Baerbock (Bild: shutterstock.com/Alexandros Michailidis)

Blamabel: Baerbock-Kandidatin für Internationalen Strafgerichtshof krachend durchgefallen

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Im vom rationalen Verstand nicht mehr zu erfassenden Katalog des Versagens der Ampel-Regierung hat Außenministerin Annalena Baerbock ein neues Kapitel der Unfähigkeit hinzugefügt. In einem weiteren Geniestreich ihrer „feministischen Außenpolitik bestand sie darauf, dass die Nachfolge von Bertram Schmitt, dem einzigen deutschen Richter am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag, weiblich sein müsse. Ihre von ihr ins Rennen geschickte Kandidatin Ute Hohoff erreichte im siebten Wahlgang nur 16 von 120 gültigen Stimmen der Mitgliedsstaaten – und fiel damit krachend durch.

Das Ergebnis dieser Peinlichkeit, die Deutschland wieder einmal vor aller Welt blamierte, ist, dass es erstmals seit Gründung des IStGH vor 22 Jahren keinen deutschen Vertreter im Richtergremium gibt, obwohl Deutschland- nach den USA- der zweitgrößte Beitragszahler an das Gericht ist. Dass die Ampel ausdrücklich das Ziel ausgegeben hatte, weiterhin dort vertreten zu sein, interessierte den Rest der Welt jedoch genauso wenig, wie alles, was aus Deutschland kommt.

Ideologische Verbohrtheit

Das Scheitern ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Baerbock in ihrer ideologischen Verbohrtheit auf einer Frau als Kandidatin bestand, obwohl bereits zwischen 2017 und 2020 neun Frauen und nur drei Männer zu Richtern gewählt worden waren. Aufgrund der in der Wahlordnung festgelegten Geschlechterquote war klar, dass es kaum Chancen für weitere Frauen geben würde. Außerdem war Hohoff international völlig unbekannt. Frankreich hatte dagegen den wesentlich besser vernetzten und angesehenen Juristen Nicolas Guillou nominiert, der dann auch im sechsten Wahlgang gewählt wurde.

Hohoff war von einem Auswahlkomitee aus vier Völkerrechtsprofessoren ausgewählt worden, die alle vom Auswärtigen Amt bestimmt wurden. Die Zustimmung zu dessen Vorschlag ist eine reine Formsache. Wegen Baerbocks Unfähigkeit und fehlender Kontrollmechanismen ist Deutschland nun nicht mehr mit einem Richter am IStGH vertreten, darf aber weiter maßgeblich zu dessen Finanzierung beitragen. In jedem anderen Land würde dieser Skandal zu ihrem Rücktritt bzw. ihrer Abberufung führen. (TPL)

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