Die SPD-Ewigkeitsfunktionärin und rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer diffamiert über die offizielle Webseite ihrer Landesregierung die AfD. Nachdem die AfD Klage ankündigte, ließ Dreyer den betreffenden Artikel korrigieren, nur um am Abend erneut gegen das Neutralitätsgebot zu verstoßen.
In der absoluten Panik und im Endzeitmodus verhaftet, tut die SPD-Genossin Malu Dreyer genau das, was Sozialisten zu allen Zeiten getan haben: Das Recht beugen. Im Zuge der seit Tagen angezettelten deutschlandweiten Demos „gegen rechts“ und die AfD hat die sozialdemokratische Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer ebenfalls zu einer „Demo gegen Rechts“ aufgerufen und den politischen Gegner, die AfD massiv diffamiert. Diesen Aufruf veröffentlichte Dreyer auf der offiziellen Homepage der Landesregierung von Rheinland-Pfalz.
„Die Politik der AfD und ihrer rechtsextremen Netzwerke macht ganz vielen Menschen in Deutschland Angst. Das dulden wir nicht. Deshalb sende ich an alle Bürger und Bürgerinnen, die von der AfD zum Feind erklärt wurden, ein klares Signal der Solidarität und des Schutzes durch den demokratischen Rechtsstaat“, hetzt die Genossin Ministerpräsidentin auf gesetzwidrige Weise. Denn: Die SPDlerin verstößt gegen die im Grundgesetz verbrieften Chancengleichheit der Parteien. Denn auch eine Malu Dreyer unterliegt im besten Deutschland, das wir je hatten, NOCH als Amtsträger dem sogenannten Neutralitätsgebot. Sie darf laut Gesetzt in amtlicher Funktion nicht in den politischen Wettbewerb eingreifen und – wie sie es, auf das Gesetz pfeifen – zu Demos gegen Parteien aufrufen oder als Ministerpräsident für die eigene Partei werben.
Landesvorsitzender der AfD Rheinland-Pfalz, Jan Bollinger und sein Stellvertreter Sebastian Münzenmaier kündigten an, Dreyer deswegen zu verklagen. Die Erfolgsaussichten stünden gut, wie Urteile aus der Vergangenheit zeigen, in denen die AfD beispielsweise gegen die ehemalige CDU-Bildungsministerin Johanna Wanka gewann, die ebenfalls glaubte, sich über geltendes Recht hinwegsetzen zu können und zu einer Demo gegen die AfD aufgerufen hatte.
Nach Klage-Androhung der AfD löschte die Sozialdemokratin Malu Dreyer erst einmal ihren Verstoß – nur um kurze Zeit später den nächsten – mutmaßlich ebenso kalkuliert wie beim vorherigen – zu begehen. Wie das Portal Apollo-News berichtet, gab es im Laufe des Donnerstags eine wichtige Änderung im Demoaufruf auf Dreyers Website der Staatskanzlei. Der Teil, in dem die AfD attackiert wird, wurde gelöscht. Ein indirektes Eingeständnis, das man im ursprünglichen Aufruf gegen das Gesetz verstoßen hat. Geblieben ist ein Demoaufruf gegen Rassismus und Rechtsextremismus, was nach aktueller Rechtsprechung kein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht darstellt. Dabei lässt es die Vertreterin einer Partei, die hoffentlich bald in der Versenkung verschwunden sein wird, nicht bewenden.
Am Donnerstagabend wurde auf der Webseite der Staatskanzlei ein Bericht von der Demo gegen rechts veröffentlicht. In diesem werden Auszüge von Dreyer Rede zitiert. Die AfD wird insgesamt dreimal erwähnt und als rechtsradikal beziehungsweise rechtsextrem bezeichnet. Und auch hier liegt ein offensichtlicher Verstoß gegen das, im Grundgesetz verbriefte Neutralitätsgebot für Amtsträger vor.
Dreyer und ihre übers Land verstreute Genossen, die sich wie Ertrinkende gegen den politischen Machtverlust wehren, hoffen in ihrer totalen Verzweiflung offensichtlich, dass sich Josef Goebbels Tipp bewahrheitet: ” Wenn man genügend Dreck wirft, bleibt immer etwas hängen”.
(SB)