Ein Regierungsbeamter bei der Arbeit (Symbolfoto: Damir Khabirov/Shutterstock)

Gebt denen, die eh schon bekommen: Weil Bürgergeld steigt – Lohnerhöhung für Beamte

Hunderttausende bereits rundum versorgte Staatsdiener in ganz Deutschland dürfen sich nochmal zusätzlich über eine Lohnerhöhung freuen. Die Beamtenbezüge werden unter dem Motto: “Gebt denen die eh schon haben” aufgestockt, weil 2024 das Bürgergeld steigt. 

Der Beamtenstatus hält ein buntes Portfolio an Annehmlichkeiten für die Staatsdiener bereit:

  • Sicheres und planbares Einkommen.
  • Beamter auf Lebenszeit ist die sicherste denkbare Beschäftigung. Keine Existenzängste, z.b. davor, dass das privatwirtschaftliche Unternehmen aufgrund einer Vernichtungspolitik in finanzielle Probleme gerät und entlassen muss.
  • Beste Altersvorsorge durch Pensionen.
  • Private Krankenversicherung meist durch den Dienstherren bezuschusst.
  • Vorteile bei Sozialabgaben (keine Renten- oder Arbeitslosenversicherung)
  • Sicherheit bei Dienstunfähigkeit.

Dem aber noch nicht genug des Steuergeld-finanzierten Segens. Ab 2024 wird in Deutschland das Bürgergeld angehoben. Dabei sorgen die höheren Geldbeträge auch bei Hunderttausenden unserer bereits rundumversorgten Beamten für freudige Gesichter: Aufgrund des Lohnabstands werden damit einhergehend die Bezüge in einem Großteil der Bundesländer angehoben.

Nachdem 2020 das Bundesverfassungsgericht entschied, dass der Staat seiner sogenannten Alimentationspflicht nur dann nachkommt, wenn zwischen Grundsicherung und Beamtenbesoldung eine Mindestlücke in Höhe von 15 Prozent besteht, greift nun der Lohnabstand, der besagt, dass Staatsdiener Netto inklusive Zuschläge bezüglich Familie und Kinder dementsprechend über der Grundsicherung liegen sollen.

Von dem anstehenden Geldsegen sind jedoch nicht alle Beamte gleichermaßen betroffen. Auch ist die Höhe von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

So gehen in Bayern im kommenden Jahr die Staatsdiener “leer” aus. Das liegt jedoch, wie die Bildzeitung schreibt, nur daran, dass der Freistaat erst im März 2023 die Bezüge angesichts des Bundesverfassungsgerichts-Urteils anhob. Wie das bayerische Finanzministerium dem BR erklärte, kostet die Maßnahme den Haushalt des Freistaates – also den Steuerzahler –  in den kommenden zwei Jahren deutlich über vier Milliarden Euro.

Auf die massivste Erhöhungen des Einkommens können sich Beamte in Berlin freuen: Weil das dortige Verwaltungsgericht zu der Ansicht kam, dass die Besoldung in den Gruppen A4 bis A10 zwischen den Jahren 2016 und 2019 zu niedrig und damit verfassungswidrig war, werden laut Bild.de hohe Nachzahlungen fällig. Demnach wurde in der Hauptstadt gegen das Mindestabstandsgebot zur Grundsicherung verstoßen.

(SB)

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