Off (Bild: shutterstock.com/Olivier Le Moal)

Jetzt brechen alle Dämme: Bundestagsjuristen halten Eingriff in privaten Wohnbereich wegen Energieengpass für rechtmäßig

Was unter dem Corona-Terror erfolgreich getestet wurde, wird nun ausgedehnt: Die massive Einschränkung der Grundrechte. Bundesjuristen stellen aktuell fest: “Die Bundesregierung darf mit verpflichtenden Energiesparmaßnahmen auch in den privaten Wohnbereich eingreifen”. Die AfD-Bundestagsfraktion hatte ein Gutachten beim Wissenschaftlichen Dienst in Auftrag gegeben.

Als in der vergangene Woche der linksgrüne Totalversager Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, im Alarmmodus verkündete, die Deutschen würden zu viel Energie verbrauchen und forderte, dass in den eh schon klammen Buden nicht alle Räume beheizt werden sollen, war Beobachtern klar, dass das nur der Beginn für weitreichende, planwirtschaftlicher Eingriffe sein dürfte.

Nachdem während des Corona-Terrors festgestellt wurde, dass sich der deutsche Steuerbüttel nicht wehrt, wenn ihm Grundrechte eingeschränkt oder komplett genommen werden, wird dieses “Spiel” nun – wie von Kritikern und Warnern erwartet – auch unter der “Energiekrise” fortgesetzt und ausgeweitet.

Eine neue Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags kommt zu der “Erkenntnis”, dass der Paragraf 30 des Energiesicherungsgesetzes, auf dessen Grundlage die rot-grüne Bundesregierung seit Juli sich in die Lage versetzt hat, “präventive Energiesparmaßnahmen” verordnen zu können, verfassungsmäßig ist. Die Bundestagsjuristen sehen keinerlei Probleme darin, wenn die Bundesregierung demnächst mit verpflichtenden Energiesparmaßnahmen auch in den privaten Wohnbereich eingreift, berichtet hierzu die Welt. Als Begründung führen die Bundestagsjuristen in ihrem 20-seitigen Dokument die unsichere Energieversorgungslage an.

“Denkbar wären etwa Vorgaben für die maximal zulässige Beheizung von Wohnräumen, den Verbrauch von Warmwasser oder für die Stromversorgung im Wohnbereich allgemein”, heißt es über die unglaublichen Möglichkeiten der rot-grünen Existenzvernichter, die vom Wissenschaftlichen Dienst als “verfassungskonform” bewertet werden.

Verfassungsrechtler Boehme-Neßler entgegnet den Bundestagsjuristen: „Natürlich stimmt es, dass die politische und energieökonomische Lage sehr schwierig, unübersichtlich und unvorhersehbar ist“. Das rechtfertige jedoch kein so weitreichendes Gesetz. Mit dieser Begründung könne man letztlich immer wieder harte Einschränkungen von Freiheiten rechtfertigen, so der Jurist gegenüber der Welt. Denn schwierige, komplexe Lagen mit Überraschungspotenzial seien letztlich die typische Rahmenbedingung von Politik. „Die Kunst von Politik ist, Probleme zu lösen, ohne schnell und weitreichend die Freiheit zu beschränken. Bloß weil Politik mit Schwierigkeiten konfrontiert ist, darf sie nicht vorschnell und weitgehend Grundrechte einschränken.“

Der energiepolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Steffen Kotré, der das Gutachten beim Wissenschaftlichen Dienst in Auftrag gegeben hatte, stellt fest: Jeder Eingriff gegen die Rechte der Bürger sei abzulehnen. Oberstes Gebot sei die Erhöhung des Energieangebotes. Die Bundesregierung habe für eine verlässliche Energieversorgung zu sorgen. „Stattdessen lässt sie Kernkraftwerke zerstören, Kohlekraftwerke abschalten und behindert die Gasversorgung mit einer uns schädigenden Sanktionspolitik. Um das zu kompensieren, sollen die Bürger auf eine ausreichende Strom- und Wärmeversorgung verzichten.“

(SB)

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