Befangenheitsantrag gegen Bundesverfassungsgerichtspräsident Harbarth

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Immer auf Tuchfühlung mit der Regierung: Verfassungsgerichtspräsident Harbarth (r.) (Foto:Imago)

Das erneute kompromittierende und in seiner Außenwirkung fatale, vertrauliche “Arbeitstreffen” zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz und weiteren Mitgliedern der Bundesregierung und Richtern des Bundesverfassungsgerichtes auf Einladung von dessen Präsident Stephan Harbarth vom 8. November (Ansage! berichtete) hat ein Nachspiel. Die Bürgerinitiative GemeinWohl-Lobby stellte nun einen Befangenheitsantrag gegen Harbarth. Dieser bezieht sich auf eine Verfassungsbeschwerde zur fehlenden Umsetzung von Artikel 146 Grundgesetz (Verfassungsgebung durch das Volk), die  seit dem 15. September 2023 in Karlsruhe, zuständigkeitshalber beim von Harbarth geleiteten Ersten Senat, unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1786/23 rechtshängig ist.

Die Beschwerdeführer machen geltend, dass das als “Gedanken- und Erfahrungsaustausch“ deklarierte Supper hinter verschlossenen Türen zwischen Vertretern der exekutiven und obersten judikativen Gewalt “weder im Grundgesetz noch im Bundesverfassungsgerichtsgesetz noch in der Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts eine Rechtsgrundlage hat”. Sie gehen davon aus, dass ihre Verfassungsbeschwerde auch Gesprächsthema beim Treffen zwischen Regierung und Verfassungsrichtern war.

“Büchse der Pandora”

Sie befürchten, dass die Vertreter der Regierung die Richter dort davor möglicherweise warnten, “die Büchse der Pandora – in ihren Kreisen Volkssouveränität genannt – mit Aktivierung des Artikels 146 Grundgesetz zu öffnen”, so die GemeinWohl-Lobby. Da der Verfassungsgerichtspräsident selbst Initiator dieses „Gesprächs“ zwischen ausführender und rechtsprechender Gewalt war, sei die Besorgnis der Befangenheit absolut gegeben, teilten die Anwälte der Bürgerinitiative mit ihrem Schriftsatz vom 13. November 2023 mit.

Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wollen Beschwerdeführer, vertreten durch die Zittauer Anwaltskanzlei Willemer in Zittau, erreichen, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgibt, dem deutschen Volk gemäß Artikel 146 Grundgesetz die Gelegenheit zu geben, über seine Verfassung abzustimmen – so, wie es von den Verfassern des Grundgesetzes vorgesehen ist. Bisher haben es jedoch noch  alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien abgelehnt, das deutsche Volk über seine Verfassung abstimmen zu lassen; nach Meinung der Bürgerinitiative und ihrer Unterschützer handelt es sich um einen klaren Beweis des “Misstrauens gegen das eigene Volk und ein Verstoß gegen das Grundgesetz”.

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