Britta Ernst (Bild: IMAGO / dts Nachrichtenagentur)

Clan-Familie Scholz?

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Lange herrschte Rätselraten darüber, warum die, in der Öffentlichkeit wenig bekannte Ehefrau unseres Bundeskanzlers, die ehemalige Brandenburger Bildungsministerin Britta Ernst, urplötzlich zurücktrat. Jetzt enthüllt der Rechnungshof einen Skandal, der diese Frage beantworten könnte und die Vermutung nahelegt, dass es sich bei der Familie Scholz um clan-ähnliche Strukturen handeln könnte. Weder war ihr ominöse Rücktritt ein Thema in den Qualitätsmedien, noch ist es jetzt der Bericht des Rechnungshofes, der die Auszahlungen zum Anlass nimmt, Ermittlungen wegen Korruption anzustoßen. 

Die Ehefrau von Bundeskanzler Olaf Scholz, Britta Ernst, war im Februar ohne Angabe von konkreten Gründen überraschend von ihrem Amt als brandenburgische Landesministerin für Bildung, Jugend und Sport (LSB) zurückgetreten. Vorher hatte die SPD-Funktionärin und Kanzlergattin sich – wie jouwatch berichtete – in ihrer Funktion als Gesundheitsminister mit aller Kraft nicht nur für die schädliche Maskenpflicht für Grundschüler und die “Schutzwochen” eingesetzt, sondern forcierte massiv die Impfkampagne der Landesregierung für Kinder und Jugendliche und das entgegen der Empfehlungen der Ständigen Kommission (Stiko). Zudem verbreitete sie die sachlich falsche Botschaft: “Impfen schützt jeden Einzelnen und erhöht die Sicherheit für alle. Das wollen wir mit unserer Kampagne ‚Impfen macht Schule‛ stärker in die Breite bringen.“ In einem Flyer ließ Ernst von ihrer Behörden zudem mitgeteilt: “Dass Nebenwirkungen erst lange Zeit später auftreten, gibt es kaum; der Impfstoff wird im Körper wieder abgebaut.” Zudem gab ihr Bildungsministerium auf die Frage “Wer entscheidet, ob Du geimpft wirst?” den Hinweis: “Mit der Einwilligung Deiner Eltern kannst Du geimpft werden, wenn Du über 12 bist. Im Einzelfall geht es auch ohne Einwilligung der Eltern. Dafür sind ausführliche Gespräche mit Arzt oder Ärztin nötig, um festzustellen, ob Du alleine einwilligen kannst.”

Diese Corona-maßnahmen, zudem sie sich beim, von der AfD durchgesetzten Corona-Untersuchungsausschuss äußern sollte, aber – wie bei ihrem Ehemann Scholz – sich plötzlich an gröbsten Erinnerungslücken auftaten – schein jedoch nicht der Grund für ihren plötzlichen Rücktritt gewesen zu sein.

Denn jetzt kommt heraus: Das Ministerium der 62jährigen zahlte ihrem Ministerium LSB mindestens eine Million Euro zu viel Fördergeld für das „Haus des Sports“ aus. Brandenburgs Rechnungshof hat den Finanzskandal, der noch viel weitere Kreise zieht, jetzt enthüllt. Rechnungshofpräsident Christoph Weiser kündigte gegenüber der BZ an: „Unser Bericht geht auch an die Korruptionsstaatsanwaltschaft.“

Damit aber noch nicht genug: Der Rechnungshof macht dazu noch öffentlich, dass das ehemalige Ernst-Ministerium von Brandenburgs Freien Schulen seit Jahren zu hohes Schulgelder einfordern, so dass Eltern mit geringen Einkommen ihren Kindern den Besuch nicht finanzieren können. Dabei gibt es eine klare Regel: Das Schulgeld darf fünf Prozent des Einkommens nicht überschreiten. Die Kanzler-Ehefrau und damalige Bildungsministerin Ernst griff trotzdem nicht ein, berichtet hierzu die JF. In ihrem Ministerium warfen  die Vorstandsmitglieder zudem mit Steuergeld nur so um sich. Sie erhöhten sich die maximal möglichen Gehälter von 5.600 bis 7.000 Euro (Besoldungsstufe A15) um unerlaubte Zulagen von bis zu 2000 Euro. Außerdem ließen sie sich Fahrtkosten, Altersvorsorge und Versicherungen vom Staat bezahlen.

Wie die JF weiter berichtet, stieß der Rechnungshof bei seinen Recherchen auf härteste  Widerstände: Das Ernst-Ministerium stoppte die Überbezahlungen nicht und habe auch nicht zur Aufklärung der Verstöße beigetragen. Die LSB-Anwälte drohten den Beamten sogar mit Schadenersatz-Klagen.

Weder war der ominöse Rücktritt von Ernst ein Thema in den Qualitätsmedien, noch ist es jetzt der Bericht des Rechnungshofes, der die Auszahlungen zum Anlass nimmt, Ermittlungen wegen Korruption anzustoßen.

Ob die Frau Bundeskanzlerin sich, nachdem der Rechnungshof die Staatsanwaltschaft einschaltet hat, sich verantworten muss, ob sie vor Gericht landet, oder ob sie, wie ihr saubere Mann bislang ungeschoren davon kommt, bleibt abzuwarten.

(SB)

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