Willkür der Finanzbehörden: Teils absurde Neubewertungen von Eigenheimen (Symbolbild:Imago)

Bürokratie-Wahnsinn neue Grundsteuer: Enteignung durch die Hintertür

Als ob die Bürger durch die horrende Steuer- und Abgabenlast, Inflation, den explodierenden Energiepreisen und anderer staatlicher Schikanen nicht genug leiden würden, schwebt auch noch das Damoklesschwert einer massiven Grundsteuererhöhung über ihnen. Diese kann von Bundesland zu Bundesland ganz verschieden ausfallen. Die ARD-“Tagesschau” schilderte ein Beispiel aus Baden-Württemberg, wo ein Freiburger Hausbesitzer, der mit seiner Tochter in der Immobilie wohnt und die untere Etage vermietet. Im Hinterhof liegt eine Wiese. Die dafür bisher anfallende Grundsteuer beträgt 85 Euro pro Jahr, könnte ab 2025 aber auf 9200 Euro steigen. Für Haus und Wiese bezahlt er zusammen 935 Euro Grundsteuer im Jahr, rechnet aber mit rund 16.800 Euro (!).

Im grün regierten Baden-Württemberg werden für die Berechnung nur die Grundstücksgröße und der sogenannte Bodenrichtwert herangezogen. Dieser unterscheidet sich je nach Wohngegend und wird von einem Gutachtergremium festgelegt. Im Klartext bedeutet dies, dass es für die Festlegung der Grundsteuer völlig irrelevant ist, welche Art von Gebäude sich auf einem Grundstück befindet. Auch Hamburg, Hessen, Bayern und Niedersachsen haben ein eigenes Verfahren zur Bemessung der Grundsteuer, die anderen elf Bundesländer halten sich an das Bundesmodell, das die Gebäudeart bei der Berechnung berücksichtigt.

Unklare Realbelastung

„In diesem Modell steckt ein Anreiz diese Grundstücke zu bebauen und damit auch Wohnraum zu schaffen”, behauptet Gisela Splett, Staatssekretärin im baden-württembergischen Finanzministerium. Der Freiburger Hauseigentümer darf seine Wiese jedoch gar nicht bebauen, weil dies aus Klimaschutzgründen verboten ist. Der Bund der Steuerzahler in Baden-Württemberg rät ihm zu einem Gegengutachten, das bis zu vierstellige Kosten verursachen würde und das er natürlich auch noch aus eigener Tasche bezahlen müsste. Stattdessen will er die 16.800 Euro Grundsteuer an seine Mieter weitergeben, deren Monatsmiete damit um 175 Euro steigen würde.

Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 sein wird, kann derzeit noch nicht beziffert werden, weil die Kommunen ihren Hebesatz noch nicht festgelegt haben, der mit Fläche und Bodenrichtwert multipliziert wird. Der Verdacht, dass die klammen Kommunen die Grundsteuer, die ihre wichtigste Einnahmequelle ist, mit allen Tricks nach oben treiben werden oder die Reform sogar als Vorwand für Enteignungen benutzt wird, bestand von Anfang an. In ganz Deutschland laufen bereits Klagen gegen diesen neuerlichen politisch verursachten Irrsinn. Am Ende wird vermutlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen. Dies kann sich über Jahre hinziehen. Die Klagen haben jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Steuern müssen ab dem 01. Januar 2025 bezahlt werden. Sollte es tatsächlich zu den befürchteten Erhöhungen kommen, drohen weitere soziale Verwerfungen.

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