Beate Zschäpe mit ihrem Anwalt Mathias Grassl (Foto:Imago)

Als Islamistenbraut wäre ihr das nicht passiert: Kein Aussteigerprogramm für Beate Zschäpe

Die Entscheidung war wenig überraschend und absehbar: Beate Zschäpe, mangels greifbarer Haupttäter behelfsweise zur Rechenschaft gezogene “NSU”-Mittäterin, darf nicht vom Extremisten-Aussteigerprogramm in Sachsen profitieren. Während Islamisten, Terroristen und Linksextreme so gut wie nie keine Schwierigkeiten haben, in Deutschland Teil von Aussteiger-Programmen oder gar rehabilitiert zu werden, will die Justiz ihre wenigen triumphal abgeurteilten Vorzeige-Fälle von rechtsextremem Terror nicht aus den Klauen lassen; schließlich braucht man sie doch noch zur weiteren unerbittlichen Dämonisierung einer weitgehend erst durch von V-Leute und aufgebauschte Zuschreibungen zur Gefahr gemachten rechten Bedrohung, und zur Demonstration, wie ernst die Staatsmacht mit der einzigen Tätergruppe dieses Landes meint, bei der überhaupt noch konsequent durchgegriffen wird.

Als im Frühjahr auch in Chemnitz, wo Zschäpe einsitzt, für das Extremisten-Aussteigerprogramm geworben wurde, stellte auch sie einen entsprechenden Antrag. Monatelang hörte sie gar nichts, Anfang September erhielt sie die Ablehnung – mit der reichlich lapidaren Begründung, das Haftende sei “noch zu weit weg”. Zschäpes Anwalt Mathias Grasel zeigte sich irritiert: Denn erstens wird im Projekt selbst explizit auf die Möglichkeit einer frühzeitigen Kontaktaufnahme bereits während der Inhaftierung hingewiesen, und zweitens habe Zschäpe ihren klaren Willen erklärt und begründet, sich am Aussteigerprogramm zu beteiligen. Der zuständige Landespräventionsrat verweigerte auf Medienanfrage hin jede weitere Erklärung. Zschäpe bleibt also weiterhin in Haft.

Größter Fang des Linksstaates

Weil die unter ungeklärten Umständen im angeblichen Feuerfreitod verblichenen eigentlichen NSU-Täter Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nicht mehr für ein Prozess zur Verfügung standen, hatte sie damals die volle Härte einer ansonsten wachsweichen Justiz getroffen. 2018 war sie nach einem jahrelangen veritablen Indizien- und vor allem Schauprozess vom OLG München schließlich  zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden; das Gericht versuchte, die dünne Beweislage mit einer 3025-seitigen Urteilsbegründung zu kompensieren.

Diesen Erfolg will sich der auf den “Kampf gegen Rechts” monofixierte deutsche Linksstaat nicht durch Sozialarbeit und Resozialisierung ausgerechnet zugunsten ihres größten Fangs kaputtmachen lassen. Offener Vollzug, Freigang, vorzeitige Haftentlassung oder eben auch Ausstiegshilfe – das war und bleibt in diesem Land eher was für RAF-Mörder, aber auch für “schizophrene” oder “traumatisierte” Messerstecher, Vergewaltiger, Psychopathen, Islamisten und hochaggressive Wiederholungstäter. Bei ihnen soll die Gesellschaft dann gerne ins Risiko gehen und den blutigen Preis für etwaige Rückfälle oder Irrtümer zahlen; bei einer rechtsextremen Mitläufer-Täterin und zudem Deutschlands bekanntester lebenslänglich Inhaftierter ist an so etwas nicht zu denken. (TPL)

 

 

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