Nicht lachen, nicht doof schauen (Symbolbild: shutterstock.com/Krakenimages.com)

“Trans-Rapid”: Blöde gucken, ab in den Knast

Empfehlung unserer durchgeknallten links-woken Regierung im Zusammenhang mit dem am Mittwoch beschlossenen Selbstbestimmungsgesetz: Wer eine Trans-Person schief anguckt, soll wegen Beleidigung verklagt werden.

Zwar enthält das am Mittwoch verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz – kurz und schmissig auch SBBG genannt – keine Strafe für „Deadnaming“ oder das “Misgendern” – „Deadnaming“ bedeutet, dass man eine Transpersonen mit dem Geburtsnamen anspricht, „Misgendern“ ist das Verbrechen, wenn man das falsche Pronomen verwendet.

Jedoch heißt es im SBBG, man könne Menschen, die Transpersonen mit dem alten Namen anreden, wegen Beleidigung anzeigen – und zwar, wenn man dabei das Gesicht verzieht.Wer nicht genau hinschaut, die Stirn runzelt oder das Gesicht verzieht, wenn ihm ein 50-jährigen biologischer Mann, der sich Schichten von Schminke ins Gesicht kippt hat, einem mit High Heels und Tigerminikleid entgegenwackeln und versucht, eine Frau zu mimen, mit dem „falschen“ Namen oder Pronomen anspricht, der soll nach der Meinung unserer Regierung vor Gericht gezerrt werden können.

„Die Herabwürdigung einer Person kann sich insoweit daraus ergeben, dass die Person im Zusammenhang mit Mimik, Gestik und Tonfall falsch – mit dem im Personenstandsregister geänderten Vornamen – angesprochen wird.“

Sie stehen also mit einem Bein im Knast, wenn sie Maja Tegeler auch nur krumm anschauen.

Oder beim Anblick eines biologischen Mannes, in einen Hosenanzug gekleidet und auf einer Tigerente reitend, die Stirn runzeln:

Wird schwierig!

(SB)

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