Nancy Faeser (Bild: shutterstock.com/Alexandros Michailidis)
Nancy Faeser (Bild: shutterstock.com/Alexandros Michailidis)

Nach ministerieller Islam-Propaganda: Gerichtliche Schlappe für Faeser

Innenministerin Nancy Faeser hat beim Missbrauch ihres Amtes zur propagandistischen Verharmlosung des Islam eine Niederlage hinnehmen müssen: Auf Antrag des Publizisten Henryk M. Broder erließ das Oberverwaltungsgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen das Bundesinnenministerium (BMI), in der es ihm untersagt wird, den Bericht des von ihm selbst gegründeten „Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit (UEM)“ weiterhin auf seiner Internetseite zu verbreiten. Darin war behauptet worden, Broder habe sich im „Spiegel“ in dem Artikel „Im Mauseloch der Angst“ von 2010 für „eine uneingeschränkte Anwendung der Meinungsfreiheit“ starkgemacht, „während er Aufrufe zur Deeskalation und Rücksichtnahme offen verhöhnte und Muslim*innen pauschal als unwissende, ehrversessene, blutrünstige Horden dämonisierte“.

Tatsächlich hatte Broder über die islamischen Gewaltexzesse nach dem Erscheinen von Salman Rushdies „Die Satanischen Verse“ und der Mohammed-Karikaturen in der dänischen Zeitung „Jyllands-Posten“ geschrieben. „Millionen von Muslimen in aller Welt, die keine Zeile des Buches gelesen und den Namen noch nie gehört hatten, wollten das Todesurteil gegen den Autor vollstreckt sehen, je schneller, desto besser, um mit seinem Blut die beschmutzte Ehre des Propheten wieder reinzuwaschen“, hieß es in dem Text. Das Gericht stellte fest, die Qualifizierung Broders im Bericht des Expertenkreises stelle einen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht dar. Zwar sei das Urteil über Broder erlaubt, das Innenministerium müsse jedoch deutlich machen, dass dies keine „amtliche“ Position sei. Dieser Pflicht habe es nicht Genüge getan.

Vermeintliche “Diskriminierung” waren objektive historische Tatsache

Tatsächlich hatte Faeser ein Vorwort zu dem Bericht beigesteuert, in dem sie behauptete, es gelte, sich mit den Empfehlungen der vermeintlichen Experten ernsthaft auseinanderzusetzen. Auf dem Machwerk war sogar das Logo des Ministeriums abgebildet.
Tatsächlich ist der Bericht mit dem Titel „Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz 2023“ so lächerlich wie das ganze angeblich unabhängige Gremium. Genau wie die angeblich allgegenwärtige „rechte“ Gefahr, existiert auch die „Muslimfeindlichkeit“ nur in Faesers Kopf. In Wahrheit soll völlig legitime Islamkritik kriminalisiert werden, indem man wieder einmal eine vermeintliche Diskriminierung herbeifabuliert. Broder tat in seinem Text nichts anderes, als historische Ereignisse nachzuzeichnen. In Ampel-Deutschland gilt jedoch schon die bloße Benennung von Fakten als „Hass und Hetze“.

Broders Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel erklärte, er erwarte eine Erklärung des BMI zur Anerkenntnis des Urteils, ansonsten werde man ein Hauptsacheverfahren anstrengen. Das OVG attestiere „Verfassungsministerin Faeser einen Grundrechtseingriff zu Lasten eines renommierten Journalisten. Das Innenministerium wurde mit gerichtlicher Hilfe gezwungen, diesen Rechtsbruch und die Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Herrn Broder zu beenden“, sagte er weiter. Der Bericht wurde am Freitag von der BMI-Webseite entfernt. Faesers Feldzug gegen Vernunft und Wahrheit wird aber gnadenlos weitergehen. (TPL)

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