Margarete Koppers (Bild: GStA Mona Lorenz)

Nach stetig steigenden AfD-Umfragewerten: Berlins Generalstaatsanwältin fordert Abschaffung des Weisungsrechts durch Justizminister

Das, was der Deutsche Richterbund und sogar der Europäische Gerichtshof seit geraumer Zeit fordern, das möchte nun auch Berlins Generalstaatsanwältin Margarete Koppers endlich realisiert sehen: Das unsagbare, ja skandalöse Durchgriffsrecht von Justizministern auf die Staatsanwaltschaft beenden. Sprich: Die Abschaffung des Weisungsrechts durch die Politik bei Ermittlungen. Koppers geht es dabei aber nicht um eine gerechtere Justiz. Ihr Engagement ist den hohen AfD-Umfragewerten geschuldet.

Berlins Generalstaatsanwältin Margarete Koppers fordert aktuell die Abschaffung des Weisungsrechts durch Justizminister von Bund und Ländern. Keine neue Idee. Denn:  Der Deutsche Richterbund (DRB) fordert das, was die ehemalige Berliner Polizeipräsidentin Koppers jetzt auf das politische Tablet hievt, bereits seit geraumer Zeit. Die Jus­tiz­mi­nis­ter von Bund und Län­dern sol­len ihre aus dem vor­letz­ten Jahr­hun­dert stam­men­den Durch­griffs­rech­te auf kon­kre­te Er­mitt­lun­gen der Staats­an­walt­schaf­ten endlich auf­ge­ben, so der größte Interessensverband der deutschen Richter und Staatsanwälte.

Und auch die Forderung des DRB nach einer Reform des Weisunsgrechts ist nicht neu. Der Verband hatte sie bereits 2020 und im Mai 2019 erhoben, nachdem sogar der  Europäische Gerichtshof in Urteilen die fehlende Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften in Deutschland feststellte.

Via Ampel-Koalitionsvertrag hatten die Genossen von SPD, Grünen und FDP dem Bürger versprochen, entsprechend den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs die “ministerielle Einzelfallweisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften anzupassen”. Seit dem dünnen Lippenbekenntnis ist jedoch bislang nichts passiert. Der scheinliberale Marco Buschmann, Bundesjustizminister der Berliner Truppe, sitzt das Thema seit zwei Jahren aus.

Dem feinen DRB, wie auch Frau Magarete Koppers geht es bei ihren Forderungen nicht generell um eine Politikferne der Justiz. Profan gesagt: Würde die AfD nicht ein Umfragehoch nach dem anderen reißen, dann wäre es dem Richterbund wie auch der Berliner Generalstaatsanwältin mutmaßlich völlig pumpe, ob links-grüne Radikale und Ideologen weiterhin politisch auf die Staatsanwaltschaften einwirken.

“Wenn ein AfD-Politiker den Justizminister stellte, dann möchte ich mir nicht vorstellen, wie die Strafverfolgung aussähe – vor allem im Bereich des Rechtsextremismus”, so Miss Koppers, die gegenüber dem RBB behauptet, die AfD nutze derzeit die Justiz, um “vermeintliche Verletzungen eigener Rechte geltend zu machen und den Anschein zu erwecken, ihre politischen Gegner hielten sich nicht an Recht und Gesetz”. So riefen sie relativ häufig das Bundesverfassungsgericht an. “Wenn sie die Macht hätten, würde es allerdings nicht mehr mit rechtsstaatlichen Mitteln zugehen”, so die unglaubliche, aber ebenso konsequenzfreie diskreditierende Aussage von Koppers .

In dem Bericht der EU-Kommission zu Deutschland heißt es nach wie vor: “Bezüglich der angekündigten Reform, mit der die Befugnis der Justizminister, Staatsanwälten in Einzelfällen Weisungen zu erteilen, neu geregelt werden soll, wurden bislang keine Schritte unternommen.”

(SB)

 

 

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