Oberbürgermeister Grantz (Bild: Heiko Sandelmann)

Staatsanwaltschaft ermittelt zum dritten Mal gegen Bremerhavens SPD-Oberbürgermeister

Gegen Bremerhavens SDP-Oberbürgermeister Melf Grantz wird nun zum 3ten Mal ermittelt. Die Staatsanwaltschaft beleuchtet das Sozenkerngeschäft – die Bereicherung auf Kosten anderer. Konkret geht es bei Genosse Grantz um die möglicherweise rechtswidrige Schaffung einer hoch dotierten Beamtenstelle in der Stadtverwaltung.

Melf Grantz regiert seit 2011 Bremerhaven. Seither hat der SPD-Genosse viel Zeit gehabt, für sich und seine nächsten ein kuschliges Umfeld zu schaffen. Die “Sorge” um seine nächsten scheint der studierte Rechtsanwalt Grantz jedoch so ungeschickt betrieben zu haben, so dass die Bremer Generalstaatsanwaltschaft die Staatsanwaltschaft laut dem öffentlich-rechtlichen Sender buten u binnen nun aufgefordert hat, Ermittlungen gegen Grantz weiterzuführen. Es geht um die möglicherweise “rechtswidrige Schaffung einer hoch dotierten Beamtenstelle in der Stadtverwaltung”.

Und das nicht zum ersten, sondern sage und schreibe zum 3ten Mal. Im Januar 2021 wurde ein Verfahren erstmals eingestellt, ein weiteres Mal im September 2022.

Die Wählervereinigung “Bürger in Wut” werfen dem SPD-Funktionär vor, für die ehemalige Sozialamtsleiterin einfach eine neue Stelle geschaffen zu haben, die es laut Stellenplan gar nicht gab. waren nun mit einer Beschwerde in dem Verfahren erfolgreich.

Jan Timke, Bremerhavener BIW-Bürgerschaftsabgeordneten und Stadtverordneten, bemerkt zur Causa Grantz auf Facebook, dass nachdem nun zum 2. Mal die Generalstaatsanwaltschaft Bremen einer Beschwerde von BIW stattgegeben und die untergeordnete Staatsanwaltschaft angewiesen, die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Oberbürgermeister Melf Grantz (SPD) wieder aufzunehmen und sich dies bestätigen würde, Grantz Tun den Straftatbestand der Haushaltsuntreue erfüllen würde. Timke benennt den mutmaßlich durch Grantz angerichteten Schaden für den Steuerzahler mit  150.000 Euro und weißt darauf hin dass die BIW deshalb bereits 2020 Strafantrag stellte.

“Die augenscheinliche Unwilligkeit der Staatsanwaltschaft Bremen, mit dem gebotenen Nachdruck gegen einen SPD-Amtsträger zu ermitteln, spricht Bände. Daher hatten wir uns zweimal an die Generalstaatsanwaltschaft gewandt und Beschwerde eingelegt. Mit Erfolg: Das Verfahren wird nun neu aufgerollt”, so die Stellungnahme des Oppositionspolitikers Timke.

Auch die Alternative für Deutschland hatte bereits Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt erstattet.

Unnötig zu erwähnen, dass Grantz mitteilen ließ, die Vorwürfe seien substanzlos. (SB)

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