Höchstrichterlicher Persilschein für staatliche Corona-Willkür


imago0256635242h
Leipziger Bundesverwaltungsgericht: Ein Urteil ganz im Sinne der Täter (Foto:Imago)

Die leisen Hoffnungen auf eine wenigstens juristische Aufarbeitung des Corona-Wahns haben diese Woche einen herben Dämpfer erlitten: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte nun endgültig, dass die sogenannte „Generalklausel“ im Infektionsschutzgesetz eine rechtmäßige Basis für die Schließungen von Restaurants, Hotels und Sportanlagen im Herbst 2020 gewesen sei. Damit wurden zwei gegenteilige Urteile des Oberverwaltungsgerichts Saarbrücken aufgehoben. Dieses hatte angeführt, dass die zweite Corona-Welle bereits im Sommer 2020 vorhersehbar gewesen sei und der Bundesgesetzgeber deshalb früher hätte aktiv werden müssen. Die Corona-Schutzverordnung vom Oktober 2020 sie somit unwirksam gewesen.

Ganz im Sinne der regierenden “Corona-Putschisten” meinte das Bundesverwaltungsgericht nun aber, die Pandemie habe sich “dynamisch” entwickelt, weshalb es einen “Spielraum” gegeben habe. Die vage Generalklausel, die lediglich allgemein Schutzmaßnahmen gegen ansteckende Krankheiten erlaubte, sei daher eine ausreichende Rechtsgrundlage gewesen.
Mit dieser Argumentation widersprechen die Leipziger jedoch ihrem eigenen früheren Urteil von vor einem halben Jahr, als sie selbst noch zu dem Schluss gekommen waren, dass die Generalklausel zwar im April 2020 gerade noch ausreichend gewesen sei, die Rechtsgrundlage aber immer genauer werden müsse, je mehr man über das Virus wisse. Nun gestanden sie der Regierung – im Einklang mit dem von Merkel auf politische Linie gebrachten – Harbarth’schen Bundesverfassungsgericht – wiederum einen faktisch nahezu grenzenlosen Ermessensspielraum zu, weil das “Pandemie”-Geschehen ja angeblich so unvorhersehbar gewesen sei.

Richterliche Angst vor der eigenen Courage

Offenbar bekamen die höchsten Verwaltungsrichter hier plötzlich Angst vor der eigenen Courage – und wollten nun doch nicht mehr aus der politisch-medialen-juristischen Phalanx ausscheren, die das völlig unverhältnismäßige Corona-Regime erst möglich gemacht hatte. Man scheute wohl politische Weiterungen und Implikationen: Denn wenn ein Stein aus dieser Mauer aus maßlosen Grundrechtseingriffen und deren anschließender Verharmlosung herausbrechen würde, fiele womöglich das ganze Gebilde in sich zusammen. Leider steht nun zu befürchten, dass auch weitere Klagen gegen Corona-Beschränkungen mit dieser oder einer ähnlichen Argumentation abgeschmettert werden. Das könnte bereits in Kürze passieren: Am 15. Juni verhandelt das Bundesverwaltungsgericht darüber, ob es mit der Versammlungsfreiheit vereinbar war, dass im ersten Lockdown sämtliche Versammlungen zunächst einmal grundsätzlich verboten und nur in Ausnahmefällen auf Antrag genehmigt worden waren.

Zur Erinnerung: Dies war damals die erste wirksame Steilvorlage und ideale Handlungsoption gewesen und, Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen unter dem Vorwand des “Infektionsschutzes” zu verbieten und ihre Teilnehmer der Proteste und später auch “Spaziergänge” zu kriminalisieren. Diese und andere Grundrechtseinschränkungen werden nun also wohl ihren nachträglichen und endgültigen juristischen Segen erfahren – und sei es nur, damit das leidige Thema endlich beerdigt werden kann. Der Linksstaat, der gerade vom taktischen Corona-Fehlalarm zum Klima-Fehlalarm umswitcht und – unter anderem durch den WHO-“Pandemievertrag” die Weichen für ein permanentes und beliebig reproduzierbares Notstandsregime stellt, will unbequeme Rückbetrachtungen auf die dreijährige Covid-Psychose tunlichst vermeiden. Und da sich fast alle Systemträger zu Komplizen dieses Wahnsinns gemacht haben, ist seitens der politisch Verantwortlichen und des größten Teil der Medien ohnehin kein Interesse an “Vergangenheitsbewältigung” oder Einsichtsfähigkeit in das himmelschreiende Unrecht zu erwarten, das sie angerichtet beziehungsweise mitgestützt haben. Die deutsche Geschichte des 20. Jahrhunderts kennt zwei Blaupausen für dieses psychologische Phänomen, das Ralph Giordano (wenn auch in einem ungleich gravierenderem Kontext) einst als “die zweite Schuld” charakterisierte.

Mantel des Schweigens

Die Öffentlichkeit ist in der Breite durchaus aufklärungswillig: Laut einer Civey-Umfrage von Ende April befürworten 56 Prozent der Befragten die Einsetzung einer Aufarbeitungskommission, nur 33 Prozent sprachen sich dagegen aus. Aber natürlich wird auch dieser Wunsch der Bürger ignoriert werden – denn gar zu viele müssten das Ende ihrer Karriere wenn nicht sogar strafrechtliche Konsequenzen fürchten, sollte der ganze Horror der Jahre 2020 bis 2022 in allen Einzelheiten wirklich ans Licht kommen. Stellvertretend für die ganze abgrundtiefe Verlogenheit der Politik kann die hanebüchene Begründung stehen, mit der Janosch Dahmen – gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen und als einer der schlimmsten Corona-Fanatiker eine Art Lauterbach-Klon -, eine solche Kommission ablehnte: Sie sei mit zu hohem Aufwand, Bürokratie und Kosten verbunden, heuchelte er – als ob ausgerechnet die Grünen solche Formalitäten jemals gestört hätten!

Zudem, so Dahmen, bestehe die Gefahr, dass es “am Ende eher ein Kampf um Deutungshoheiten und nachträgliche Schuldzuweisungen wird und damit weiteres Vertrauen der Bevölkerung verloren geht“. Irrtum: Das Vertrauen der Bevölkerung ging genau deshalb verloren, weil die Verantwortlichen ihre eigene Deutungshoheit eben nicht in Frage stellen lassen wollen – und jetzt versuchen, einen Mantel des Schweigens über das Geschehene zu breiten. Dahmen und andere, allen voran natürlich Karl Lauterbach, haben keine Sekunde gezögert, jedem Schuld zuzuweisen, der sich der von ihnen geschürten Hysterie entgegenstellte. Und eben weil sie befürchten, dass ihr verbrecherisches Gebaren – etwa auch bei der Ausgrenzung Ungeimpfter – in vollem Umfang bekannt wird, werden die Urheber des Corona-Wahnsinns mit allen Mittel zu verhindern wissen, dass es jemals zu einer vollständigen Aufarbeitung kommt. Leider ist die deutsche Justiz nun offenbar endgültig entschlossen, ihnen dabei zu helfen.

84f0561ada7f47a28916fbae3aa199fd

Themen