In Deutschland steht die Familie laut Verfassung unter besonderem Schutz des Staates. Eigentlich unvorstellbar, dass der Staat einige Kinder höher schätzt als andere oder dass einige Ehen und Familien wirtschaftlich Vorrang haben. Tatsächlich zeigt das deutsche Beamtenrecht genau das: eine systematische Bevorzugung der Kinder und Ehegatten von Beamten.
In Deutschland werden verheiratete Beamte und verheiratete Arbeitnehmer nicht nach der Grundtabelle, sondern nach einer günstigeren Verteilungstabelle besteuert. Dabei werden alle Ehen gleich behandelt. Allerdings haben Beamte auch ein Privileg, das andere Arbeitnehmer nicht haben: den Ehegattenunterhalt.
Ein verheirateter Beamter erhält zusätzlich zu seinem Gehalt eine zusätzliche Prämie – eben weil er verheiratet ist. Auf diese Weise kann der Staat nicht nur Beamte, sondern ihre gesamte Familie unterstützen. Der ursprüngliche Hintergrund dieser Bestimmung war, dass ein verheirateter Beamter nicht in einer schlechteren wirtschaftlichen Situation sein sollte als ein unverheirateter. Auch ein Beamter, der einen weniger wohlhabenden Ehegatten unterstützen muss, soll „ordentlich“ leben können. Das mag in früheren Zeiten eine Berechtigung gehabt haben, falls die Frau nicht gearbeitet hat und die Kinder großzog. Heute wäre zumindest eine Prüfung angebracht, ob der Ehegatte selbst genug Geld verdient und dieses Geld gar nicht benötigt.
Alle Kinder sind gleich, nur manche sind gleicher
Der Staat kümmert sich um all seine Kinder, doch es scheint, als würden manche Kinder bevorzugt behandelt werden. Seit Anfang des Jahres erhalten alle Familien ein einheitliches Kindergeld von 250 Euro pro Monat. Doch der Nachwuchs von Beamten wird vom Staat noch großzügiger bedacht: Jedes Kind eines Staatsdieners erhält zusätzliches Kindergeld von bis zu knapp 410 Euro.
Beamte erhalten neben ihrem Gehalt sogenannte Familienzuschläge. Bei einer Heirat bekommen Bundesbeamte beispielsweise monatlich 153,88 Euro brutto mehr. Für das erste und zweite Kind kommen jeweils 131,52 Euro hinzu. Ab dem dritten Kind gibt es sogar weitere 409,76 Euro. Nach Berechnungen des Bundesinnenministeriums erhält ein verheirateter Beamter mit vier Kindern somit einen Familienzuschlag von 1.236,44 Euro pro Monat. Und als ob das nicht genug wäre, kommt das gesetzliche Kindergeld von 1.000 Euro (250 Euro pro Kind) noch obendrauf. Aber: Je nach Bundesland können die Beträge der Familienzuschläge leicht abweichen.
Ab dem 1. März 2024 solle dann – nach den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten von Bund und Kommunen – das Gehalt um 5,5 Prozent steigen, berichtet “Focus”. Somit könnten sich die Diener des Staates auch auf höhere Zuschläge freuen. Demnach wäre es möglich, dass ein Beamter oder eine Beamtin bei vier Kindern einen Kinderzuschlag von 1.142,08 Euro erhalten könnte. Wird dann noch das reguläre Kindergeld in Höhe von 1.000 Euro hinzuaddiert, erhält ein Staatsbediensteter monatlich allein für seine Kinder rund 2.142 Euro – inklusive aller Familienzuschläge wären es sogar 2.304,42 Euro.
Warum zahlt der Staat so viel mehr für Beamten-Kinder?
Der Grund basiert auf dem Alimentationsprinzip. Laut Bundesinnenministerium soll dadurch sichergestellt werden, dass sich „Beamte ganz dem Beruf widmen“ können. „Nur ein wirtschaftlich unabhängiges Berufsbeamtentum kann die Aufgaben erfüllen, die ihm von der Verfassung zugewiesen sind.“