der Kammer statt, die das sogenannte ‚Stadtpark-Urteil‘ gefällt hat“, so das Geheule.  Es werde „mehr oder weniger verhüllt zur Gewalt gegen die Richterin aufgerufen und der Wunsch geäußert, sie möge selbst Opfer einer Vergewaltigung werden“. Der Hamburgische Richterverein als Zusammenschluss der hanseatischen Richter und Staatsanwälte sei „bestürzt über die unerträgliche Hetze gegen eine Kollegin“, die in diesem „schwierigen Fall“ die ihr nach dem Grundgesetz zugewiesene Aufgabe erfüllt habe. „Dieses Vorgehen in den sozialen Medien“, so Hummelmeier, „ist ein gezielter Angriff auf den Rechtsstaat“.

Ähnlich empört äußert sich Hamburgs Skandal-Justizsenatorin, die bumsgrüne Anna Gallina zu den Reaktionen im Netz: „Es ist unerträglich. Ein Urteil kann man kritisieren – wer aber Richterinnen und Richter beleidigt und bedroht, überschreitet eine rote Linie und begeht Straftaten.“ Gerichte würden angeblich unabhängig sein, und Angriffe auf Richterinnen und Richter seien auch ein Angriff auf den Rechtsstaat, so die Worthülse einer Politikerin, deren Partei alles dafür tut, dass junge Mädchen solch einen Horror erleben müssen. Gallinas Genossin Renate Künast zeigt, für wen ihr bumsgrünes Herz schlägt und postet aktuell auf X:

Um es nochmals darzulegen: Migranten aus kulturfremden, frauenverachtenden Regionen dieser Welt werden zu Hunderttausenden unkontrolliert in dieses Land gelassen und begehen – wie im dargestellten Fall – schlimmste Verbrechen an der hiesigen Bevölkerung. Diese Gestalten haben von Justizpersonal wie der Hamburger Richterin nicht das Geringste zu befürchten. Weder eine empfindliches Urteil, noch die Abschiebung. Wenn sich aufgrund solcher Zustände dann die Wut der Bevölkerung in den sozialen Medien entlädt, dann erdreistet sich ein Richterverein von einem “Angriff auf den Rechtsstaat” zu schwadronieren.

Verantwortliche Politiker in Tateinheit mit der Justiz haben allein in diesem Jahr 789 Gruppenvergewaltigungen mehr oder minder mitzuverantworten. Denn: Die Täter wissen, dass sie nichts zu befürchten haben, und den Opfern wird suggeriert, dass eine Anzeige am Ende nicht mehr als Hohn und erneute Tortur bringt.

Die Empörung und Kritik schwill in den sozialen Medien nicht ab:

“Deutschland unter denn Grünen, wo Worte schlimmer sind als eine Massenvergewaltigung. Dieses Land hat so vertieg.”

“Mir summt der Kopf. Erstens sind diese sogenannten Strafen weit entfernt von Gerechtigkeit für das Opfer, regelrecht lächerlich.”

“Und die Richterin wundert sich bestimmt, warum ihr so ein Hass entgegen schwappt. Warum nur fragt sie sich, sie hat doch alles getan, um die Täter zu schützen, wie kann man ihr das übel nehmen?”

“Wäre das Opfer eine Migrantin und die Täter alles indigene weiße Deutsche, die Täter wären alle ohne Freiheitsstrafe und mit voller härte des Gesetzes in den Knast gekommen.”

“Das Urteil ist zu begrüßen. So hat man, als Vater, die Gelegenheit, die Täter aufzusuchen und mit ihnen über die Tat zu sprechen. Als moralische Unterstützung begleiten ein am besten zwei Freunde z.B. Smith und Wesson. Die sind in ihrer Argumentation unschlagbar.”

“Ein Fehler, diesen Monstern nur eine Freiheitsstrafe aufzuerlegen. Vielmehr wäre eine sofortige Abschiebung, samt den Familienangehörigen, angebracht. Ebenso eine lebenslange Aufenthaltspflicht, im Herkunftsland. Im digitalen Zeitalter braucht es dazu keine Papiere, gescannter Fingerabdruck / Iris des Auges, reicht völlig. Diese unsäglichen Verbrechensraten sind Handwerk eines vergrünten Sozialismus.”

(SB)

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