Der politische Totalausfall der Ampel, Karl Lauterbach, hinterlässt mit Sicherheit eine Spur der Verwüstung, sollte ihn jemand endlich mal in die verdiente Wüste schicken:
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) übt scharfe Kritik an dem am Wochenende bekannt gewordenen Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für eine Krankenhausreform.
Die Reform bringe keine akute Hilfe für die Krankenhäuser, sagte DKG-Chef Gerald Gaß dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Montagausgaben). „Die Zusage des Ministers, ein Krankenhaussterben 2024 durch diese Reform zu verhindern, wird so nicht erfüllt“, kritisierte er.
Zwar solle die Berücksichtigung der Tarifsteigerungen den Kliniken laut Gesetzentwurf jährlich einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag bringen. „Wer das in Relationen stellt zu den 500 Millionen Euro, die die Kliniken jeden Monat durch die inflationsbedingten Kostensteigerungen an Minus machen, sieht, dass diese Regelung nicht hilft“, beklagte Gaß.
„Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Verbesserungen bei den Erlösen werden den kalten Strukturwandel kurzfristig nicht aufhalten und bedeuten auch mittelfristig keine Existenzgarantie für kleine Krankenhäuser in der Fläche“, kritisierte er.
Gaß stellte zudem die von Lauterbach geplanten Vorgaben zur Erreichbarkeit von Kliniken in ländlichen Regionen in Frage. „Die 40-Minuten-Fristen für alle Leistungsgruppen außer Innere Medizin und Chirurgie lassen Sorge entstehen, ob die Versorgung im ländlichen Raum weiterhin gleichwertig sein wird“, betonte er. Schließlich seien derartige Fristen bei entsprechenden Länder-Regelungen in der Regel kürzer, so Gaß.
Kritik übte der DKG-Chef auch an der Finanzierung der Reform über einen sogenannten Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro, der von Ländern und gesetzlichen Kassen je zur Hälfte gespeist werden soll: „Es ist schon besonders, dass ein sozialdemokratischer Minister die privaten Krankenversicherten bei diesem Transformationsprozess komplett außen vorlässt und sich in der Sozialkasse bedient“, sagte Gaß dem RND.
Er bemängelte zudem die geplante Vorgabe von Mindestfallzahlen. „Mindestfallzahlen, die sich nicht durch wissenschaftliche Studien mit Blick auf Patientensicherheit oder Qualität begründen lassen, sind juristisch nicht haltbar“, so der Verbandschef.
Man sollte zu den Polikliniken zurückkehren, aber daran wird Lauterbach nicht denken wollen. Auch sein bekifftes Cannabis-Gesetz ist noch nicht durch. Widerstand gibt es zum Beispiel in Sachsen, obwohl Lauterbach dort von den Grünen Unterstützung erhält:
In der Debatte um die Einführung der Teillegalisierung von Cannabis widerspricht Sachsens Vize-Regierungschef Wolfram Günther (Grüne) Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU). „Einen Vermittlungsausschuss mit dem Ziel, das Cannabis-Gesetz zu verhindern, wird es mit uns Bündnisgrünen nicht geben“, sagte Günther der „taz“ (Montagsausgabe).
„Wenn wir uns dazu in der Staatsregierung nicht einigen, wird Sachsen sich im Bundesrat enthalten.“ Der Vermittlungsausschuss sei „ein wertvolles demokratisches Instrument, das man mit Verfahrenstrickserei besser nicht beschädigen sollte“.
Kretschmer hatte zuvor bei X/Twitter angekündigt, dass Sachsen beim Thema Cannabis-Gesetz am Freitag im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen werde. „Mein Ziel ist es, dass dieses Gesetz niemals wieder aus dem Vermittlungsausschuss herauskommt.“
Ende Februar hatte der Bundestag mit einer Mehrheit der Ampel-Fraktionen die Teillegalisierung von Cannabis zum 1. April beschlossen. Erlaubt werden soll der Besitz von 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei Cannabispflanzen und die Aufbewahrung von bis 50 Gramm Cannabis erlaubt werden.
Der Bundesrat wird sich am Freitag mit dem Cannabis-Gesetz beschäftigen. Das Gesetz ist dort nicht zustimmungspflichtig, die Länderkammer kann aber den Vermittlungsausschuss anrufen, der dann einen Kompromiss zwischen Bundestag und Bundesrat sucht. Mehrere Länder hatten zuletzt Bedenken angemeldet, unter anderem mit Blick auf eine Amnestie für Strafurteile zu Cannabis-Delikten, die nachträglich geprüft und aufgehoben werden sollen. Dies sei aufgrund der Vielzahl der Verfahren in der Kürze der Zeit für die Gerichte nicht zu leisten, hieß es dort.
Mal sehen, ob Kretschmer dieses Mal stabil bleibt. Seine Chefetage hat sich ja noch nicht gemeldet. (Mit Material von dts)