Sawsan Chebli (Bild: IMAGO / Metodi Popow)

Sieg! Sieg! Sieg! Sawsan Chebli muss sich nicht beleidigen lassen

Sie hat gesiegt! Sie hat gewonnen! Hat dem Hater eine mitgegeben! In einem wahren Posting-Tsunami teilt uns die SPD-Superpolitikerin Sawsan Mohamed Chebli auf X mit, dass sie sich nicht beleidigen lassen muss. Leider bekommt sie aber keine Entschädigungszahlung von dem gemeine Hater.

Ein Facebook-Nutzer hatte Sawsan Chebli, die Super-SPD-Politikerin, die aktuell lieber “Palästinenserin und Muslima” als – wie früher Deutsche ist, in einem Kommentar ganz arg übel beleidigt. Und weil Sawsan Chebli schneller Anzeigen raushaut, als man Allah u Akbar über die Lippen bekommt, zerrte sie den hundsgemeinen und brandgefährlichen Facebook-Kommentator vor Gericht und kann nun in zweiter Instanz Vollzug vermelden.

In ihrer digitalen Parallelwelt lässt und die personifizierte Opferrolle Chebli dann in einem wahren Posting-Tsunami teilhaben an ihrem fulminanten Sieg:

 

Chebli 1 scaled
Screenshot X

Ach ja, der Anlass für den Streit, wegen dem Chebli das eh schon heillos überlastete  deutsche Justizwesen beschäftigte, war ein Twitter-Eintrag der SPD-Sonderwaffe Chebli zu dem Kabarettisten Dieter Nuhr. Da für Chebli in Bezug auf “Beleidigungen” andere Regeln zu greifen scheinen, konnte sie Nuhr folgenfrei als  „ignorant, dumm und uninformiert“ bezeichnete. Daraufhin hatte der von Chebli in Grund und Boden beklagte Kommentator auf Facebook mit den Worten geantwortet: „Selten so ein dämliches Stück Hirn-Vakuum in der Politik gesehen wie C.. Soll einfach abtauchen und die Sozialschulden ihrer Familie begleichen.“

Der Beklagte behauptete, er sei nicht Urheber, jemand anderes müsse sich an seinem Notebook zu schaffen gemacht haben. Das Gericht glaubte ihm natürlich nicht die Bohne und befand, dass bei der Schmähung nicht die Auseinandersetzung in der Sache im Vordergrund stehen würde,  sondern die Diffamierung der Person. Mit dem Begriff „Stück“ werde der Klägerin die persönliche Würde abgesprochen. Die Aufforderung, sie solle „abtauchen“, sei als eine Herabsetzung von Immigranten zu sehen, wobei ebenfalls jeglicher Bezug zur Diskussion um Dieter Nuhr fehle.

Allein, eine Entschädigung in klingender Münze gab es für die Rolex tragende Sozialdemokration Chebli dann aber doch nicht. Das Gericht befand, da die Klägerin selbst durch “starke Worte” – offenbar eine neue Umschreibung für Beleidigung oder Diffamierung – den Diskurs erst veranlasst habe und der Kommentar zeitnah gelöscht worden sei, stehe  ihr keine Geldentschädigung zu.

Das dürfte die Superpolitikerin Chebli aber nicht weiter bekümmern. Schließlich geht es hier ja nicht um den schnöden Mammon, sondern um “Gerechtigkeit”. Um Cheblis Gerechtigigkeit.

(SB)

4959676e9095415fbf35f2fde6237612