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Rechtsstaatklatsche: Henstedt-Ulzburg muss AfD-Landesparteitag ermöglichen

Erst hatte die schleswig-holsteinische Gemeinde Henstedt-Ulzburg (HU) das Spielchen der Antidemokraten mitgespielt und der AfD das Bürgerhaus für ihren Landesparteitag am 16. September verweigert. Nun scheint es so, dass Deutschland doch ein Rumpfrechtsstaat sein könnte: Ein Gericht verhalf der Partei zu ihrem Recht und verpasste der Anti-AfD-Bürgermeisterin eine Demokratieklatsche. Der Parteitag kann stattfinden.

Die schleswig-holsteinische Gemeinde Henstedt-Ulzburg (HU) muss die AfD im Bürgerhaus tagen lassen und ihr das Gebäude für den vorgeschriebenen und angesetzten Landesparteitag weiterhin zur Verfügung stellen. Das entschied nun in einem Eilverfahren (Aktenzeichen 6 B 12/23) das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein.

In allen zurückliegenden zehn Jahren zuvor hatte die Gemeinde dem AfD-Landesverband Schleswig-Holstein das Bürgerhaus für dessen Veranstaltungen stets überlassen. Diesmal jedoch wollte sie unter der Ägide der tapferen Bürgermeisterin Ulrike Schmidt und dem Genossen Bürgervorsteher Henry Danielski, den Parteitag dort verhindern. Die billige Ausrede: Man befürchte Störungen. Ursprünglich hatte die Gemeinde das Nutzen des Bürgerhauses und den Termin mündlich zugesagt, später aber kam jedoch von der parteilosen Bürgermeisterin eine schriftliche Absage. Die Partei legte dagegen Widerspruch ein und klagte.

Die Begründung des Gerichts, dass HU der AfD das Bürgerhaus überlassen muss, lässt die Hoffnung auf eine Rumpfrechtsstaatlichkeit in diesem kaputten, links-woken Land aufkeimen:

Zwar hätten politische Parteien keinen Anspruch darauf, dass Gemeinden Räumlichkeiten für Parteiveranstaltungen bereithielten. Stelle aber eine Gemeinde Einrichtungen für derartige Zwecke zur Verfügung, so müsse sie alle Parteien gleichbehandeln. In der Vergangenheit sei das Bürgerhaus auch entsprechend der Widmung tatsächlich für politische Veranstaltungen verschiedener Parteien – darunter dem AfD-Landesverband – zur Verfügung gestellt worden. Das Gericht hebt besonders hervor, dass es sich bei der AfD nicht um eine verbotene Partei handelt. Außerdem habe die Gemeinde nicht glaubhaft gemacht, dass von dem geplanten Landesparteitag eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehe oder diese Veranstaltung eine Gefahrenlage schaffe, die von solcher Intensität sein würde, dass es abgelehnt werden dürfe, das Bürgerhaus für den Landesparteitag zu überlassen. Es seien weiterhin keine Gründe erkennbar, die es rechtfertigen würden, den Zugang zum Bürgerhaus im konkreten Fall zu versagen. Das Gericht hab zudem besonders hervor, dass es sich bei der AfD nicht um eine verbotene Partei handelt.

Die SPD Henstedt-Ulzburg hatte ausdrücklich das antidemokratische Ablehnung der Gemeindeverwaltung, den AfD Parteitag im Bürgerhaus zu verwehren, begrüßt. Der besondere Dank der Sozen richtete sich an Bürgermeisterin Ulrike Schmidt und den Genossen Bürgervorsteher Henry Danielski. Am Mittwoch teilte HU dann – anders als der tapfere Bürgervorsteher vorher herumtrötete – sich an das geltende Recht halten und nicht in Revision gehen zu wollen.
Dass durch dieses undemokratische Affentheater unnötige Gerichtskosten zu Lasten der Steuerzahler produziert wurden, was das vor einigen Jahren beauftrage Gutachten der Gemeindevertretung zur Klärung der Frage, “wie bekommt man die AfD aus dem Bürgerhaus raus”, gekostet hat, ist bislang nicht beantwortet.

Vielleicht ist Frau Schmidt bereit, auf diese Fragen nun endlich eine Antwort zu geben: https://www.ulrike-schmidt-h-u.de/kontakt
(SB)

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