So läuft das: Alexander Kekulé nach Impfkritik als Professor in Halle endgültig abgesetzt


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Abserviert, weil wohl zu unbequem: Virologe Prof. Dr. Alexander Kekulé (Foto:Imago)

Während die wahren Corona-Schuldigen, die Verantwortlichen für rechtswidrige Lockdowns, Masken-Desaster und Impfkatastrophe, weiter in Amt und Würden sind und schon die nächste “perfekte Welle” vorbereiten, werden selbst die einstigen Lieblinge der Medien, die sich (besser spät als nie) auch nur verhalten kritisch positionierten, gnadenlos abgestraft – und zwar am besten ganz geräuschlos: So hat das Verwaltungsgericht Magdeburg die Dienstenthebung, die die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im Dezember 2021 gegen den Virologen Alexander Kekulé ausgesprochen hatte, nun bestätigt. Die Kammer sah „keine ernstlichen Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme. Kekulé habe ein „schwerwiegendes Dienstvergehen“ begangen, wird behauptet, sodass mit einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu rechnen sei.

Das Gericht sah damit eine Kernaufgabe seines Dienstverhältnisses verletzt. Auch die Einbehaltung von 20 Prozent der Dienstbezüge des Wissenschaftlers hielt die Kammer für rechtmäßig. Da er keinen Dienst leistete, habe er eine gewisse Einschränkung seiner Lebenshaltung hinzunehmen, hieß es in der Urteilsbegründung. Tatsächlich ist die drakonische Maßnahme der Universität nämlich völlig unverhältnismäßig: Mit fadenscheinigen Gründen hatte die Universität Kekulé vorgeworfen, seine Lehrverpflichtungen im Sommersemester 2020 und im Wintersemester 2020/2021 nicht – beziehungsweise nur unzureichend – “erfüllt” zu haben. Wenn jedem Professor, der seine Lehrverpflichtungen nicht in vollem Umfang erfüllen würde, die Entlassung drohen würde, wäre allerdings kaum noch einer seines Lehrstuhls sicher.

“Politisches Verfahren”

Kekulé hatte bereits nach dem Rausschmiss von einem „politischen Verfahren“ mit langer Vorgeschichte gesprochen. So habe er seit Jahren für eine bessere Ausstattung seines mikrobiologischen Instituts gekämpft, die Uni habe Zusagen nicht eingehalten. Beim Thema Lehrverpflichtungen gehe es lediglich um ein Formular, das er möglicherweise nicht richtig ausgefüllt habe. Es handele sich unter anderem um ein Praktikum im vergangenen Jahr, das er unter Verstoß gegen die Corona-Auflagen hätte stattfinden lassen sollen, erklärte er weiter.

Allerdings ist es – zusätzlich zu diesen internen Querelen – nicht unwahrscheinlich, dass an Kekulé ein Exempel statuiert werden soll: Der Mediziner hatte seit spätestens 2021 immer wieder die Corona-Politik von Gesundheitsminister Karl Lauterbach, dessen fahrlässigen Umgang mit angeblichen Daten, die Pläne für eine Impfpflicht oder die übereilte Zulassung der unsicheren, experimentellen Impfstoffe kritisiert. Damit war er gleich mehrfach aus dem Corona-Kartell ausgeschert – eine unverzeihliche Todsünde im Corona-Staat mit seinen konformistischen Richtern. DIe öffentliche Bloßstellung Kekulés durch die Universität ist damit jedenfalls fraglos deutlich erleichtert worden. Es ist jedenfalls kaum vorstellbar, dass man etwa mit dem obersten Staatsvirologen Christian Drosten in einem ähnlichen Fall auch nur annähernd so harsch verfahren wäre. Immerhin: Kekulé kann gegen die Entscheidung noch Widerspruch einlegen. Wie dieser beschieden wird, weiß man schon jetzt.

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