Eine angehende Lehrerin erhält in #Brandenburg ein faktisches Berufsverbot und wird bis Ende des Jahres freigestellt, weil sie für nicht-linke Compact in ihrer Freizeit moderierte. Bei der jungen Lehrerin wurden keinerlei berufliche Verfehlungen festgestellt. Nun hat das Bildungsministerium der Referendarin das Führen der Dienstgeschäfte untersagt.
Eine 29-jährige angehende Lehrerin hat für den – Achtung! Spiegel-Framing: „einschlägigen“ Sender Compact TV gearbeitet. Das linke Reloutiusblatt trommelt weiter indem das Blatt fe feststellt, dass das brandenburgische Bildungsministerium offenbar seit Juli „im Bilde war“, aber die „mutmaßliche Verfassungsfeindin“ zunächst im Job beließ.
Nach ihrer „Enttarnung“ war die angehende Lehrerin bis 17. Dezember zunächst freigestellt gewesen. Nun hat das Bildungsministerium unter Verantwortung des SPD-Funktionärs Steffen Freiberg der Frau, die an einer Grundschule in Märkisch-Oderland unterrichtete, „das Führen der Dienstgeschäfte untersagt und einen Bescheid zur Entlassung aus dem ‚Beamtenverhältnis auf Widerruf‘ zugestellt“. Das teilte eine Ministeriumssprecherin am Dienstagabend auf Anfrage des mutmaßlich vor Freude platzenden, regierungsdevoten Tagesspiegels mit.
Ach ja: Dass die berufliche Existenz der jungen Frau mutmaßlich zerstört sein wird, daran hat nach Leibeskräften der Tagesspiegel gearbeitet, nachdem das Blatt „recherchierte„. Der Tagesspiegel hatte herausgefunden, dass die 29-Jährige nicht nur mit einer Perücke „getarnt“, bis Ende Januar für das „vom Verfassungsschutz seit 2021 als rechtsextremistisch eingestufte Medienportal Compact als Moderatorin gearbeitet“ habe und sich „noch Anfang Juli mit Rechtsextremisten bei einer Filmpremiere der Firma in Nauen (Havelland)“ getroffen habe.
Ohne zu hinterfragen, warum in diesem besten Deutschland, das wir je hatten, Menschen wie die junge Lehrerin sich „mit einer Perücke“ tarnen müssen, wenn sie ihre politische Überzeugung kund tun wollen, wurde genau das der jungen Frau von der Staatstrompete Tagesspiegel zum Vorwurf gemacht.
Gegen den Bescheid kann die junge Frau noch Rechtsmittel einlegen.
(SB)