Ideenraub: Altparteien wildern bei der AfD, framen diese aber als "verfassungsfeindlich" (Symbolbild:Jouwatch)

Union und Ampel stellen AfD in rechtsextreme Schmuddelecke – klauen aber schamlos ihre Forderungen

Der 15. November 2023 wird vielleicht einmal als das (zumindest inoffizielle) Todesdatum der Ampel-Koalition gelten. Am gestrigen Tag versetzte ihr das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bekanntlich einen Schlag, der jede andere Regierung zum sofortigen Rücktritt veranlassen müsste. Der am 27. Januar 2022 vom Bundestag beschlossene Nachtragshaushalt für 2021 wurde nach einer Klage der Union für nichtig erklärt. Die Ampel hatte nicht abgerufene 60 Milliarden Euro Staatsschulden, die eigentlich für die Nachwirkungen der Corona-Krise bestimmt waren, einfach sang- und klanglos in einen „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) geschoben, aus dem Wirtschaftsminister Robert Habeck seine Klima-Wahnprojekte finanzieren wollte. Dieses Geld fehlt nun im Haushalt, sodass die Regierung endgültig pleite ist und spätestens ab 2025 völlig blank dasteht. Wie es nun weitergehen soll,
weiß sie selbst nicht.

Was bei alledem nicht erwähnt wird, ist, dass es auch hier wieder die AfD war, die sich von Anfang gegen den verhängnisvollen Nachtragshaushalt gestellt hatte. Als er Anfang 2022 verabschiedet wurde, hatte sie einen Entschließungsantrag gestellt, in dem gleich zu Beginn festgestellt wurde: „Das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 verstößt in geradezu offensichtlicher Weise gegen zentrale, verfassungsrechtlich verankerte Grundsätze des Haushaltsrechts.“

AfD weiter “rechtsextrem”, aber ihre Ideen werden übernommen

Und weiter: „Die mit dem zweiten Nachtragshaushalt avisierten Maßnahmen stehen in keinerlei Veranlassungszusammenhang mit der ins Feld geführten Notlage. Klimaschutz und „Transformation“ sind schlicht etwas anderes als die Eindämmung der Pandemie. (..) Wenn die durch Art. 115 Abs. 2 Satz 6 begründete Möglichkeit der Schuldenaufnahme zur Umsetzung oder Intensivierung von politischen Programmen genutzt wird, welche ohnehin und unabhängig von der Notlage verfolgt werden, so ist dies als missbräuchlich und mithin verfassungswidrig zu bewerten, da sich ein verfassungsrechtlicher Formenmissbrauch geradezu aufdrängt.“

Dies entsprach genau der Argumentation des BVerfG vom Mittwoch. Da der Antrag von der AfD kam, wurde er natürlich abgelehnt, auch von der Union, die dann die Klage gegen den Nachtragshaushalt einreichte. Dies war jedoch nicht das erste Mal, dass Forderungen der AfD stillschweigend übernommen wurden. Auch beim groß angekündigten, wenn auch völlig wirkungslosen Migrationsgipfel vergangene Woche verkauften die Ampel und die Union Beschlüsse wie die Bearbeitung von Asylanträgen im Ausland oder die Umstellung von Geld- auf Sachleistungen für Migranten, als seien sie auf ihrem eigenen Mist gewachsen, obwohl sie von der AfD kamen. Regierung und Opposition übernehmen also zunehmend schamlos Vorschläge und Argumentationen der AfD, lassen sie aber in der rechtsextremen Schmuddelecke und brandmarken sie als gemeingefährliche Demokratiefeinde. Das Urteil vom Mittwoch hat jedoch wieder einmal gezeigt, dass die wahren Feinde dieses Staates in der Regierung sitzen. (TPL)

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