Grundsteuerreform: Neubauten und Baugrundstücke wurden vielfach falsch bewertet (Foto:Imago)

Verfassungswidrige Grundsteuerreform? Erste Erfolge für klagende Immobilienbesitzer

Der bürokratische Monsterpfusch der Grundsteuerreform hat bereits zu ersten gerichtlichen Klatschen für den Fiskus geführt. Nachdem dort, wo das sogenannte “Bundesmodell” dieser Reform bereits angewandt wurde – etwa in Rheinland-Pfalz – bereits millionenfach Einspruch gegen die (oft eklatant auf falschen Bewertungen beruhenden) Bescheide eingelegt wurden  – wozu Experten mit Blick auf eine zwingend zu erwartende Aufhebung der Änderungen wegen erwiesener Rechtswidrigkeit geraten hatten -, wurden nun in Rheinland-Pfalz erstmals tatsächlich zwei Grundsteuerbescheide für zwei Einfamilienhäuser für null und nichtig erklärt. Wie die “Welt” schreibt, fühlen sich damit Juristen und Verbände bestätigt, de ebenfalls seit langem  den Fehlschlag der Reform voraussagen. In den beiden Fällen hatte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz den Finanzämtern nicht nur praktische Fehler bei der Ermittlung der Immobilienwerte angekreidet, so die Zeitung – sondern auch “grundlegende Zweifel an dem Bewertungsverfahren” geäußert.

Das Mainzer Justizministerium wird mit den Worten zitiert, es sei “bereits nicht eindeutig, was der genaue Belastungsgrund der Grundsteuer sein solle und wie daher überprüft werden könne, ob die durch das Bewertungssystem erreichten Bewertungsergebnisse ‚relationsgerecht‘ seien, also tatsächlich bestehende Wertunterschiede angemessen abbilden könnten“. Im Klartext: Das Bundesmodell der reformierten Grundsteuer – das eigentlich bald in allen Ländern gelten sollte – ist unzuverlässig und nicht rechtssicher; schlimmer noch für seine politischen Urheber: Es könnte glatt verfassungswidrig sein, weshalb etwa der Eigentümerverband Haus & Grund ein Scheitern der gesamte Reform prophezeit. Auch die Haus & Grund-Juristen empfehlen allen steuerpflichtigen Immobilieneigentümern, gegen die Grundsteuerbescheide “sofort Widerspruch einzulegen”.

Falsche Richtwerte

Der Knackpunkt sind vor allem die Formeln und Schlüsse, mit denen die bisherigen, als veraltet geltenden Immobilien-Einheitswerte abgelöst werden sollten, um über 35 Millionen Liegenschaften neu zu bewerten. Angesetzte Bodenrichtwerte, Mietertragswerte und gutachterliche Verkehrswerte sind jedoch oftmals mehr als fragwürdig. Die der Grundsteuer zugrundeliegenden Werte wichen um teils über 100 Prozent von den realistischen Zahlen ab. Es sieht also alles danach aus, als ob es sich um den nächsten Rohrkrepierer beim Versuch handelt, zur punktuellen Beseitigung des Reformstaus beizutragen.

Obwohl dieses Motiv ohnehin strittig ist; Kritiker vermuten eher, dass die Grundsteuer eine Voraussetzung für staatliche Vermögensschnitte und faktische Enteignungen sein soll, ohne die es in Deutschland langfristig nicht gehen wird – weil die Wahnsinnspolitik der Merkel- und nun der Ampelregierung einen Lastenausgleich unabdingbar machen wird. Wenn dies das Ziel war, hat man sich bei der Grundsteuerreform jedenfalls so dämlich angestellt, dass das Bundesverfassungsgericht auf den Plan gerufen wird. Die “Welt” zitiert den Frankfurter Rechtsanwalt und Steuerspezialisten Martin Bünning: “Wenn der Bundesfinanzhof ebenfalls zu dem Schluss kommt, dass hier eine Verfassungswidrigkeit vorliegt, wird am Ende Karlsruhe entscheiden – nur dort können die Richter das Gesetz insgesamt verwerfen.“ (TPL)

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