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Na klar! Verfahren gegen Linke wegen “Alle AfDler gehören in die Gaskammer”-Tweet eingestellt

Der Wunsch und die Äußerung der Linke-Kommunalpolitikerin Bianca Deubel, alle AfDler vergasen zu wollen, wird nicht strafrechtlich verfolgt. Während sich das Gießener Amtsgericht, die Staatsanwaltschaft und die AfD-Vergaserin auf eine Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen einigten, muss ein Student 1.500 € zahlen, weil er diesen Staat als “Drecksstaat” bezeichnete und der Thüringer AfD-Chef landet vor Gericht, weil er “alles für Deutschland” gesagt hat.

Die Linken-Kommunalpolitikerin aus dem hessischen Linden, Genossin Bianca Deubel, drischt am Ersten Weihnachtsfeiertag 2018 in die Tastatur, nachdem sie eine Twitter Äußerungen des Sprechers der AfD Heidelberg liest, der die Weihnachtsbotschaften der beiden großen Kirchen kritisierte. Ihre Botschaft an die Welt in den sozialen Netzwerken: “Alle AfDler gehören in die Gaskammer”.

Am gleichen Tag noch schreibt die Linken-Politikerin auf Twitter der früheren Bundestagspolitikerin Erika Steinbach, die Vorsitzende der von der AfD gegründeten Desiderius-Erasmus-Stiftung, auf einen von Steinbach veröffentlichten Weihnachtsgruß: “Ich freue mich schon, wenn ich auf ihrem Grab tanzen kann.”

Die AfD-Vergaserin und auf Gräbern herumtanzende Deubel, als selbständige Lehrerin für Deutsch als Fremdsprache tätig, wird wegen Volksverhetzung, welche die Staatsanwaltschaft Gießen beantragte, angezeigt und erhält einen Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen.

Die damals 47 Jahre alte Lindenerin wundert sich nach dem einsetzenden Scheißesturm, der über sie hinwegbrauste: “Ich bin ein klitzekleines Lichtchen” – “Und die machen so einen Aufstand”. Und außerdem – ganz klar!: Sie sei missverstanden worden, so Deubel. Sie wolle natürlich keine AfD-ler vergasen.

Diese Einordnung hat Genossin Deubel über ihren Rechtsanwalt dann auch in einem Gerichtsverfahren vorgetragen. Und das mit Erfolg! Das Gießener Amtsgericht sowie Deubel und die Staatsanwaltschaft einigten sich im November 2020 auf eine Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärt, man habe zugestimmt, weil Genossin Deubel nicht vorbestraft ist und die Tat zum Zeitpunkt der Einstellung länger zurücklag. Die Aussagen Deubels gegenüber Steinbach, auf deren Grab sie sich freute, dereinst tanzen zu können, blieben ohne juristische Folgen.

So viel juristisches Verständnis, so viel Entgegenkommen der Vertreter dieses “Rechtsstaates” wurde einem 26-jährigen Informatik-Student aus München nicht zuteil. Der junge Mann – kein Politiker wie die linke Genossin und ebenfalls nicht vorbestraft – erhielt, nachdem ihn ein anonymer Denunziant anzeigte, einen Strafbefehl über 1.500 Euro, weil er vor einem dreiviertel Jahr in einem Post Deutschland als „Drecksstaat“  bezeichnete, aus Wut darüber, dass er während der Corona-Maßnahmen nicht zu seiner Oma durfte, um mit ihr Geburtstag zu feiern. Neben den 1.500 Euro muss der junge Mann auch die Verfahrens- und Anwaltskosten bezahlen.

Thüringens AfD-Chef Björn Höcke wird wegen des Vorwurfs der Verwendung von Vokabular des Nationalsozialismus vor Gericht gezerrt. Sein Vergehen: Er wollte niemanden vergasen, oder auf dem Grab einer ihm missliebigen Person tanzen. Höcke wird vorgeworfen, im Mai 2021 in Merseburg auf einer Wahlkampfveranstaltung einen Vortrag mit der Formel “Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland” beendet zu haben.

Welche Bezeichnung verdient ein Staat, der solche Zustände zum Standard erklärt hat?

(SB)

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