Die Majestätsbeleidigung ist in Deutschland seit 2017 abgeschafft, doch an die Stelle dieser zuvor ohnehin seit Urzeiten nicht mehr angewandten Regelung trat ihre Neuauflage, mit der sich die linksgrüne Transformationspolitik der sozialistischen Einheitspartei – noch unter Merkel – gegen allzu hitzige und missliebige Kritiker zur Wehr setzen wollte und die seither inflationär zur Anwendung kommt: Die Verschärfung des Paragraphen 188 Strafgesetzbuch, der “Verächtlichmachung” von und angebliche Übergriffe auf Politiker unter besondere Strafe stellt, erweist sich immer mehr zum Machtsicherungsinstrument der Herrschenden. Natürlich sind AfD-Politiker, die in diesem Land mittlerweile so gut wie als einzige Ziel realer physischer Gewalt werden, mit dieser Rechtsnorm nicht gemeint – umso mehr dafür aber Politiker der Ampelparteien und hier vor allem der Grünen.
Die Faeser-Gesinnungspolizei formiert sich und wie effizient dieser politische Sicherheitsapparat inzwischen arbeitet, musste der bayrische Unternehmer Michael Much aus Gmund am Tegernsee am eigenen Leib spüren, der auf seinem Privatgrundstück kritische Plakate gegen Grünen-Politiker aufstellte. In diesen verspottete, auf selbstverständlich völlig zulässige und von der Meinungsfreiheit gedeckte Art und Weise, Grünen-Chefin Ricarda Lang und Wirtschaftsminister Robert Habeck. Das Unglaubliche: Obwohl Much auf seinen Spott-Plakaten z.B. nur die Aussage des Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne) zitiert, dass „Unternehmen nicht insolvent [gehen], sondern nur [zu] produzieren [aufhören]“, und launig darunter schrieb „Kann [Habeck] überhaupt bis drei zählen?“, rückte bei ihm die Polizei an – mit einer Hausdurchsuchung. Der Vorwurf: Beleidigung. “Auch über die Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang, den grünen Bundesernährungsminister Cem Özdemir und die grüne Bundesaußenminister Annalena Baerbock habe sich Much in ähnlicher Weise lustig gemacht”, so “Focus”.
6.000 Euro Geldbuße
Much räumte ein, die Plakate selbst gestaltet und aufgehängt zu haben, und berief sich darauf, dass es sich um legitime politische Meinungsäußerungen handele. Die Staatsanwaltschaft sah das anders – und schickte ihm einen Strafbefehl über 6.000 Euro (!). Der Fall wird nun 21. März vor dem Amtsgericht in Miesbach verhandelt.
Offenbar soll hier ein Exempel statuiert werden – doch der Schuss ging nach hinten los: Ähnliche Plakate werden derzeit überall in Deutschland errichtet, teils aus Solidarität mit dem Unternehmer, teils, weil dessen Aussagen einfach zu punktgenau die destruktive und unfähige grüne Sekte entlarven. So wie etwa hier auch in Hessen: