Symbolfoto: Von Dmitry Kalinovsky/Shutterstock

Neues BND-Gesetz: Grundrechtseinschränkungen im Namen der Spionageabwehr

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Während ihrer Regierungsklausur auf Schloss Meseberg hat die Ampel-Koalition auch das umstrittene Bundesnachrichtendienst (BND)-Gesetz reformiert. Quasi im Hauruck-Verfahren sollen neue Grundrechtseinschränkungen bei bloßem Spionageverdacht eingeführt werden.

Von Daniel Matissek für Auf1.info

Den betroffenen Berufsverbänden und Sicherheitsgremien wurden lediglich ein Tag eingeräumt, um den 88 Seiten umfassenden Entwurf zu kommentieren. Die „Reporter ohne Grenzen” sowie die „Gesellschaft für Freiheitsrechte” (GFF) kritisierten die Art der Beschlussfassung als „Trauerspiel“.

Zweifel an Verfassungsmäßigkeit

Unzureichende Verbändebeteiligung und mangelnde Einbindung der Öffentlichkeit sorgen nun erst recht dafür, dass schon im Vorfeld kursierende Zweifel an der Sinnhaftigkeit und sogar Verfassungsmäßigkeit der BND-Gesetzesnovelle nicht zerstreut werden konnten; im Gegenteil.

„Der Gesetzgeber verpasst erneut die Chance auf eine längst überfällige und ganzheitliche Reform des BNDG, das auf den festen Boden der Verfassung gehört“, hieß es von „Reporter ohne Grenzen”. Die Organisationen behalten sich eine ausführlichere Stellungnahme für ein späteres Stadium des Gesetzgebungsverfahrens vor.

Handy-, Taschen- und Fahrzeugkontrollen künftig erlaubt

Das Gesetz ist eine Reaktion auf die Enttarnung eines für Russland spionierenden BND-Mitarbeiters Ende 2022. Solchen und ähnlichen Fällen soll mit dem neuen Gesetz vordergründig künftig besser vorgebeugt werden. Dafür sollen nun unter anderem verdachtsunabhängige Personen-, Taschen- und Fahrzeugkontrollen durchgeführt werden dürfen. Auch Smartphones dürfen im Verdachtsfall kontrolliert werden.

Zudem werden mit der Reform auch Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) umgesetzt. Dieses hatte im September letzten Jahres beschlossen, dass Teile des Gesetzes bezüglich der Einschränkung der Übermittlung personenbezogener Daten durch Nachrichtendienste an Polizeien für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt.

Reaktion auf Verfassungsgerichtsurteil von 2020

Mit den neuen Regelungen sollen alle Übermittlungsvorschriften im BND-Gesetz vom Bundesverfassungsschutzgesetz (BVSG) entkoppelt und eigene Regelungen gefasst werden. Die Befugnisse des BND sind seit Jahren Gegenstand heftiger Kritik. Politik und Justiz wird vorgeworfen, sie hätten den Kompetenzrahmen der Sicherheitsbehörden so weit eingeschränkt, dass diese vielen ihrer Aufgaben nicht mehr nachkommen können.

Inwieweit dies allerdings eine weitere Aushöhlung von Grund- und Freiheitsrechten rechtfertigen soll, ist mehr als fragwürdig. Weil etwa 2020 das Bundesverfassungsgericht in einem beispiellosen Urteil festgestellt hatte, dass die Bindung der deutschen Staatsgewalt an die Grundrechte nicht auf das deutsche Staatsgebiet begrenzt sei, wurde die geheimdienstliche Praxis stark gehandicapt.

„Übermaß an Kontrolle“

Praktisch bedeutete das, dass sich jeder Terrorist, der weltweit vom BND abgehört wird, sich auf das deutsche Grundgesetz berufen könnte und die erlangten Informationen ungesetzlich wären. Die beiden früheren BND-Präsidenten August Hanning und Gerhard Schindler hatten erst kürzlich vehemente Kritik am Umgang mit den Geheimdiensten geübt. Diese würden „inzwischen an einem Übermaß an Kontrolle und an einer Vielzahl von Kontrollinstanzen über dem BND“ leiden.

Sie seien „zum zahnlosen Wachhund mit Maulkorb und Eisenkette degeneriert“ worden. Nachrichtendienste dürften „nicht länger als Bedrohung für die Rechte deutscher Bürger“ verunglimpft werden. Vielmehr müssten sie „als unverzichtbarer Bestandteil unserer Sicherheitsarchitektur akzeptiert und behandelt werden“.

Keine wirkliche Reform, sondern Missbrauch der Dienste

Deutschland brauche „endlich einen neuen technischen Nachrichtendienst nach den erfolgreichen Vorbildern der USA und Großbritanniens: NSA (National Security Agency) und GCHQ (Government Communications Headquaters)“. Zudem müsse der BND aus dem Kanzleramt ausgegliedert und stattdessen dem Verteidigungsministerium unterstellt werden.

An solche grundsätzlichen Reformen der ineffizienten, geknebelten und überbürokratisierten Geheimdienste wagt die Ampel sich jedoch nicht heran. Sie missbraucht die Dienste – vor allem den Verfassungsschutz – zur Diffamierung und Verfolgung innenpolitischer Gegner. Und genau deshalb schießt der Reformentwurf des BND-Gesetzes hinsichtlich Grundrechtseinschränkungen auch weit übers Ziel hinaus.

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