Vergewaltigung (Symbolbild: shutterstock.com/Durch POJ THEVEENUGUL)

Dank Freisprüchen und Witzstrafen: Vergewaltigungsopfer müssen Rache ihrer Peiniger fürchten

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Nicht nur die barbarischen Folgen der Migrationspolitik sind in Deutschland und Österreich gleich, auch der Umgang mit den Tätern ist ein weiterer Schlag ins Gesicht der zahllosen Opfer. Nachdem ein 12-jähriges Mädchen in Wien über Monate von einer Jugendbande vergewaltigt wurde und diese Untaten sogar noch auf Video festgehalten wurden, um das Opfer damit zu erpressen, befinden sich 12 der 13 mutmaßlichen Täter aus Syrien, Bulgarien, der Türkei, Serbien und Italien bereits wieder auf freiem Fuß! Mehr als einen Tag bei der Polizei mussten sie nicht über sich ergehen lassen. Ein Verwandter der 12-Jährigen klagte: „Die Freilassung der Verdächtigen ist eine Verhöhnung ihres Leids!“ Die Familie lebt nun in Angst vor der Rache der Peiniger des Mädchens, dessen Identität nun noch stärker geschützt werden soll.

Mindestens einer der Verdächtigen rechtfertigt sich damit, alles sei freiwillig geschehen, das Opfer habe ihn angeschrieben und behauptet, bereits 14 zu sein – das Alter, an dem sexuelle Kontakte in Österreich erlaubt sind. „So etwas wäre mit meinem Glauben gar nicht vereinbar. Ich schäme mich, dass ich mich nicht versichert habe, ob sie wirklich schon 14 ist. Sie sieht aus wie 15 oder 16“, ließ der 15-Jährige über seinen Anwalt mitteilen.
Ein 26-jähriger Syrer, der seine schwangere Freundin geschlagen und in den Bauch getreten hatte, kam nach kurzer Festnahme ebenfalls auf freien Fuß. Gegen ihn wurde lediglich ein Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein vorläufiges (!) Waffenverbot verhängt, obwohl er seine Freundin schon mehrmals misshandelt und mit dem Tod bedroht hatte.

Jugend- und Bewährungsstrafen – oder schuldunfähig

Doch auch in Deutschland gibt es regelmäßig Fälle, in denen Tatverdächtige mit grotesken Gründen freigelassen werden. So wurde etwa ein 52-jähriger Iraker in Niedersachsen gar nicht erst in Haft genommen, obwohl ihm vorgeworfen wird, eine 18-Jährigen in einem Zug zuerst bedrängt und dann in Genitalbereich gebissen haben. Nach Feststellung seiner Personalien konnte er das Polizeirevier jedoch wieder verlassen – weil keine Haftgründe vorlagen! Um das Maß voll zu machen, ist der Mann wegen Sexual- und Drogendelikten bereits aktenkundig. Dass er eine feste Meldeadresse hat, war für die Staatsanwaltschaft jedoch Grund genug, ihn wieder auf die Menschheit loszulassen.
Im vergangenen November wurden acht von neun Beteiligten an einer Gruppenvergewaltigung im Hamburger Stadtpark 2020 zu milden Bewährungsstrafen verurteilt, lediglich ein 19-jähriger Iraner erhielt eine Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Kein einziger der Angeklagten hatte auch nur die geringste Reue gezeigt.

Ende 2022 lehnte Innenministerin Nancy Faeser die Abschiebung eines Afghanen ab, der im baden-württembergischen Illerkirchberg eine 14-Jährige an der Vergewaltigung einer 14-Jährigen beteiligt hatte und sich nach drei Jahren schon wieder in Freiheit befand.
Dagegen müssen Steuersünder mit drakonischen Strafen rechnen und die angeblichen Reichsbürger-Putschisten im Rentneralter sitzen seit über einem Jahr in Haft, ohne dass es bislang zur Anklage gekommen wäre. Man kann sich unschwer vorstellen, wie die Strafen und die politische Empörung ausgefallen wären, wenn es Deutsche gewesen wären, die sich an Migranten vergingen. Diese und viele andere Fälle zeigen, dass die Justiz – in Deutschland vielleicht noch etwas mehr als in Österreich – moralisch derart korrumpiert ist, dass sie den Rechtsstaat faktisch aushebelt und die Menschen fast schon zur Selbstjustiz zwingt, um sich den Schutz zu verschaffen, den ihnen der Staat, den sie bezahlen, geradezu systematisch vorenthält. (TPL)

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